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Schimmel – neue Fenster erfordern neues Lüftungsverhalten

Ein aktuelles Gerichtsurteil rückt das Thema Schimmelbildung in den Fokus und betont die Bedeutung eines angemessenen Lüftungsverhaltens. Der Fall zeigt, wie essenziell das richtige Lüften für ein gesundes Raumklima in Mietwohnungen ist. Dabei wird auch die Verantwortung der Mieter deutlich hervorgehoben. Zudem regt der Fall dazu an, über die Herausforderungen in langjährig genutzten Wohnräumen nachzudenken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Landshut
  • Datum: 08.01.2025
  • Aktenzeichen: 15 S 339/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Mietrechtsbereich
  • Rechtsbereiche: Mietrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Mieterin: Langjährige Mieterin (seit 1991), die Ansprüche aus abgetretenem Recht geltend macht. Sie behauptet, dass der Schimmel in der Wohnung aufgrund eines baulichen Mangels infolge des Fenstertausches entstanden sei.
    • Vermieterin: Verantwortlich für die Wohnungsvermietung und bereits 2010 darauf hingewiesen, dass durch unzureichendes Lüften Schimmel entstehen könne. Sie argumentiert, dass der Schimmel auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen sei.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Streit um die Ursache des Schimmels in einer Mietwohnung. Es kam zu Schimmelbildung in verschiedenen Zeiträumen (2010 und 2019), wobei die Mieterin die Ursache in einem baulichen Mangel (Fenstertausch) sieht und entsprechende Ansprüche geltend macht.
    • Kern des Rechtsstreits: Es wurde strittig, ob der Schimmel durch einen baulichen Mangel verursacht wurde oder ob falsches Lüftungsverhalten die Ursache war und welche Partei für dessen Beseitigung sowie eventuelle Mietminderungen verantwortlich ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Landshut wurde abgeändert. Die Klage wurde abgewiesen. Zudem hat der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
    • Begründung: Ein Sachverständigengutachten ergab, dass der Schimmel im Kinderzimmer nicht auf fehlerhaftes Lüftungsverhalten zurückzuführen sei.
    • Folgen: Die Mieterin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Der Streitwert im Berufungsverfahren wurde auf 6.523,84 Euro festgesetzt. Das Urteil verdeutlicht, dass bei der Ursachenermittlung von Schimmelbildung insbesondere die objektiven Gutachtenergebnisse maßgeblich sind.

Effektive Schimmelvermeidung: Fenstererneuerung und Lüftungstipps im Fokus

Das Thema Schimmelvermeidung gewinnt zunehmend an Bedeutung, wenn neue Fenster installiert und ein verändertes Lüftungsverhalten gefordert wird. Effektive Schimmelbekämpfung basiert neben Renovierungstipps und energetischer Sanierung auch auf gezielten Lüftungstipps wie der zwei-Stunden-Regel.

Durch das Fenster erneuern und eine optimierte Raumlüftung können Kondenswasser vermeiden und die Innenraumluftqualität nachhaltig verbessert werden. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Schimmelklagen: Mieter müssen ausreichend lüften und Feuchtigkeit regulieren

Mieter in deutscher Wohnung mit geschlossenen Fenstern und Kondensation, was auf Schimmelgefahr hinweist.
Schimmelvermeidung durch richtiges Lüften | Symbolbild: Flux gen.

In einem Rechtsstreit um Schimmelbeseitigung und Mietminderung hat das Landgericht Landshut (Az.: 15 S 339/23) die Klage eines Mieters abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Schimmelbildung auf unzureichendes Lüften zurückzuführen war und nicht auf bauliche Mängel der Wohnung.

Langjährige Mietwohnung mit Schimmelhistorie

Die betroffene Wohnung aus dem Jahr 1970 wurde seit 1991 von der Mutter des Klägers bewohnt. Im Jahr 2001 erfolgte ein Fenstertausch. Bereits 2010 trat erstmals Schimmel auf, woraufhin die Vermieterin die Mieterin auf die Notwendigkeit „vermehrten, richtigen Lüftens“ zur Reduzierung der Luftfeuchtigkeit hinwies. 2019 bildete sich erneut Schimmel im Bad und im Kinderzimmer.

