Ein Mieter in Berlin sandte präzise Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung für die Treppenhausreinigung und überwies nur den restlichen Teilbetrag der Forderung. Doch gerade diese akribische Vorgehensweise führte vor Gericht zu einem überraschenden Ausschluss weiterer Einwände des Mieters.
Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie kann ich meine Nebenkostenabrechnung richtig beanstanden, um den Einwendungsausschluss zu vermeiden?
- Habe ich als Mieter ein Recht, die Belege der Nebenkostenabrechnung einzusehen?
- Was muss ich tun, wenn ich mehrere Mängel in meiner Nebenkostenabrechnung finde?
- Wie kann ich Mängel bei der Treppenhausreinigung konkret beweisen?
- Welche Fristen muss ich für meinen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung beachten?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 58 C 111/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgerichtshorn
- Datum: 09.02.2024
- Aktenzeichen: 58 C 111/22
- Verfahren: Mietrechtlicher Streit über Betriebskostenabrechnung
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Bereicherungsrecht, Zivilprozessrecht
- Das Problem: Ein Vermieter forderte von seinen Mietern unbezahlte Treppenhausreinigungskosten aus der Nebenkostenabrechnung. Die Mieter weigerten sich zu zahlen und forderten später Geld zurück, das sie zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung gezahlt hatten.
- Die Rechtsfrage: Kann ein Mieter die Zahlung für eine Nebenkostenposition noch ablehnen, wenn er nur diese eine Position gerügt und den Rest der Abrechnung bezahlt hat?
- Die Antwort: Nein, Mieter können später andere Posten der Abrechnung nicht mehr anfechten, wenn sie nur eine Position rügen und den Rest vorbehaltlos bezahlen. Die Mieter mussten die Treppenhausreinigung zahlen, bekamen aber einen Teil der unter Zwang geleisteten Beträge zurück.
- Die Bedeutung: Dieses Urteil zeigt Mietern, wie wichtig es ist, alle Posten einer Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen und alle Einwände rechtzeitig und klar zu formulieren.
Der Fall vor Gericht
Warum eine einzelne E-Mail den Mietern zum Verhängnis wurde
Ein Streit um ein vermeintlich schmutziges Treppenhaus ist selten eine große Sache. Für ein Mieterpaar wurde er jedoch zum Ausgangspunkt eines komplexen Rechtsstreits.

Ihre Weigerung, 116,74 Euro für die Gebäudereinigung zu zahlen, setzte eine Kette von Ereignissen in Gang: ein Mahnverfahren, ein Versäumnisurteil und schließlich eine Klage, in der plötzlich ein Dutzend weiterer Mängel der Nebenkostenabrechnung auftauchten. Doch das Gericht interessierte sich am Ende nur für die allererste Reaktion der Mieter – ein Detail, das den Ausgang des Verfahrens besiegelte.
Wieso ignorierte das Gericht die lange Mängelliste der Mieter?
Der entscheidende Punkt des gesamten Falles lag im Verhalten der Mieter, lange bevor der Streit vor Gericht landete. Sie erhielten die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 mit einer Nachforderung von 292,95 Euro. Darin stießen sie sich an der Position „Treppenhausreinigung“ in Höhe von 116,74 Euro. Per E-Mail teilten sie der Vermieterin mit, dass sie genau diesen Betrag nicht zahlen würden, den Restbetrag von 176,21 Euro aber überweisen.
Das war der strategische Fehler.
Das Gericht wertete dieses Vorgehen als eine Art stillschweigendes Abkommen. Indem die Mieter ihre Beanstandung explizit auf einen einzigen Punkt beschränkten und den Restbetrag vorbehaltlos zahlten, signalisierten sie der Vermieterin: „Den Rest der Abrechnung haben wir geprüft und akzeptieren ihn.“ Juristisch gesprochen trat ein „Einwendungsausschluss“ ein. Die Tür für spätere Kritik an anderen Posten wie Allgemeinstrom, Rauchwarnmelder oder Gartenpflege war damit geschlossen. Der Versuch der Mieter, im Prozess plötzlich eine ganze Flut weiterer Mängel anzuführen, wurde vom Gericht als verspätet und unzulässig abgewiesen. Ihre erste, präzise Beschwerde hatte ihre späteren, umfassenderen Argumente pulverisiert.
Mussten die Mieter die Reinigungskosten am Ende doch zahlen?
