AG Bayreuth, Az.: 105 C 1568/15 WEG, Urteil vom 22.06.2016 I. H. K. W., …, … Bayreuth wird als Verwalter der Wohnanlage abberufen. II. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits nach Kopfteilen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vorläufig vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Tatbestand Die Kläger begehren die Abberufung des […]