Gerichtliche Bewertung des Lüftungsverhaltens

Das Landgericht betonte in seiner Entscheidung die Bedeutung angemessenen Lüftungsverhaltens. Nach den geltenden Verkehrssitten müssen Mieter grundsätzlich zweimal täglich für etwa 10 Minuten lüften und zusätzlich bei Feuchtespitzen durch Duschen, Kochen oder Wäschetrocknen gesondert für Luftaustausch sorgen. Die Beweisaufnahme ergab, dass in der betroffenen Wohnung sogar Querlüftung möglich war, die eine hundertfach höhere Luftwechselrate als einfaches Stoßlüften erreicht.

Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten

Gemäß § 535 BGB muss der Vermieter die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten. Diese Pflicht entfällt jedoch, wenn der Mieter den Mangel zu vertreten hat. Das Gericht stellte klar, dass Mieter zwar nicht die komplexen Zusammenhänge von Schimmelentstehung verstehen müssen, aber verpflichtet sind, entsprechend der Verkehrssitte zu lüften. Nach dem Fenstertausch hätte die Mieterin ihr Lüftungsverhalten anpassen müssen, zumal sie bereits 2010 auf die Notwendigkeit vermehrten Lüftens hingewiesen wurde.

Auswirkungen auf Mietminderung und Kostenübernahme

Da die Schimmelbildung auf nicht verkehrsübliches Mieterverhalten zurückzuführen war, lag kein Mietmangel vor. Folglich besteht weder ein Anspruch auf Mietminderung noch auf Rückzahlung der unter Vorbehalt geleisteten Miete. Die Kosten des Verfahrens muss der Kläger tragen. Das Gericht sah keine Notwendigkeit zur Zulassung der Revision, da die Pflicht der Mieter zu verkehrsüblichem Lüften bereits höchstrichterlich bestätigt wurde.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil stellt klar, dass Vermieter zwar grundsätzlich zur Beseitigung von Schimmel verpflichtet sind, diese Pflicht aber entfällt, wenn der Mieter den Schimmel durch falsches Verhalten verursacht hat. Dabei wird betont, dass von Mietern kein Expertenwissen über die komplexen Zusammenhänge von Schimmelentstehung verlangt werden kann. Die Beweislast für falsches Mieterverhalten liegt beim Vermieter. Das Urteil zeigt die Wichtigkeit einer klaren Aufklärung der Mieter über korrektes Heiz- und Lüftungsverhalten durch den Vermieter.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter sind Sie nicht automatisch für Schimmelschäden verantwortlich, auch wenn Sie möglicherweise nicht optimal geheizt oder gelüftet haben. Der Vermieter muss nachweisen, dass Ihr Verhalten tatsächlich die Ursache für den Schimmel war. Wurden Sie nicht ausreichend über korrektes Heizen und Lüften informiert, können Sie meist nicht für entstehende Schimmelschäden haftbar gemacht werden. Bei Schimmelbefall sollten Sie den Vermieter umgehend informieren und dokumentieren Sie Ihre Heiz- und Lüftungsgewohnheiten, um sich abzusichern.

Benötigen Sie Hilfe?

Unklare Verantwortlichkeiten im Umgang mit Schimmel

In der Praxis zeigt sich, dass Schimmelbildung häufig in Zusammenhang mit unzureichendem Lüftungsverhalten steht. Mieter und Vermieter sehen sich mit der Frage konfrontiert, inwieweit beide Parteien zur Vermeidung von Feuchtigkeitsproblemen beitragen müssen. Ein differenziertes Verständnis der Situation kann dabei helfen, bestehende Unsicherheiten zu klären und die jeweilige Verantwortung besser einzuordnen.

Wir unterstützen Sie mit einer präzisen Analyse Ihres Falls und schaffen so Transparenz in der Bewertung Ihrer rechtlichen Situation. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine sachliche und verständliche Beratung, die Ihnen hilft, Ihre Handlungsmöglichkeiten realistisch einzuschätzen.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche grundsätzlichen Lüftungspflichten haben Mieter?

Mieter haben im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht die grundsätzliche Verpflichtung, ihre Wohnung ausreichend zu lüften, um den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu erhalten.

Grundlegende Lüftungsanforderungen

Als Mindestanforderung gilt ein zweimaliges Stoß- oder Querlüften pro Tag (morgens und abends) für jeweils etwa 10 Minuten. Bei Querlüftung mit gegenüberliegenden Fenstern erreichen Sie eine deutlich höhere Luftwechselrate, wodurch sich die Lüftungszeit entsprechend verkürzt.