Ja, das Gericht verurteilte die Mieter zur Zahlung der 116,74 Euro für die Treppenhausreinigung. Ihr Hauptargument war, die Reinigung sei mangelhaft ausgeführt worden – es sei im Wesentlichen nur gefegt und gewischt worden, ohne Fensterbänke oder Handläufe zu säubern. Ein solcher Einwand kann grundsätzlich eine Kürzung der Kosten rechtfertigen. Dafür trägt aber der Mieter die volle Beweislast.
Hier scheiterten die Mieter an zwei Hürden. Erstens rügten sie die angeblichen Mängel erst per E-Mail, als der Abrechnungszeitraum bereits abgelaufen war. Eine wirksame Mängelrüge muss aber zeitnah erfolgen, um dem Vermieter eine Chance zur Nachbesserung zu geben. Zweitens blieben ihre Vorwürfe pauschal. Um Kosten wegen mangelhafter Leistung zu kürzen, hätte das Mieterpaar konkret darlegen müssen, wann genau welche Leistung nicht erbracht wurde. Ein bloßer Hinweis auf eine oberflächliche Ausführung reichte dem Gericht nicht. Ohne substanziierte Beweise blieb der Anspruch der Vermieterin auf die vollen Kosten bestehen.
Warum musste die Vermieterin ihre eigenen Anwaltskosten tragen?
Obwohl die Vermieterin im Kernpunkt – der Zahlung für die Treppenhausreinigung – Recht bekam, blieb sie auf ihren vorgerichtlichen Anwaltskosten sitzen. Die Begründung des Gerichts ist eine wichtige Lektion für das Mahnwesen. Ein Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten entsteht in der Regel nur, wenn sich der Schuldner bereits im Zahlungsverzug befindet, als der Anwalt beauftragt wird.
Verzug tritt aber nicht automatisch ein, nur weil auf einer Rechnung ein Fälligkeitsdatum steht. Die bloße Zusendung einer Nebenkostenabrechnung ist rechtlich gesehen noch keine Mahnung. Die Mieter hatten zudem nie erklärt, grundsätzlich nichts zahlen zu wollen; sie stritten nur über eine einzelne Position. Eine „Endgültige und ernsthafte Leistungsverweigerung„, die eine Mahnung überflüssig gemacht hätte, lag also nicht vor. Die Vermieterin beauftragte ihren Anwalt zu einem Zeitpunkt, als die Mieter rechtlich noch nicht im Verzug waren. Folglich war die Einschaltung des Anwalts auf ihre eigenen Kosten.
Bekam das Mieterpaar am Ende doch Geld zurück?
Tatsächlich ja. Nachdem die Vermieterin ein Versäumnisurteil erwirkt hatte, drohte die Zwangsvollstreckung. Um diese abzuwenden, zahlte das Mieterpaar unter Vorbehalt insgesamt 209,17 Euro. Dieser Betrag umfasste die Hauptforderung, Zinsen und die besagten vorgerichtlichen Anwaltskosten. Mit einer Widerklage forderten sie dieses Geld zurück.
Das Gericht gab ihnen teilweise Recht. Da die Vermieterin keinen Anspruch auf die Anwaltskosten hatte, war die Zahlung der Mieter für diesen Teil ohne Rechtsgrund erfolgt. Sie erhielten daher den Betrag zurück, der die geschuldete Hauptforderung von 116,74 Euro und die berechtigten Zinsen überstieg – konkret 92,99 Euro.
Die Richter erkannten die Brisanz ihrer Entscheidung über den Einwendungsausschluss. Weil die Frage, ob eine Teilzahlung die Kritik an anderen Posten blockiert, für unzählige Mietverhältnisse von Bedeutung ist, ließen sie ausdrücklich die Berufung zu.
Die Urteilslogik
Die Art und Weise, wie Mieter auf Nebenkostenabrechnungen reagieren, schafft verbindliche Fakten und entscheidet über die spätere Geltendmachung von Rechten.
- Begrenzung der Einwendungen bei Teilzahlung: Wer eine Nebenkostenabrechnung nur punktuell beanstandet und den restlichen Betrag vorbehaltlos begleicht, verzichtet auf spätere Einwendungen gegen unbeanstandete Posten.
- Anforderungen an Mängelrügen: Mieter beweisen Mängel an Leistungen wie der Treppenhausreinigung, indem sie diese zeitnah und präzise rügen, nicht erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraums.
- Voraussetzungen für die Erstattung vorgerichtlicher Kosten: Anwaltskosten kann eine Partei erst geltend machen, wenn der Schuldner sich im Verzug befindet; die bloße Nebenkostenabrechnung oder ein Fälligkeitsdatum allein lösen diesen Verzug nicht aus.
