Skip to content
Menu

Kleinstreparaturklausel – Eckventile hiervon erfasst?

AG Neubrandenburg, Az.: 104 C 843/18, Verfügung vom 25.02.2019

Gründe

Kleinstreparaturklausel – Eckventile hiervon erfasst?
Symbolfoto: Oxana_Medvedeva/bigstock

Der Kläger wird auf folgendes hingewiesen:

Das Gericht teilt die Auffassung der Beklagten, dass die streitgegenständlichen Reparaturkosten für das Eckventil nicht unter die Kostenklausel des § 2 3. des Mietvertrages vom … fallen. Ein unter dem Waschbecken befindliches Eckventil ist nicht ein der Klausel unterliegendes Teil mit häufigem Zugriff des Mieters. Dieses ist nur ausnahmsweise zu betätigen, wenn Wasser in außergewöhnlichen Situationen abgestellt werden muss. Es stellt somit keinen Einrichtungsgegenstand dar, der zum normalen Gebrauch bestimmt und häufig den Zugriff des Mieters ausgesetzt ist.

Der Kläger erhält Gelegenheit, binnen zwei Wochen die Klage zurückzunehmen. Anderenfalls wird eine Entscheidung verkündet werden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Mietrecht & WEG-Recht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Mietrecht und Wohneigentumsrecht. Vom Mietvertrag über Mietminderung bis hin zur Mietvertragskündigung.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile aus dem Mietrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!