Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Gerichtsurteil beleuchtet Herausforderungen bei Mietpreisanpassungen und -schäden
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Voraussetzungen müssen für einen Mietdifferenzschaden erfüllt sein?
- Welche Schadensersatzansprüche können Mieter bei Schimmelbefall geltend machen?
- Ab welchem Grad der Schimmelbelastung ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?
- Wie hoch kann die Mietminderung bei Schimmelbefall ausfallen?
- Welche Bedeutung hat das Heiz- und Lüftungsverhalten für Schadensersatzansprüche?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Braunschweig
- Datum: 29.10.2024
- Aktenzeichen: 6 S 40/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Mietrecht
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Mieter einer Wohnung in Königslutter, die Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, da Schimmelpilzbildung in der Wohnung aufgetreten ist. Sie haben aufgrund dieses Problems das Mietverhältnis gekündigt und sind in eine teurere Wohnung umgezogen.
- Beklagten: Die Vermieter der Wohnung, die von den Klägern zusätzlich zu Mietzinszahlungen aufgefordert werden und andererseits mit einer Widerklage gegen die Kläger vorgehen.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Parteien waren in einem Mietverhältnis über eine Wohnung in Königslutter verbunden. Aufgrund von Schimmelpilzbildung kündigten die Kläger das Mietverhältnis und zogen in eine teurere Wohnung. Daraufhin verklagten sie die Beklagten auf Schadensersatz. Die Beklagten verlangten ihrerseits Mietzahlungen in der Widerklage für den von den Klägern bewohnten Zeitraum.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Kläger als Mieter Anspruch auf einen Mietdifferenzschaden haben und die Frage, wie die Mietminderung wegen Schimmelpilzbildung zu bemessen ist. Es wurde auch über Beschädigung der Mietsache durch die Kläger gestritten.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Helmstedt wurde teilweise abgeändert. Die Beklagten wurden verurteilt, eine geringere Summe an die Kläger zu zahlen, während die Kläger ein geringes Maß an Rückzahlung der Miete leisten müssen.
- Begründung: Der Anspruch auf Mietdifferenzschaden wurde abgelehnt, da die Vergleichbarkeit der alten und neuen Wohnung nicht feststellbar war. Es wurde ein fahrlässiges Verhalten der Kläger bezüglich der Schadensminderungspflicht festgestellt. Die Fahrkosten der Kläger wurden als erstattungsfähig anerkannt. Die Beklagten hatten jedoch Anspruch auf Schadensersatz für die Beschädigung der Mietsache.
- Folgen: Beide Parteien haben anteilig die Kosten des Verfahrens zu tragen, wobei die Kläger den größeren Anteil übernehmen müssen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und die Revision wurde nicht zugelassen.
Gerichtsurteil beleuchtet Herausforderungen bei Mietpreisanpassungen und -schäden
Der Wohnungsmarkt ist komplex und die Bestimmung eines angemessenen Mietzinses oft nicht einfach. Für Mieter und Vermieter spielen dabei verschiedene Faktoren eine Rolle, die bei der Bewertung von Mietpreisen berücksichtigt werden müssen.
Die Mietpreisbremse und mietrechtliche Ansprüche schaffen einen Rahmen, der Schutz vor überhöhten Mieten bieten soll. Zentrale Aspekte wie die Vergleichbarkeit von Wohnungen, Marktüblichkeit und Wohnungsbewertung sind entscheidend für die Berechnung eines Mietdifferenzschadens. Ein aktuelles Gerichtsurteil wirft nun ein Schlaglicht auf die rechtlichen Herausforderungen bei der Ermittlung von Mietpreisanpassungen und Schadensersatzansprüchen.
Der Fall vor Gericht
Schimmelbefall in Mietwohnung führt zu berechtigter Kündigung und Schadensersatz

In einem Rechtsstreit zwischen Mietern und Vermietern einer Wohnung in Königslutter hat das Landgericht Braunschweig die Rechte der Mieter bei Schimmelbefall gestärkt. Die Mieter hatten das Mietverhältnis aufgrund von Schimmelpilzbildung in der Wohnung gekündigt und waren in eine neue Wohnung umgezogen.
Gericht bestätigt Berechtigung der außerordentlichen Kündigung
Das Landgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch die Mieter. Ein wesentlicher Aspekt des Urteils war die Bewertung des Heiz- und Lüftungsverhaltens. Das Gericht stellte klar, dass den Mietern eine vom Sachverständigen geforderte durchgängige Raumtemperatur von 21 Grad Celsius nicht zuzumuten war. Eine entsprechende Vereinbarung über den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache existierte nicht.
