In Hamburg tobte ein erbitterter Kampf zwischen einem Vermieter und seinem Gewerbemieter, der nun vor Gericht landete. Mitten im Räumungsstreit kappte der Vermieter die Wasserzufuhr, doch das Gericht stellte sich auf die Seite des Mieters. Werden nun die Rechte der Gewerbemieter gestärkt und Vermieter in die Schranken gewiesen?
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In Frankenthal tobte ein juristischer Kampf um eine Gewerbeimmobilie: Wer muss wann raus? Ein Vermieter wollte seine Mieter loswerden, doch die Kündigung erwies sich als tückisches Minenfeld. Am Ende mussten die Mieter zwar gehen, doch der Weg dahin offenbarte Fallstricke im Mietrecht. Vermieter übergibt Mietern eine Kündigung in einem Büro mit Holzfußboden und natürlichem Licht.
In Essen entbrannte ein ungewöhnlicher Streit zwischen Vermieter und Mieter: Ging es doch um die Frage, wer für den Schutz von Hab und Gut aufkommen muss. Ein Mietvertrag wurde zum Zankapfel, als der Vermieter auf den Abschluss von Versicherungen pochte – doch das Gericht sprach nun ein überraschendes Urteil. Wer trägt die Verantwortung, wenn es um Hausrat und Haftpflicht geht?
Ein aktuelles Gerichtsurteil rückt das Thema Schimmelbildung in den Fokus und betont die Bedeutung eines angemessenen Lüftungsverhaltens. Der Fall zeigt, wie essenziell das richtige Lüften für ein gesundes Raumklima in Mietwohnungen ist. Dabei wird auch die Verantwortung der Mieter deutlich hervorgehoben. Zudem regt der Fall dazu an, über die Herausforderungen in langjährig genutzten Wohnräumen nachzudenken.
Eigenbedarfskündigung gescheitert: Gericht schützt Mieter vor unsicheren Umzugsplänen der Vermieter.
Schimmelpilz in der Mietwohnung – Mieter kündigen rechtmäßig und erhalten Schadensersatz! Das Landgericht Braunschweig stärkt Mieterrechte und urteilt zugunsten der Mieter, die aufgrund von Schimmelbildung ihre Wohnung gekündigt hatten. Neben der Mietminderung wurden ihnen auch Fahrtkosten für die Wohnungssuche erstattet, die Forderung nach Mietdifferenz wurde jedoch abgelehnt.
Ein Oberlandesgericht kippt eine Klausel in einem Gewerberaummietvertrag, die die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche zugunsten des Vermieters verlängerte. Die Richter sahen darin eine unzulässige Benachteiligung des Mieters, da die Regelung nur für Ansprüche des Vermieters galt, nicht aber für Gegenansprüche des Mieters. Damit stellt das Gericht klar, dass auch im Gewerbemietrecht die Vertragsfreiheit Grenzen hat.
Ein Münchner Mieter verlässt seine Wohnung in einem desolaten Zustand – Spinnweben, Rost und Schmutz inklusive. Doch trotz des ekelerregenden Anblicks muss der Vermieter die vereinbarte Umzugsbeihilfe zahlen. Das Landgericht München I stärkt mit seinem Urteil die Rechte der Mieter und stellt klar: Sauberkeit ist nicht immer Trumpf.
Balkon-Sanierung sorgt für Streit: Ein Münchner Gericht kippte den Beschluss einer Eigentümergemeinschaft, da die geplanten Arbeiten den Rahmen sprengten und nicht alle Eigentümer mit an Bord waren. Die Kosten für die Sanierung von 13 Balkonen beliefen sich auf stattliche 60.690 Euro – doch zusätzliche Leistungen, wie das Streichen der Balkonplatten, führten zum juristischen Eklat. Nun müssen die Eigentümer neu verhandeln, was die Sanierung ihres Hauses deutlich verteuern könnte.
Eine Hamburger Eigentümerin wehrt sich mit allen Mitteln gegen eine Sonderumlage von 100.000 Euro, die aufgrund ihrer eigenen ausbleibenden Hausgeldzahlungen beschlossen wurde. Doch das Amtsgericht Hamburg-St. Georg durchschaut ihr Manöver und wirft ihr rechtsmissbräuchliches Handeln vor, da sie die finanzielle Schieflage der Eigentümergemeinschaft selbst verursacht hat. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Spannungen, die entstehen können, wenn Mehrheitseigentümer ihre Machtposition auszunutzen versuchen.
