LG Frankfurt/Main, Az.: 2-09 S 112/16 Urteil vom 02.10.2017 In dem Rechtsstreit hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11.09.2017 für Recht erkannt: Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 04.11.2016 (Az.: 387 C 2186/14) aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Nebenintervenientin haben die Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger […]
Mietrecht Kreuztal
AG Berlin-Mitte, Az.: 116 C 190/15 Urteil vom 07.06.2016 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Es wird festgestellt, dass das Mietverhältnis zwischen den Parteien über die im Haus …straße …, Gartenhaus, im … OG links in … Berlin gelegene Wohnung (Nr. 30) bestehend aus 1 Zimmer, 1 offene Küche, 1 Korridor, 1 Toilette mit Bad, 1 Balkon nebst Kellerverschlag Nr. 30, bis zum 31.12.2017 fortgesetzt wird. 3. Es gelten für die Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß […]
AG Grimma, Az.: 2 C 928/16, Urteil vom 20.10.2017 In dem Rechtsstreit wegen Forderung hat das Amtsgericht Grimma im schriftlichen Verfahren am 20.10.2017 für Recht erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beschluss: Der Streitwert wird auf 96,41 EUR festgesetzt. Tatbestand: Der Tatbestand entfällt gemäß § 313 a ZPO. Entscheidungsgründe: I. Die zulässige Klage ist in vollem Umfang unbegründet. Die Klägerin kann […]
AG Spandau, Az.: 5 C 4/15, Urteil vom 31.03.2015 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger als Gesamtberechtigte nach § 432 BGB 338,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 169,00 € jeweils seit dem 06.01.2015 und 03.02.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 1/14 und die Beklagten 13/14 als Gesamtschuldner. 3. Das Urteil ist […]
AG Brandenburg, Az.: 31 C 88/17, Beschluss vom 02.10.2017 In dem Rechtsstreit wegen Zustimmung zur Erhöhung der Wohnungsmiete hat das Amtsgericht Brandenburg an der Havel am 02.10.2017 aufgrund des Sachstands vom 02.10.2017 ohne mündliche Verhandlung gemäß § 128 Abs. 3 ZPO beschlossen: 1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 2. Der Gebührenstreitwert des Rechtsstreits wird auf 120,00 Euro festgesetzt. 3. Der Rechtsmittelstreitwert beträgt 420,00 Euro Gründe: Ist der Anlass zur Einreichung der […]
AG Lichtenberg, Az.: 21 C 160/15, Urteil vom 27.11.2015 1. Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 938,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.04.2015 zu zahlen. 2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 1/5 und der Beklagte 4/5 zu tragen. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe […]
LG Berlin, Az.: 67 S 190/17, Beschluss vom 17.08.2017 In dem Rechtsstreit hat die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin am 17.08.2017 beschlossen: Die Kammer beabsichtigt, die Berufung als offensichtlich unbegründet im Beschlusswege zurückzuweisen. Gründe: I. Die Berufung ist gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen, da sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und auch die sonstigen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO vorliegen. Das Amtsgericht hat die Klage, soweit noch Gegenstand […]
AG Neukölln, Az.: 16 C 430/07, Teilurteil vom 11.04.2008 1. Der Beklagte wird verurteilt, die von ihm im Hause … Berlin, innegehaltenen Wohnräumlichkeiten im Quergebäude, EG Mitte, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Diele, Balkon/Terrasse und Keller zum 31. Mai 2008 zu räumen und geräumt an die Klägerin, zu Händen der … Berlin, herauszugeben. 2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung […]
Gericht: KG Berlin 12. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 25.09.2006 Aktenzeichen: 12 U 118/15 Dokumenttyp: Beschluss Tenor 1. Es wird gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO darauf hingewiesen, dass der Senat nach Vorberatung beabsichtigt, beide Berufungen durch Beschluss zurückzuweisen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg haben. 2. Beide Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu binnen drei Wochen. Gründe Beide Berufungen haben keine Aussicht auf Erfolg. Nach § 513 Abs. 1 ZPO kann die Berufung erfolgreich nur […]