AG Fritzlar, Az.: 8 C 454/15 (12), Urteil vom 06.09.2016 Orientierungssatz Der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 der Wohnungseigentümerversammlung vom 09.05.2015 (Nr. 32 der Beschlusssammlung) wird für ungültig erklärt. Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in entsprechender Höhe leistet. Tatbestand Mit Anfechtungsklage begehrt die […]
Allgemein
AG Neukölln, Az.: 10 C 391/16, Urteil vom 19.12.2016 1. Die Beklagte wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € – ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, verurteilt, die Durchführung folgender Arbeiten in der Wohnung … Berlin, …, …, zu dulden: Austausch des vorhandenen Elektroherdes nebst Backofen gegen einen neuen Elektroherd mit Cerankochfeld und Backofen der Marke …, Marke …– Ceran Elektroherd -; insbesondere durch Entfernung des alten Elektroherdes und die […]
LG Bremen, Az.: 1 O 26/18, Urteil vom 16.10.2018 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 4. Der Streitwert wird festgesetzt auf: 201.360 € (7.300 € x 12 + 113.760 €). Tatbestand Die Klägerinnen begehren von dem Beklagten Räumung und Zahlung behaupteter Mietrückstände. Die Parteien verbindet ein Mietverhältnis über die Räumlichkeiten […]
AG Tostedt, Az.: 5 C 49/17, Urteil vom 12.04.2018 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 55,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem einem 30.01.2017 zu zahlen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin verlangt von dem Beklagten zusätzliche Kosten für die Installation eines Rauchwarnmelders. In einer ordentlichen Versammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft …, B. vom 12.05.2016 beschloss diese […]
LG Karlsruhe, Az.: 11 T 635/14, Beschluss vom 14.03.2016 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 09.10.2014, Az. 12 C 80/14, teilweise abgeändert und in Ziffer 1 wie folgt gefasst: Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 2. Die Anschlussbeschwerde des Klägers wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 4. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.800,00 € festgesetzt. Gründe 1. Die sofortige Beschwerde der […]
AG Hamburg, Az: 22a C 288/16, Urteil vom 13.10.2017 1. Der Beschluss vom 20.9.16 zu TOP 4 wird für ungültig erklärt, soweit die Kläger an den Kosten der Balkonsanierung beteiligt werden und hierfür eine Sonderumlage zu leisten haben, die den Betrag in Höhe von 11.800,– € übersteigt. 2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % […]
AG Wiesbaden, Az.: 92 C 1459/17 (81), Urteil vom 12.01.2018 Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 13.03.2017 zu den Tagesordnungspunkten 2 und 2a werden für ungültig erklärt. Der Beigeladene trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beigeladene kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages […]
AG Köpenick, Az.: 6 C 184/11, Urteil vom 09.09.2011 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 227,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2011 zu zahlen. 2. Die Widerklage wird abgewiesen. 3. Die Beklagte haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 5. Die Berufung wird nicht zugelassen. Tatbestand Von der Darstellung des Tatbestands wird gem. § 313 a ZPO […]
AG Hamburg-Altona, Az.: 303a C 32/12 Urteil vom 14.06.2013 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet. Tatbestand Die Parteien streiten […]
LG Berlin, Az.: 63 S 216/13 Urteil vom 20.12.2013 Die Berufung der Beklagten gegen das am 16.05.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schöneberg – 2 C 350/12 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,00 EUR abwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leisten Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Kläger verlangen nach vom 01.07.2006 bis […]
LG Frankfurt/Main, Az.: 2-09 S 112/16 Urteil vom 02.10.2017 In dem Rechtsstreit hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11.09.2017 für Recht erkannt: Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 04.11.2016 (Az.: 387 C 2186/14) aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Nebenintervenientin haben die Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger […]