Mietminderung und Schadensersatz
Aufgrund der zahlreichen Mängel in verschiedenen Räumen sprach das Gericht den Mietern eine Mietminderung in Höhe von 25 Prozent zu. Bei einer monatlichen Miete von 660 Euro und bereits geleisteten Zahlungen von 2.490 Euro ergab sich ein Restbetrag von 150 Euro zugunsten der Vermieter.
Die Mieter erhielten zudem einen Schadensersatzanspruch von 80 Euro für Fahrtkosten im Zusammenhang mit der notwendigen Wohnungssuche. Weitere Forderungen der Mieter für eine Trockenbauwand (215,22 Euro) und Bodenbeläge (543,99 Euro) wurden hingegen abgewiesen.
Grenzen des Schadensersatzes bei Mietdifferenz
Ein zentraler Punkt des Verfahrens war die Frage nach dem Mietdifferenzschaden. Die Mieter hatten eine höherpreisige Wohnung in einem anderen Bundesland angemietet und forderten die Erstattung der Mietdifferenz. Das Gericht lehnte diese Forderung ab, da die Vergleichbarkeit der Wohnungen nicht festgestellt werden konnte. Für eine sachgerechte Beurteilung müssten gemäß § 558 Abs. 2 BGB Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung berücksichtigt werden. Die vom Gericht beauftragten Sachverständigen sahen sich außerstande, einen solchen Vergleich durchzuführen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass Mieter bei einer berechtigten Kündigung wegen Schimmelpilzbildung grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Mietdifferenz haben können, wenn sie eine teurere Ersatzwohnung anmieten müssen. Allerdings müssen sie nachweislich ihrer Schadensminderungspflicht nachkommen und sich ausreichend um eine preislich vergleichbare Wohnung bemühen. Die Beweislast für die angemessenen Bemühungen bei der Wohnungssuche liegt beim Mieter.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Als Mieter müssen Sie bei Schimmelproblemen und daraus resultierender Kündigung aktiv und nachweisbar nach einer vergleichbar günstigen Ersatzwohnung suchen. Dokumentieren Sie dabei alle Ihre Suchbemühungen sorgfältig – zum Beispiel durch Auflistung besichtigter Wohnungen, Anfragen bei Maklern und Nachweise über Zeitungsinserate. Wenn Sie eine teurere Wohnung anmieten müssen, können Sie die Mehrkosten nur dann erfolgreich vom ehemaligen Vermieter einfordern, wenn Sie belegen können, dass Sie trotz intensiver Suche keine günstigere Alternative gefunden haben. Führen Sie am besten ein Suchprotokoll und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf.
Benötigen Sie Hilfe?
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Ein Schimmelbefall in der Mietwohnung kann schnell zu einem Rechtsstreit führen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte als Mieter durchzusetzen. Ob es um die Durchsetzung einer Mietminderung, die Kündigung des Mietvertrags oder Schadensersatzansprüche geht – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Voraussetzungen müssen für einen Mietdifferenzschaden erfüllt sein?
Ein Mietdifferenzschaden entsteht, wenn Sie als Mieter aufgrund einer unberechtigten Kündigung eine neue, teurere Wohnung anmieten müssen. Für die Geltendmachung eines solchen Schadens müssen mehrere zentrale Voraussetzungen erfüllt sein.
Grundvoraussetzungen für den Anspruch
Ein Mietdifferenzschaden setzt zunächst eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vermieters voraus, beispielsweise durch eine unberechtigte Kündigung oder einen vorgetäuschten Eigenbedarf. Der Schaden berechnet sich aus der Differenz zwischen der Miete der alten und der neuen Wohnung.
Vergleichbarkeit der Wohnungen
Die neue Wohnung muss mit der gekündigten Wohnung vergleichbar sein. Dabei werden folgende Kriterien herangezogen:
- Art und Größe der Wohnung
- Ausstattung und Beschaffenheit
- Lage und energetische Ausstattung
- Qualität der Wohnung
Wenn die neue Wohnung einen höheren Wohnwert aufweist, ist die Mietdifferenz nur in dem Umfang erstattungsfähig, der sich auf eine gleichwertige Wohnung bezieht. Bei unterschiedlicher Wohnungsgröße wird der Mietdifferenzschaden auf Basis der Größe der alten Wohnung berechnet.