Zusätzliche Lüftungspflichten

Nach Tätigkeiten mit erhöhter Feuchtigkeitsentwicklung müssen Sie zusätzlich lüften. Dies gilt insbesondere:

  • Nach dem Duschen
  • Nach dem Kochen
  • Beim Wäschetrocknen

Besonderheiten für Berufstätige

Wenn Sie berufstätig sind und tagsüber nicht in der Wohnung sind, müssen Sie während Ihrer Abwesenheit nicht lüften. Dies gilt allerdings nur, solange in dieser Zeit keine zusätzliche Feuchtigkeit entsteht, etwa durch Aquarien oder Zimmerpflanzen.

Wichtige rechtliche Aspekte

Die Lüftungspflicht besteht auch ohne ausdrücklichen Hinweis des Vermieters. Ein dauerhaftes Kippen der Fenster gilt nicht als ausreichende Lüftung und kann sogar zur Schimmelbildung beitragen.

Bei Einbau neuer, dichtschließender Fenster muss der Vermieter Sie über einen möglicherweise erhöhten Lüftungsbedarf informieren. Unterlässt er dies und trifft keine zusätzlichen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit, können Ihnen entstehende Feuchtigkeitsschäden nicht angelastet werden.

Sollten keine ausreichenden Lüftungsmöglichkeiten vorhanden sein oder technische Lüftungsanlagen ausfallen, müssen Sie dies umgehend dem Vermieter melden.


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Wann muss das Lüftungsverhalten bei modernisierten Fenstern angepasst werden?

Das Lüftungsverhalten muss unmittelbar nach dem Einbau neuer Fenster angepasst werden. Moderne Fenster sind deutlich dichter als alte Fenster und unterbinden den permanenten Mini-Luftwechsel, der bei alten Fenstern durch Undichtigkeiten stattfand.

Unterschied zwischen alten und neuen Fenstern

In unsanierten Altbauten haben alte Fenster einen schlechteren U-Wert, wodurch ein kontinuierlicher Luft- und Wärmeaustausch stattfindet. Bei alten Fenstern kondensiert Wasser sichtbar am Fenster, was automatisch zum Lüften animiert.

Neue Fenster hingegen sind so dicht, dass kaum noch Luft von innen nach außen dringt. Dies führt dazu, dass überschüssige Feuchtigkeit nicht mehr automatisch entweichen kann. Bei zu hoher Luftfeuchtigkeit kondensiert diese nun unbemerkt an den Wänden, was langfristig zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen kann.

Notwendige Anpassungen

Nach dem Fensteraustausch sind folgende Anpassungen erforderlich:

  • Mindestens zweimal täglich für 5-10 Minuten stoßlüften, idealerweise morgens und abends
  • Die Fenster ganz öffnen statt nur kippen
  • Zusätzliches Lüften nach Tätigkeiten mit hoher Feuchtigkeitsproduktion wie Kochen oder Duschen

Technische Lösungsmöglichkeiten

Um den fehlenden natürlichen Luftaustausch zu kompensieren, können Sie moderne Lüftungssysteme nutzen. Fensterlüfter mit automatischer Feuchtesteuerung oder Wärmerückgewinnung sorgen für einen kontrollierten Luftaustausch auch bei geschlossenen Fenstern. Diese Systeme sind besonders praktisch, wenn Sie tagsüber nicht zu Hause sind oder in Urlaubszeiten.


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Welche Beweislast tragen Mieter bei Schimmelschäden?

Bei Schimmelschäden in der Mietwohnung folgt die Beweislast einem dreistufigen System. Als Mieter müssen Sie zunächst nur nachweisen, dass überhaupt Schimmel in der Wohnung vorhanden ist. Dies erfolgt durch Fotos, Dokumentation des Befalls und gegebenenfalls Zeugenaussagen.

Primäre Beweislast des Vermieters

Der Vermieter muss dann in einem zweiten Schritt beweisen, dass keine baulichen Mängel für den Schimmel verantwortlich sind. Er trägt die Beweislast dafür, dass die Bausubstanz einwandfrei ist und keine technischen Mängel vorliegen. Hierfür wird in der Regel ein Sachverständigengutachten erforderlich.

Beweislast des Mieters bei fehlerfreier Bausubstanz

Erst wenn der Vermieter nachgewiesen hat, dass keine baulichen Mängel vorliegen, geht die Beweislast auf Sie als Mieter über. In diesem Fall müssen Sie konkret darlegen, wie Sie durch korrektes Heiz- und Lüftungsverhalten einer Schimmelbildung vorgebeugt haben.

