Ein Wohnungseigentümer in Hamburg zog vor Gericht, um zwei Beschlüsse seiner WEG anzufechten, die er wegen Abrechnungsfehlern und einer Anwaltsbeauftragung als unzulässig ansah. Doch das Gericht wies die Klage vollständig ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit beider Beschlüsse.
WEG
Ein Wohnungseigentümerpaar vermietete seine Wohnung in Schleswig-Holstein, obwohl die nötige Zustimmung der Gemeinschaft fehlte und ein Rechtsstreit drohte. Eine pünktliche Überweisung der Gerichtsgebühren führte paradoxerweise zur Prozessniederlage und dem Verbot der Vermietung.
Nachdem eine Eigentümergemeinschaft Balkonkraftwerke generell erlaubte, beklagten Nachbarn bald erhebliche Verschattung und Sichtbehinderung durch ein installiertes System. Doch ihre Klage scheiterte vor Gericht nicht an der inhaltlichen Beeinträchtigung, sondern an einer fatalen Fristversäumnis.
Ein Schock durchfuhr eine kleinere Gewerbeeigentümerin: Plötzlich forderte ihre Eigentümergemeinschaft einen Millionenbetrag für eine **Sonderumlage**, die eigentlich ein insolventer Großnachbar hätte zahlen müssen. Die Gemeinschaft sah sie als Gesamtschuldnerin, obwohl die Kostenverteilung detailliert nach Anteilen geregelt war. Muss eine pflichtbewusste Eigentümerin tatsächlich für die Schulden anderer aufkommen, selbst wenn es um Millionen geht?
Stellen Sie sich vor, Ihre Hausverwaltung bucht Geld ab, liefert aber nicht die versprochenen Leistungen. Genau das erlebte eine Eigentümergemeinschaft im Jahr 2019: Über 8.000 Euro für nie erbrachte Sonderleistungen flossen, und sie vernachlässigte Kernpflichten aus dem Verwaltervertrag. Ein Gericht gab der Gemeinschaft Recht, doch die ehemalige Verwalterin weigerte sich, alles zurückzuzahlen.
Zwei Eigentümer einer Wohnanlage sahen ihre Rechte missachtet, als die Gemeinschaft wichtige Beschlüsse unter fragwürdigen Umständen – in einer unbeheizten Waschküche kurz vor Weihnachten – traf. Sie klagten, um diese ungültigen Beschlüsse der WEG anzufechten, darunter die Beauftragung eines teuren Energieberaters und neue, weitreichende Duldungspflichten für ihre Wohnungen. Das Amtsgericht Essen kippte jedoch nicht alle auf dieser Versammlung getroffenen Entscheidungen und konfrontierte die Eigentümergemeinschaft mit einem unerwarteten Ausgang.
Monate werden zu Jahren, während Ihre gewinnbringende Immobilie in eine Geisterbaustelle verwandelt wird. Über drei Jahre lang war die Wohnung unbenutzbar, entkernt für eine notwendige Sanierung des gesamten Gebäudes, die über 200.000 Euro Mieteinnahmen kostete. Wer so ein Opfer für die Gemeinschaft bringt, erwartet Ausgleich – doch eine fast vergessene Klausel im Fundament der Gemeinschaft stellt diese grundlegende Erwartung auf den Kopf.
Was tun, wenn die lang erwartete Jahresabrechnung für die eigene Eigentumswohnung einfach ausbleibt? Besonders pikant wird es, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst ohne Verwalter dasteht und scheinbar niemand zuständig ist. Ein genervter Eigentümer in Baden-Württemberg zog deshalb vor Gericht – ausgerechnet gegen seine eigene Gemeinschaft. Die zentrale Frage: Muss eine „verwalterlose“ Gemeinschaft überhaupt noch eine solche Nebenkostenabrechnung erstellen und herausgeben?
Ein plötzlich auftauchender Wasserfleck an der Zimmerdecke lässt den Blick jedes Wohnungseigentümers unweigerlich zum Nachbarn über ihm wandern. Im vorliegenden Fall schien die Ursache klar: ein undichter Balkon in der darüberliegenden Wohnung. Doch ein Stuttgarter Gerichtsurteil beleuchtet nun, wie trügerisch dieser erste Eindruck sein kann, wenn es um die juristische Zuordnung von **Gemeinschaftseigentum** geht. Es zeigt eindrücklich, dass bei Bauschäden nicht immer der vermeintliche Verursacher haftet.