Zeitliche Komponente
Die Dauer des Mietdifferenzschadens ist nicht einheitlich geregelt. Die Rechtsprechung geht von unterschiedlichen Zeiträumen aus:
- Mindestens 3,5 Jahre
- In manchen Fällen bis zu 4 Jahre
- Bei größeren Familienwohnungen wird teilweise auch eine Nutzungsdauer von etwa 10 Jahren angesetzt
Nachweis und Dokumentation
Der Mietdifferenzschaden muss konkret dargelegt und nachgewiesen werden. Dazu gehören:
- Vorlage der Mietverträge für beide Wohnungen
- Dokumentation der Vergleichbarkeit beider Wohnungen
- Nachweis der tatsächlichen Mehrkosten
Wenn die Vergleichbarkeit der Wohnungen nicht eindeutig ist, kann ein Sachverständigengutachten erforderlich werden.
Welche Schadensersatzansprüche können Mieter bei Schimmelbefall geltend machen?
Bei Schimmelbefall in der Mietwohnung können Sie als Mieter verschiedene Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern der Schimmel auf bauliche Mängel zurückzuführen ist.
Ersatzfähige Schäden an Ihrem Eigentum
Wenn durch den Schimmelbefall Ihr persönliches Eigentum beschädigt wurde, können Sie den Ersatz dieser Schäden verlangen. Dies umfasst beispielsweise:
- Beschädigte Möbel wie Kleiderschränke, Kommoden oder Küchenschränke
- Beschädigte Kleidung oder Textilien
- Beschädigte Koffer oder andere Aufbewahrungsgegenstände.
Umzugsbedingte Kosten
Wenn der Schimmelbefall so gravierend ist, dass ein Umzug erforderlich wird, können Sie folgende Kosten geltend machen:
Direkte Umzugskosten wie Mietwagen und Benzin für den Transport. Zeitaufwand für umzugsbedingte Tätigkeiten kann ebenfalls als Schadensposition geltend gemacht werden.
Ersatzunterkunft und Ausweichkosten
Wenn Sie während der Schimmelbeseitigung vorübergehend ausziehen müssen, können Sie die dadurch entstehenden Kosten einfordern. Dies gilt auch für eine erforderliche Ersatzwohnung während der Sanierungsarbeiten.
Gesundheitliche Schäden
Bei nachweisbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Schimmelbefall können Sie auch Schadensersatz für gesundheitliche Folgen geltend machen.
Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche
Der Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, wenn Sie den Schimmelbefall unverzüglich dem Vermieter gemeldet haben. Die Beweislast für den Schaden und dessen negative Auswirkungen liegt zunächst bei Ihnen als Mieter. Der Vermieter muss dann nachweisen, dass der Schaden nicht durch Verletzung seiner Instandhaltungspflicht entstanden ist.
Wenn der Schimmelbefall hingegen durch Ihr eigenes Fehlverhalten verursacht wurde, etwa durch unzureichendes Lüften, entfallen die Schadensersatzansprüche. In diesem Fall können Sie sogar selbst schadenersatzpflichtig werden.
Ab welchem Grad der Schimmelbelastung ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?
Eine außerordentliche Kündigung wegen Schimmelbelastung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Der Schimmelbefall muss so erheblich sein, dass ein Abwarten bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist unzumutbar ist.
Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist in folgenden Fällen gerechtfertigt:
- Wenn der Schimmel nachweislich zu Erkrankungen der Bewohner geführt hat.
- Bei nachgewiesener toxischer Belastung durch ein toxikologisches Gutachten.
- Wenn die Nutzung der Haupträume durch den Schimmelbefall erheblich eingeschränkt ist.
Erforderliche Nachweise
Ein Mieter muss für eine wirksame außerordentliche Kündigung zwei wesentliche Aspekte nachweisen:
Die Gesundheitsgefährdung muss durch ein toxikologisches Gutachten belegt werden. Eine bloße ärztliche Bescheinigung reicht in der Regel nicht aus.
Die Unzumutbarkeit des weiteren Verweilens in der Wohnung muss konkret dargelegt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn wichtige Wohnräume wie Küche oder Schlafzimmer stark betroffen sind.
Vorherige Maßnahmen
Vor einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie folgende Schritte einhalten:
Der Vermieter muss unverzüglich über den Schimmelbefall informiert werden. Nach der Mängelanzeige ist dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen, üblicherweise 2-4 Wochen. Erst wenn der Vermieter innerhalb dieser Frist untätig bleibt oder die Beseitigung erfolglos war, kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Wie hoch kann die Mietminderung bei Schimmelbefall ausfallen?