Dokumentation des Wohnverhaltens

Um Ihrer Beweispflicht nachzukommen, sollten Sie:

  • Ein detailliertes Lüftungsprotokoll führen, das Ihre regelmäßigen Lüftungszeiten dokumentiert
  • Die Raumtemperatur protokollieren und nachweisen, dass Sie ausreichend geheizt haben (mindestens 18-20 Grad Celsius)
  • Zeugen benennen können, die Ihr korrektes Wohnverhalten bestätigen

Wenn Sie diese Nachweise erbringen können und der Vermieter dennoch bauliche Mängel nicht ausschließen kann, muss er für die Schimmelbeseitigung aufkommen.


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Wie wirkt sich falsches Lüften auf Mietminderungsansprüche aus?

Falsches Lüften kann Ihre Mietminderungsansprüche bei Schimmelbefall vollständig ausschließen. Das Recht zur Mietminderung besteht nur dann, wenn Sie als Mieter den Mangel nicht selbst zu verantworten haben.

Grundsätzliche Lüftungspflichten

Als Mieter sind Sie zum ordnungsgemäßen Lüften verpflichtet. Ein dreimaliges Stoßlüften pro Tag für jeweils 10-15 Minuten gilt dabei als zumutbar. Diese Lüftungspflicht gehört zu den mietvertraglichen Nebenpflichten nach §§ 535, 541, 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 563c BGB.

Beweislast und Konsequenzen

Wenn Schimmel auftritt, muss der Vermieter nachweisen, dass Sie als Mieter durch falsches Lüften dafür verantwortlich sind. Gelingt dieser Nachweis:

  • Verlieren Sie den Anspruch auf Mietminderung
  • Müssen Sie für entstandene Schäden aufkommen
  • Können Sie nach erfolgloser Abmahnung gekündigt werden

Ausnahmen und Besonderheiten

Ein Mietminderungsanspruch bleibt bestehen, wenn der Schimmel nur durch übermäßiges, unzumutbares Lüften verhindert werden könnte. Wenn etwa alle 30 Minuten gelüftet werden müsste, liegt ein Mangel der Mietsache vor.

Bei baulichen Veränderungen, wie dem Einbau neuer Isolierglasfenster, muss der Vermieter Sie über notwendige Änderungen des Lüftungsverhaltens informieren. Unterlässt er dies, trägt er ein Mitverschulden von 50% an der Schimmelbildung.

Rechtliche Folgen bei nachgewiesenem Fehlverhalten

Bei nachgewiesenem falschem Lüftungsverhalten können Sie zu Schadensersatz verpflichtet werden. Dies umfasst:

  • Kosten der Schimmelbeseitigung
  • Reparaturkosten für beschädigte Bausubstanz
  • Kosten für ein Sachverständigengutachten

Der Vermieter muss vor einer Schadensersatzforderung eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen.


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Was müssen Mieter nach einer Schimmelwarnung des Vermieters beachten?

Nach einer Schimmelwarnung des Vermieters trifft Sie als Mieter eine erhöhte Sorgfaltspflicht zur Schimmelvermeidung. Diese Pflicht ergibt sich aus der grundsätzlichen Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf das Eigentum des Vermieters.

Konkrete Verhaltensanpassungen

Wenn Sie eine Warnung vor Schimmelgefahren erhalten, müssen Sie Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten entsprechend anpassen. Dies bedeutet insbesondere bei erhöhter Feuchtigkeit – etwa beim Wäschetrocknen oder nach dem Duschen – verstärkt zu lüften.

Dokumentationspflichten

Sie sollten Ihr angepasstes Lüftungsverhalten schriftlich dokumentieren, um im Streitfall nachweisen zu können, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Notieren Sie dabei Häufigkeit und Dauer der Lüftungsintervalle.

Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung

Wenn Sie die Warnhinweise des Vermieters missachten und es dadurch zu Schimmelbildung kommt, können Sie schadensersatzpflichtig werden. In diesem Fall müssen Sie nicht nur für die Schimmelbeseitigung aufkommen, sondern haften auch für eventuelle Folgeschäden an der Bausubstanz.