Schimmel im Schlafzimmer und eine undichte Dachterrasse sorgten für Streit in einer Eigentümergemeinschaft. Ein Gutachter fand eklatante Baumängel, die nun auf Kosten der Gemeinschaft behoben werden müssen. Das Amtsgericht Friedberg ordnete die Sanierung der Dachterrasse an, überließ die Finanzierung aber den Eigentümern.
Ein Vermieter scheiterte vor dem Amtsgericht Hanau mit seiner Klage auf Schadenersatz gegen ehemalige Mieter, die ihre Wohnung nach 13 Jahren in bunten Farben zurückgaben. Das Gericht entschied, dass die Mieter aufgrund der unwirksamen Schönheitsreparaturklausel und der unrenovierten Übergabe nicht zu neutralen Farben verpflichtet waren. Der Vermieter ging somit leer aus und musste die Renovierungskosten selbst tragen.
Ein digitaler Türspion sorgt für juristischen Zündstoff in Karlsruhe: Das Landgericht zwingt einen Wohnungseigentümer, die moderne Überwachungstechnik wieder auszubauen, da sie die Persönlichkeitsrechte der Nachbarn verletzt. Obwohl die Kamera nicht aufzeichnete, wertet das Gericht die bloße Möglichkeit der Beobachtung als Eingriff in die Privatsphäre. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Spannungen zwischen Sicherheitsbedürfnis und Datenschutz in Mehrfamilienhäusern.
Mieterhöhung gescheitert! Weil eine Vermieterin in Lübeck die Zustellung ihres Mieterhöhungsverlangens nicht beweisen konnte, blieb die Miete unverändert. Das Landgericht Lübeck entschied, dass die Vermieterin diesen Fehler nicht im laufenden Prozess korrigieren durfte und ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Ein Kölner Ehepaar sorgte für Aufsehen vor Gericht: Die Ehefrau kündigte ihrem Mieter wegen Eigenbedarfs, um ihrem kunstsammelnden Ehemann Platz zu schaffen – doch das Amtsgericht Köln wies die Räumungsklage ab. Der Grund: Der Ehemann plante, die Wohnung überwiegend gewerblich zu nutzen, was weder dem Eigenbedarf noch dem berechtigten Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses entsprach. Zudem verstieß die geplante Nutzung gegen die Kölner Wohnraumschutzsatzung.
Milchglas statt Waldblick: Eine Essener Eigentümergemeinschaft muss eine nachträglich errichtete Sichtschutzwand auf ihrer Dachterrasse wieder abreißen. Ein Nachbar hatte erfolgreich gegen die zwei Meter hohe Konstruktion geklagt, da diese seine Aussicht versperrte. Das Amtsgericht Essen gab ihm Recht und verurteilte die Gemeinschaft zum Rückbau.
Ein Eigentümer wehrt sich erfolgreich gegen die Kostenverteilung für Instandsetzungsarbeiten an seinem Gebäude. Das Landgericht Hagen erklärte den Beschluss der Eigentümerversammlung für ungültig, da er gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstieß. Die Wohnungseigentümergemeinschaft scheiterte mit ihrer Berufung und muss nun die Kosten des Verfahrens tragen.
Ein Kölner Eigentümer wehrte sich gegen Heizkosten in Höhe von knapp 7.000 Euro für seine unbeheizten Kellerräume – und scheiterte vor Gericht. Obwohl die Räume weder Fenster noch Heizkörper besitzen, gab das Amtsgericht Köln der Eigentümergemeinschaft Recht und wies die Klage ab. Ausschlaggebend war, dass die Kellerräume ursprünglich mit Heizkörpern ausgestattet waren und deren Entfernung nicht genehmigt wurde.
Mieter aufgepasst! Das Landgericht Berlin stärkt die Rechte von Mietern und bekräftigt die strikte Anwendung der Mietpreisbremse – selbst bei kurzfristigen Änderungen am Mietvertrag vor Einzug. Eine Vermieterin scheiterte vor Gericht mit dem Versuch, die Mietpreisbremse durch eine nachträgliche Vereinbarung zum Vormietvertrag zu umgehen. Ein wegweisendes Urteil, das die Rechte von Mietern stärkt und für mehr Fairness auf dem Wohnungsmarkt sorgt.
Mieter scheitern mit fristloser Kündigung wegen feuchtem Keller in Altbauwohnung. Obwohl der Mietvertrag auf mögliche Feuchtigkeitsschäden hinwies und die Mieter den Zustand kannten, verweigerten sie die Mietzahlung. Das Amtsgericht Brandenburg entschied zugunsten des Vermieters, da die Beeinträchtigung des Kellers die Nutzung der Wohnung nicht wesentlich einschränkte.