Die Höhe der Mietminderung bei Schimmelbefall richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und wird von der Bruttowarmmiete (Kaltmiete plus Nebenkosten) berechnet.
Typische Minderungssätze
Bei leichtem Schimmelbefall in einzelnen Räumen ist eine Mietminderung von 5 bis 25 Prozent üblich. Die Minderungshöhe steigt mit der Schwere des Befalls:
- Schimmelflecken im Keller: bis zu 5 Prozent
- Schimmel im Bad: bis zu 30 Prozent
- Schimmel an Außenwänden: 20 Prozent bei großflächigem Befall
- Schimmel in mehreren Räumen: 25 bis 80 Prozent
- Gesundheitsgefährdender Schimmel: bis zu 100 Prozent
Berechnung der Minderung
Die Minderung wird wie folgt berechnet:
Minderungsbetrag = (Bruttowarmmiete × Minderungsprozent) ÷ 100
Bei einer Bruttowarmmiete von 1.000 Euro und 20 Prozent Minderung wegen Schimmel ergibt sich: Minderungsbetrag = (1.000 Euro × 20) ÷ 100 = 200 Euro
Wichtige Voraussetzungen
Die Minderung tritt erst in Kraft, wenn:
- Der Schimmel dem Vermieter schriftlich angezeigt wurde
- Eine angemessene Frist zur Beseitigung verstrichen ist
- Der Schimmel nicht durch falsches Lüften oder Heizen des Mieters verursacht wurde
- Der Schimmel bei Einzug nicht bekannt war
Welche Bedeutung hat das Heiz- und Lüftungsverhalten für Schadensersatzansprüche?
Grundsätzliche Pflichten beim Heizen und Lüften
Das Heiz- und Lüftungsverhalten spielt eine zentrale Rolle bei der Beurteilung von Schadensersatzansprüchen im Mietrecht. Mieter sind verpflichtet, die Wohnung in zumutbarem Umfang zu heizen und zu lüften, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist.
Als Standardanforderung gilt ein zweimaliges Stoß- oder Querlüften (morgens/abends) für jeweils etwa 5-10 Minuten sowie eine Raumtemperatur von mindestens 18-20 Grad Celsius. Bei Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen können Sie als Mieter schadensersatzpflichtig werden, insbesondere wenn dadurch Schimmelschäden entstehen.
Beweislast und Haftung
Wenn Schäden durch mangelndes Heizen oder Lüften entstehen, liegt die Beweislast zunächst beim Vermieter. Er muss nachweisen, dass keine baulichen Mängel vorliegen. Erst dann müssen Sie als Mieter Ihr korrektes Heiz- und Lüftungsverhalten darlegen und beweisen.
Besondere Anforderungen und Grenzen
Bei besonderen baulichen Gegebenheiten, wie etwa nach dem Einbau neuer dichter Fenster, muss der Vermieter Sie als Mieter auf einen erhöhten Lüftungsbedarf hinweisen. Ohne einen solchen Hinweis können Sie für entstehende Feuchtigkeitsschäden nicht haftbar gemacht werden.
Im Schlafzimmer dürfen Sie auf Heizung verzichten, solange die Temperatur nicht unter 15 Grad sinkt. Eine Pflicht zum Heizen besteht nur insoweit, als Schäden an der Mietsache verhindert werden müssen.
Folgen bei Pflichtverletzungen
Bei nachgewiesenen Pflichtverletzungen können erhebliche Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen. Dies umfasst nicht nur die Kosten für die Beseitigung von Schimmel, sondern auch mögliche Mietausfälle des Vermieters. In schweren Fällen kann sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt sein.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Mietdifferenzschaden
Ein rechtlicher Anspruch auf Ausgleich der Differenz zwischen der bisherigen Miete und einer höheren Miete für eine neue Ersatzwohnung. Dieser kann entstehen, wenn Mieter wegen erheblicher Mängel rechtmäßig kündigen und eine vergleichbare Wohnung nur zu einem höheren Mietpreis finden. Nach § 280 BGB muss der Vermieter diese Mehrkosten ersetzen. Wichtig ist, dass die Wohnungen hinsichtlich Lage, Größe und Ausstattung vergleichbar sind. Beispiel: Wenn die alte Wohnung 800€ kostet und eine vergleichbare neue Wohnung 1.000€, kann die Differenz von 200€ als Schaden geltend gemacht werden.