Die Rechtsprechung zeigt auf, dass nur wer seine Rechte kennt und präzise handelt, in der Lage ist, seine Ansprüche in Mietstreitigkeiten wirksam durchzusetzen.
Benötigen Sie Hilfe?
Haben Sie nur einzelne Posten Ihrer Nebenkostenabrechnung angefochten? Erhalten Sie eine rechtliche Ersteinschätzung Ihrer Situation.
Experten Kommentar
Der Teufel steckt oft im Detail – oder, wie dieses Urteil zeigt, in der ersten E-Mail nach der Nebenkostenabrechnung. Wer nur einen Teil der Forderung beanstandet und den Rest vorbehaltlos zahlt, verliert danach das Recht, andere Posten anzuzweifeln. Das ist eine klare rote Linie für Mieter, die ihre Betriebskostenabrechnung umfassend prüfen wollen, und eine wichtige Lehre für Vermieter im Umgang mit Einwendungen. Eine vorschnelle, unpräzise Reaktion kann teuer werden, denn was einmal als akzeptiert gilt, bleibt es auch.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie kann ich meine Nebenkostenabrechnung richtig beanstanden, um den Einwendungsausschluss zu vermeiden?
Um den fatalen Einwendungsausschluss bei Ihrer Nebenkostenabrechnung zu vermeiden, ist es entscheidend, nicht nur einzelne Positionen zu beanstanden und den Rest bedingungslos zu zahlen. Stattdessen müssen Sie die gesamte Abrechnung ausdrücklich und schriftlich unter Vorbehalt stellen. Nur so sichern Sie sich das Recht, alle potenziellen Mängel gesammelt zu rügen und spätere Einwände geltend zu machen, ohne Ihre Rechte zu verlieren.
Juristen nennen das einen Einwendungsausschluss, wenn Sie nur bestimmte Posten kritisieren und den Rest der Nebenkostenabrechnung vorbehaltlos begleichen. Der Grund ist einfach: Durch die bedingungslose Zahlung signalisieren Sie dem Vermieter unwiderruflich, dass Sie die restlichen Positionen geprüft und akzeptiert haben. Dies schließt die Tür für alle weiteren Beanstandungen, selbst wenn Sie später noch gravierende Fehler entdecken.
Deshalb ist es unerlässlich, die gesamte Abrechnung ausdrücklich unter Vorbehalt der Überprüfung zu stellen. Selbst wenn Sie eine Teilzahlung leisten, um beispielsweise Verzugszinsen zu vermeiden, müssen Sie dies explizit als „ohne Präjudiz und unter vollem Vorbehalt weiterer Einwendungen“ deklarieren. Kündigen Sie zudem an, dass die Prüfung komplex ist und Sie sich das Recht vorbehalten, weitere Mängel nach Belegeinsicht oder neuen Erkenntnissen geltend zu machen.
Ein passender Vergleich ist, wenn Sie einen Vertrag unterschreiben: Streichen Sie nur eine Klausel durch und unterschreiben den Rest, dann haben Sie dem Großteil zugestimmt. Ähnlich verhält es sich mit der Nebenkostenabrechnung. Akzeptieren Sie den Großteil durch vorbehaltlose Zahlung, gilt der Rest als vereinbart – und spätere Einwände verpuffen wirkungslos.
Verfassen Sie sofort ein schriftliches Widerspruchsschreiben an Ihren Vermieter. Stellen Sie die Nebenkostenabrechnung darin als Ganzes unter Vorbehalt. Halten Sie alle potenziellen Beanstandungen ausdrücklich offen und fordern Sie zugleich die Belegeinsicht. Das sichert Ihre Rechte umfassend.
Habe ich als Mieter ein Recht, die Belege der Nebenkostenabrechnung einzusehen?
Ja, als Mieter haben Sie grundsätzlich das Recht auf Belegeinsicht der Nebenkostenabrechnung. Obwohl der vorliegende Fall dieses Recht nicht direkt anspricht, unterstreicht er eindringlich dessen Bedeutung. Nur durch die Prüfung der Originalunterlagen können Sie Ihrer Beweislast nachkommen und pauschale Vorwürfe vermeiden. Ohne detaillierte Einblicke bleiben Ihre Einwände vor Gericht oft chancenlos, da Ihnen konkrete Argumente fehlen.