AG Brandenburg, Az.: 31 C 88/17, Beschluss vom 02.10.2017 In dem Rechtsstreit wegen Zustimmung zur Erhöhung der Wohnungsmiete hat das Amtsgericht Brandenburg an der Havel am 02.10.2017 aufgrund des Sachstands vom 02.10.2017 ohne mündliche Verhandlung gemäß § 128 Abs. 3 ZPO beschlossen: 1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 2. Der Gebührenstreitwert des Rechtsstreits wird auf 120,00 Euro festgesetzt. 3. Der Rechtsmittelstreitwert beträgt 420,00 Euro Gründe: Ist der Anlass zur Einreichung der […]
AG Lichtenberg, Az.: 21 C 160/15, Urteil vom 27.11.2015 1. Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 938,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.04.2015 zu zahlen. 2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 1/5 und der Beklagte 4/5 zu tragen. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe […]
Amtsgericht München, Az.: 463 C 10947/14, Urteil vom 08.08.2014 Wird ein Mieter von Nachbarn und Mitmietern gegenüber der Vermieterin beschuldigt, den Hausfrieden zu stören, hat er keinen Anspruch gegenüber der Vermieterin zu erfahren, wer welche Anschuldigungen erhebt. Dem Vermieter ist es nicht zumutbar, die Namen derjenigen Mieter, die sich über das Verhalten des Mieters beschweren, zu offenbaren und insbesondere auch, wer wann welche Anschuldigungen vorgebracht hat. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Vermieter gegenüber seinen […]
LG Hamburg, Aktenzeichen: 311 O 27/14, Urteil vom 25.04.2014 Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die auf dem Grundstück . Straße …, … ., belegene Gewerbefläche im 1. OG geräumt an den Kläger herauszugeben. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen der Kosten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Räumungsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € […]
Amtsgericht Steinfurt, Az.: 21 C 987/13, Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom 10.04.2014 Der Beklagte wird verurteilt, eine Besichtigung durch die Klägerin und/oder von ihr beauftragten Dritten bei Meidung eines für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu ermöglichen und diese zu dulden. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 186,24 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten […]
AG Schöneberg, Az: 3 C 95/1, Urteil vom 10.09.2013 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.238,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Mai 2013 zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit im Übrigen in der Hauptsache erledigt ist. 3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig […]
Haftung des Mieters bei Beschädigung der Mietsache durch den Einbau einer ungeeigneten Mischbatterie
LG Cottbus, Az: 5 S 46/09, Urteil vom 18.06.2010 1. Führt der Einbau einer ungeeigneten Mischbatterie zu einem Wasserschaden an dem Mietobjekt, haftet der Mieter aufgrund einfacher Fahrlässigkeit für den eingetretenen Schaden, soweit dieser nicht von der Gebäudeversicherung, wie z. B. bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, reguliert wird. (Rn.22) 2. Derjenige, der eine Mischbatterie trotz Anhaltspunkte für deren Ungeeignetheit für den beabsichtigten Verwendungszweck einbaut, ohne weitere Erkundigungen einzuholen, kann sich bei einem Schadenseintritt nicht darauf berufen, […]
AG Bad Segeberg, Az: 17 C 268/13, Beschluss vom 07.04.2014 Der Antrag des Antragstellers vom 04.12.2013 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Gründe I. Der Antragsteller begehrt von dem Beklagten die Rückzahlung geminderter Miete aus einem Wohnraummietvertrag. Der Antragsteller mietete von dem Antragsgegner mit Vertrag 15.10.2009 eine Wohnung in dem Objekt …straße … in 23795 Bad Segeberg. Die Wohnung hat eine Wohnfläche von 21,01 m². Die Parteien vereinbarten eine Miete in […]
BGH, Az.: XII ZR 108/13, Urteil vom 12.03.2014 Amtlicher Leitsatz: Wird in einem Formularmietvertrag über gewerblich genutzte Räume der Mieter neben der bedarfsabhängigen Vornahme von Schönheitsreparaturen auch dazu verpflichtet, die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem „bezugsfertigen Zustand“ zurückzugeben, ergibt sich daraus kein Summierungseffekt, der zur Unwirksamkeit der beiden Klauseln führt.*) Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 12. März 2014 für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des […]