Zahlreiche Mängel
Erhebliche Beeinträchtigungen der Mietsache, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung stark einschränken oder unmöglich machen. Dies sind nach §§ 535, 536 BGB Abweichungen vom vertraglich vereinbarten oder üblichen Zustand der Wohnung. Mehrere parallel auftretende Mängel können zu Mietminderung oder sogar zur fristlosen Kündigung berechtigen. Beispiele sind großflächiger Schimmelbefall, defekte Heizung und undichtes Dach gleichzeitig.
Heiz- und Lüftungsverhalten
Die Art und Weise, wie Mieter ihre Wohnung beheizen und belüften. Nach § 535 BGB muss dies im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs erfolgen. Mieter müssen angemessen heizen und lüften, um Schäden wie Schimmelbildung zu vermeiden. Die konkreten Anforderungen müssen jedoch zumutbar sein und im Mietvertrag vereinbart werden. Beispiel: Regelmäßiges Stoßlüften ist zumutbar, eine durchgehende Mindesttemperatur von 21°C dagegen nicht zwingend.
Schadensersatzanspruch
Ein gesetzlicher Anspruch des Geschädigten auf Ausgleich eines erlittenen Schadens nach §§ 249 ff. BGB. Im Mietrecht können neben der Mietminderung zusätzliche Kosten wie Hotelübernachtungen oder Fahrtkosten für die Wohnungssuche ersetzt verlangt werden. Der Schaden muss durch eine Pflichtverletzung des Vermieters verursacht worden sein. Die Kosten müssen nachgewiesen werden und angemessen sein.
Schimmelpilzbildung
Ein gravierender Mangel der Mietsache nach § 536 BGB, der durch Feuchtigkeit und unzureichende Belüftung entsteht. Schimmel kann gesundheitsgefährdend sein und berechtigt zu Mietminderung oder Kündigung. Die Ursache kann sowohl in baulichen Mängeln (Verantwortung Vermieter) als auch in falschem Nutzerverhalten (Verantwortung Mieter) liegen. Beispiel: Großflächiger schwarzer Schimmel an Wänden und hinter Möbeln aufgrund einer undichten Außenwand.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraf regelt die grundlegenden Pflichten aus dem Mietvertrag. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und zu erhalten. Der Mieter ist im Gegenzug zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet.
Im vorliegenden Fall betrifft dies die Pflicht des Vermieters, eine schimmelfreie Wohnung bereitzustellen. Die Schimmelpilzbildung stellt einen Mangel dar, der den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache beeinträchtigt. - § 536 BGB: Dieser Paragraph behandelt die Mietminderung bei Mängeln der Mietsache. Wenn die Mietsache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel aufweist, kann der Mieter die Miete mindern. Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß der Gebrauchseinschränkung ab.
Aufgrund der Schimmelpilzbildung in der Wohnung der Kläger besteht ein erheblicher Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigt. Dies führte dazu, dass die Kläger das Mietverhältnis kündigten und eine höherpreisige Wohnung anmieten mussten. - § 536a BGB: Dieser Gesetzesabschnitt regelt den Schadensersatzanspruch des Mieters bei Mängeln der Mietsache. Der Mieter kann Ersatz für alle Schäden verlangen, die er wegen des Mangels erleidet, sofern der Vermieter den Mangel zu vertreten hat.
Die Kläger fordern Schadensersatz für die Kosten, die durch die Schimmelpilzbildung entstanden sind, einschließlich der zusätzlichen Mietkosten für eine neue Wohnung. Dies steht in direktem Zusammenhang mit den Pflichten des Vermieters zur Mängelbeseitigung. - § 543 BGB: Dieser Paragraph ermöglicht die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Die Kläger haben das Mietverhältnis aufgrund der Schimmelpilzbildung außerordentlich gekündigt, da die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt war und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar wurde. - § 288 BGB: Dieser Paragraph bestimmt die gesetzlichen Verzugszinsen bei fälligen und nicht gezahlten Geldleistungen. Der Verzugszinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Im Urteil wurden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die geschuldeten Beträge berechnet. Dies betrifft sowohl die Mietforderungen als auch die Rechtsanwaltskosten, die den Klägern auferlegt wurden.
Das vorliegende Urteil
LG Braunschweig – Az.: 6 S 40/24 – Urteil vom 29.10.2024
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