Vorsorgemaßnahmen

Bei längerer Abwesenheit müssen Sie sicherstellen, dass die Wohnung durch eine andere Person regelmäßig gelüftet wird. Achten Sie zudem darauf, Möbel mit ausreichendem Abstand zu Außenwänden aufzustellen, um eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Verkehrssitte

Ein rechtlich relevanter Verhaltensstandard, der in bestimmten gesellschaftlichen Kreisen oder Regionen als üblich und angemessen gilt. Diese Verhaltensregeln basieren auf langjährigen Gewohnheiten und werden von der Rechtsprechung als verbindlicher Maßstab anerkannt. Die Verkehrssitte definiert die Mindestanforderungen an das erwartete Verhalten.

Beispiel: Im Mietrecht gilt es als Verkehrssitte, dass Mieter mindestens zweimal täglich für etwa 10 Minuten lüften müssen.


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Mietmangel

Eine erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache, die den Wert oder die Tauglichkeit der Wohnung mindert. Grundlage ist § 536 BGB. Ein Mietmangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung und kann Schadensersatzansprüche begründen.

Beispiel: Schimmelbefall aufgrund baulicher Mängel stellt einen Mietmangel dar, nicht jedoch, wenn er durch falsches Lüften des Mieters verursacht wurde.


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Mietminderung

Eine gesetzlich geregelte Reduzierung der Mietzahlung nach § 536 BGB, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung. Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein, sobald der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde.

Beispiel: Bei Schimmelbefall aufgrund baulicher Mängel kann die Miete je nach Ausmaß um 10-20% gemindert werden.


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Beweisaufnahme

Ein förmliches gerichtliches Verfahren zur Ermittlung von entscheidungsrelevanten Tatsachen. Geregelt in §§ 355-494a ZPO. Das Gericht erhebt dabei Beweise durch Sachverständigengutachten, Zeugenaussagen, Urkunden oder Augenschein.

Beispiel: Im Schimmelfall wurde durch Beweisaufnahme festgestellt, dass Querlüftung möglich war.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 535 BGB: Der Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 535 die Grundpflichten des Vermieters und Mieters. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und diesen während der Mietdauer zu erhalten. Diese Vorschrift bildet die Grundlage für alle Rechte und Pflichten im Mietverhältnis bezüglich der Instandhaltung der Wohnung.

    Im vorliegenden Fall prüft das Gericht, ob der Vermieter seiner Pflicht zur Erhaltung der Mietsache nach § 535 BGB nachgekommen ist. Da die Schimmelbildung im Kinderzimmer nicht auf ein fehlerhaftes Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, liegt ein Mangel vor, den der Vermieter zu beseitigen hat.

  • § 536 BGB: Nach § 536 BGB hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Die Mietminderung tritt automatisch mit Auftreten des Mangels ein, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf.

    In diesem Fall wurde die Miete aufgrund des Schimmelbefalls gemindert. Das Gericht bewertet, ob die Schimmelbildung den Wohnwert erheblich beeinträchtigt und eine Mietminderung gemäß § 536 BGB rechtfertigt.

  • § 536a BGB: Diese Vorschrift befasst sich mit den Schadensersatzansprüchen des Mieters bei Mängeln der Mietsache. Der Mieter kann Schadensersatz verlangen, wenn der Vermieter den Mangel nicht rechtzeitig beseitigt und diesem Verschulden vorgeworfen werden kann.

    Der Kläger beruft sich auf einen Mangel, der nicht durch sein Verhalten verursacht wurde. Das Gericht prüft, ob der Vermieter gemäß § 536a BGB für die Schimmelbildung verantwortlich gemacht werden kann und ob Schadensersatzansprüche bestehen.

  • Verjährung nach § 548 BGB: § 548 BGB bestimmt die Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Ansprüche auf Schadensersatz, Mietminderung oder Schadensbeseitigung müssen innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden.

    Im vorliegenden Fall ist relevant, ob die Ansprüche des Klägers innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingereicht wurden. Das Gericht berücksichtigt, ob die Mieterin rechtzeitig gehandelt hat, um ihre Rechte geltend zu machen.

  • Wohnraummietrechtliche Gerichtsurteile des BGH: Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) präzisiert die Anwendung der §§ 535 und 536 BGB im Mietrecht, insbesondere hinsichtlich der Verantwortlichkeiten bei Schimmelbildung und der Voraussetzungen für eine Mietminderung.

    Das Gericht bezieht sich auf frühere BGH-Urteile, um zu entscheiden, ob die Schimmelproblematik im vorliegenden Fall als Mietmangel gilt und ob eine Mietminderung oder Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind.


Das vorliegende Urteil


LG Landshut – Az.: 15 S 339/23 – Urteil vom 08.01.2025


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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