Große Sanierungspläne können jede Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Probe stellen. In München führte ein solcher Streit nun zu einem weitreichenden Urteil: Das Landgericht kippte Beschlüsse zu Planungsleistungen und deren Finanzierung, weil entscheidende Vergleichsangebote fehlten und Tiefgaragenbesitzer unrechtmäßig ausgeschlossen blieben. Sogar eine weitreichende Vereinfachung zukünftiger Abstimmungen wurde für nichtig erklärt. Der Fall zeigt, wie präzise Bau- und Finanzierungsentscheidungen in Eigentümergemeinschaften gefasst werden müssen.
Sanierung per Beschluss in der Wohnungseigentümergemeinschaft – klingt einfach, kann aber vor Gericht enden. Ein Amtsgericht hat zwei Entscheidungen zu Balkonen und einer Terrasse kassiert. Die Gemeinschaft hatte versucht, über privates Sondereigentum zu entscheiden und scheiterte zudem an unklaren Formulierungen.
Der Traum vom ausgebauten Dachgeschoss verwandelte sich für einen Wohnungseigentümer in einen Albtraum unerwartet hoher Kosten. Über 600.000 Euro waren plötzlich für Brandschutzmaßnahmen fällig, ausgelöst durch seinen Ausbau. Gehört diese enorme Ausgabe zur Baulast des einzelnen oder fällt sie der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft zur Last? Ein Gericht musste diese knifflige Frage klären.
Goldgrube Dachgeschoss? In München entbrannte ein erbitterter Streit um die Mieteinnahmen aus neu gebauten Wohnungen über den Köpfen der Eigentümer. Ein Gericht musste entscheiden, wem die Erträge aus dem Gemeinschaftseigentum zustehen – mit überraschendem Ergebnis.
Sonnenschirme spannen sich auf, Stühle und Tische locken Gäste vor ein Restaurant in Dachau. Doch was nach entspanntem Sommerabend aussieht, ist Zündstoff für eine Eigentümergemeinschaft. Denn es geht um die Frage: Wem gehört diese Freischankfläche wirklich?
Hitzegeplagter Wohnungseigentümer wollte kühlen Kopf bewahren, doch die Gemeinschaft spielte nicht mit: Ein geplanter Klimaanlagen-Einbau entfachte einen juristischen Sommersturm. Währenddessen sorgte die Frage nach sicheren Fahrradstellplätzen für weniger Aufregung, aber offenbar nicht für weniger Gesprächsstoff unter den Nachbarn.
Im Frankfurter Wohnungseigentumsstreit prallten Welten aufeinander: Eine Eigentümerin wehrte sich gegen den Zahlungsaufschub, den ihre Miteigentümer ihr aufzwängen wollten. Was als Entgegenkommen gedacht war, entpuppte sich als Zankapfel, der die Frage aufwarf, wem das letzte Wort gehört – der Mehrheit oder dem Einzelnen?
Balkon-Sanierung sorgt für Streit: Ein Münchner Gericht kippte den Beschluss einer Eigentümergemeinschaft, da die geplanten Arbeiten den Rahmen sprengten und nicht alle Eigentümer mit an Bord waren. Die Kosten für die Sanierung von 13 Balkonen beliefen sich auf stattliche 60.690 Euro – doch zusätzliche Leistungen, wie das Streichen der Balkonplatten, führten zum juristischen Eklat. Nun müssen die Eigentümer neu verhandeln, was die Sanierung ihres Hauses deutlich verteuern könnte.
Eine Hamburger Eigentümerin wehrt sich mit allen Mitteln gegen eine Sonderumlage von 100.000 Euro, die aufgrund ihrer eigenen ausbleibenden Hausgeldzahlungen beschlossen wurde. Doch das Amtsgericht Hamburg-St. Georg durchschaut ihr Manöver und wirft ihr rechtsmissbräuchliches Handeln vor, da sie die finanzielle Schieflage der Eigentümergemeinschaft selbst verursacht hat. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Spannungen, die entstehen können, wenn Mehrheitseigentümer ihre Machtposition auszunutzen versuchen.
Schimmel im Schlafzimmer und eine undichte Dachterrasse sorgten für Streit in einer Eigentümergemeinschaft. Ein Gutachter fand eklatante Baumängel, die nun auf Kosten der Gemeinschaft behoben werden müssen. Das Amtsgericht Friedberg ordnete die Sanierung der Dachterrasse an, überließ die Finanzierung aber den Eigentümern.
Ein digitaler Türspion sorgt für juristischen Zündstoff in Karlsruhe: Das Landgericht zwingt einen Wohnungseigentümer, die moderne Überwachungstechnik wieder auszubauen, da sie die Persönlichkeitsrechte der Nachbarn verletzt. Obwohl die Kamera nicht aufzeichnete, wertet das Gericht die bloße Möglichkeit der Beobachtung als Eingriff in die Privatsphäre. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Spannungen zwischen Sicherheitsbedürfnis und Datenschutz in Mehrfamilienhäusern.