Juristen nennen das Recht auf Belegeinsicht einen zentralen Pfeiler der Transparenz im Mietrecht. Dieses Recht ermöglicht Ihnen, die Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit jeder Position Ihrer Nebenkostenabrechnung zu überprüfen. Sie können die Originalbelege, Rechnungen und Verträge beim Vermieter oder der Hausverwaltung einsehen. Für Kopien können Ihnen gegebenenfalls Kosten berechnet werden.
Der Grund für dieses Recht ist Ihre Position im Streitfall: Sie tragen die volle Beweislast, wenn Sie Mängel oder Fehler in der Abrechnung behaupten. Das Gericht im Referenzfall zeigte klar, dass pauschale Vorwürfe nicht genügen. Es forderte konkrete Darlegungen darüber, wann genau welche Leistung nicht erbracht wurde. Eine solche Substantiierung ist ohne detaillierte Unterlagen schlichtweg unmöglich. Fehlende Informationen führten dort dazu, dass die Mieter scheiterten.
Ein passender Vergleich ist der Blick in die Backstube: Möchten Sie reklamieren, dass ein Kuchen zu teuer ist oder die Zutaten fehlen, müssen Sie die Möglichkeit haben, das Rezept und die Einkaufszettel zu prüfen. Ohne diese Einsicht bleibt Ihre Beschwerde nur eine bloße Vermutung – juristisch wertlos.
Fordern Sie daher schriftlich die Belegeinsicht bei Ihrem Vermieter an. Parallel dazu sammeln Sie umgehend alle eigenen relevanten Unterlagen. Dokumentieren Sie Korrespondenz, machen Sie Fotos von potenziellen Mängeln. Notieren Sie präzise Beobachtungen zu Datum und Uhrzeit. Nur so stärken Sie Ihre Argumentation massiv. Mit diesen Nachweisen können Sie Ihre Einwände fundiert vortragen und Ihre Rechte wahren.
Was muss ich tun, wenn ich mehrere Mängel in meiner Nebenkostenabrechnung finde?
Entdecken Sie mehrere Mängel in Ihrer Nebenkostenabrechnung, ist strategisches Vorgehen entscheidend. Sie dürfen niemals nur einzelne Posten beanstanden. Stattdessen müssen Sie die gesamte Abrechnung schriftlich unter Vorbehalt stellen. Listen Sie alle bekannten Mängel detailliert auf. Gleichzeitig sollten Sie sich weitere Einwendungen ausdrücklich vorbehalten, um keinen Einwendungsausschluss zu riskieren und alle Rechte zu wahren.
Die Regel lautet: Juristen nennen das einen Einwendungsausschluss. Wenn Sie nur einen Teil der Nebenkostenabrechnung rügen und den Rest anstandslos bezahlen, signalisieren Sie damit, dass Sie die nicht gerügten Posten akzeptiert haben. Dies schließt die Tür für alle späteren Einwände gegen diese Positionen. Selbst wenn Sie später weitere Fehler finden, können Sie diese nicht mehr geltend machen, da das Gericht sie als verspätet und unzulässig abweisen wird.
Deshalb ist es unerlässlich, die gesamte Abrechnung als „unter Vorbehalt der Überprüfung“ zu kennzeichnen. Fügen Sie eine detaillierte Liste aller Ihnen aufgefallenen Mängel bei. Weisen Sie explizit darauf hin, dass Sie sich weitere Beanstandungen nach genauerer Prüfung der Belege oder durch neue Erkenntnisse vorbehalten. So sichern Sie sich alle Optionen.
Ein passender Vergleich ist ein Restaurantbesuch. Wenn Sie nur die Vorspeise beanstanden, aber das Hauptgericht ohne Murren aufessen und bezahlen, können Sie sich später nicht beschweren, dass auch das Hauptgericht schlecht war. Sie haben es akzeptiert. Ähnlich verhält es sich mit Ihrer Nebenkostenabrechnung: Ihr Schweigen ist rechtlich gesehen eine Zustimmung.
Verfassen Sie umgehend ein präzises, schriftliches Widerspruchsschreiben an Ihren Vermieter. Stellen Sie die Nebenkostenabrechnung als Ganzes unter Vorbehalt. Listen Sie darin alle bekannten Mängel detailliert auf. Fügen Sie zudem explizit hinzu, dass Sie sich weitere Einwendungen nach eingehender Prüfung oder Belegeinsicht vorbehalten. Senden Sie das Schreiben nachweisbar, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Wie kann ich Mängel bei der Treppenhausreinigung konkret beweisen?
Um Mängel bei der Treppenhausreinigung erfolgreich zu beweisen, müssen Sie Ihre volle Beweislast erfüllen. Pauschale Vorwürfe reichen nicht aus. Stattdessen sind konkrete und zeitnahe Beweise unerlässlich, die genau belegen, wann welche Leistung nicht oder mangelhaft erbracht wurde. Nur so können Sie Ihre Ansprüche wirksam geltend machen und vermeiden, für unzureichende Leistungen zahlen zu müssen.
Juristen nennen das die Beweislast des Mieters. Möchten Sie Kosten für eine Leistung wie die Treppenhausreinigung kürzen, liegt es an Ihnen, nachzuweisen, dass diese Leistung nicht oder nur unzureichend erbracht wurde. Das Gericht akzeptiert keine bloßen Vermutungen.
Vielmehr werden präzise Angaben verlangt: Wann genau wurde welche konkrete Leistung nicht erbracht? Ein allgemeiner Hinweis, es sei lediglich gefegt und gewischt worden, reicht nicht aus. Denken Sie an spezifische Mängel wie staubige Fensterbänke im 3. Stock am 15. März oder ungereinigte Handläufe zu einem bestimmten Zeitpunkt. Diese Details geben dem Vermieter die Chance zur Überprüfung und Nachbesserung.
Ein passender Vergleich ist der Automechaniker-Besuch: Sie würden nicht nur sagen „Das Auto fährt nicht richtig“, sondern präzise beschreiben: „Seit letzter Woche ruckelt es beim Schalten in den dritten Gang und die Motorleuchte blinkt orange.“ Nur mit solchen spezifischen Informationen kann das Problem erkannt und behoben werden. Genauso verhält es sich mit Mängeln: Nur präzise Details ermöglichen eine wirksame Bearbeitung.
Handeln Sie proaktiv: Entdecken Sie Reinigungsmängel, machen Sie sofort mehrere datierte Fotos oder ein kurzes Video. Notieren Sie präzise, was genau, wo und wann nicht in Ordnung war. Melden Sie diese konkreten Mängel dann umgehend und schriftlich Ihrem Vermieter. Eine lückenlose Dokumentation ist Ihr bester Verbündeter.
Welche Fristen muss ich für meinen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung beachten?
Eine pauschale Frist für den Widerspruch gegen die gesamte Nebenkostenabrechnung findet sich im konkreten Fall zwar nicht, doch der Artikel macht eines klar: Bei konkreten Leistungsmängeln, wie einer mangelhaften Treppenhausreinigung, ist eine zeitnahe Mängelrüge entscheidend. Nur so vermeiden Sie Beweislastprobleme und geben dem Vermieter die Möglichkeit zur Nachbesserung.
Viele Mieter sind unsicher, wann sie aktiv werden müssen. Juristen nennen das „zeitnah“. Der entscheidende Grund dafür ist simpel: Ihr Vermieter muss eine faire Chance bekommen, den behaupteten Mangel zu überprüfen und gegebenenfalls zu beheben. Ein passender Vergleich: Melden Sie einen Mangel zu spät, ist der Ursprungszustand kaum noch nachvollziehbar. Genau das hat das Gericht im vorliegenden Fall kritisiert: Die Mieter rügten die Treppenhausreinigung erst, als der Abrechnungszeitraum bereits abgelaufen war. Solch ein verspätetes Vorgehen kann dazu führen, dass Ihre Einwände als unzulässig abgewiesen werden, selbst wenn sie inhaltlich korrekt sind. Dadurch verlieren Sie Ihre Möglichkeit, Kosten zu kürzen.
Denken Sie an die Situation, wenn Ihr Auto einen Defekt hat: Würden Sie erst nach Monaten reklamieren, dass die Bremse schon lange quietscht? Wohl kaum. Genauso verhält es sich im Mietrecht: Je schneller Sie einen Mangel anzeigen, desto einfacher ist es, ihn zu beweisen und eine Lösung zu finden.
Ein klarer Ratschlag: Nehmen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe. Entdecken Sie Auffälligkeiten bei erbrachten Leistungen – sei es eine schmutzige Treppe oder ein ungepflegter Garten –, dann dokumentieren Sie diese sofort. Machen Sie datierte Fotos oder Videos, notieren Sie Uhrzeit und eine präzise Beschreibung des Mangels. Senden Sie dann umgehend eine schriftliche, spezifische Mängelrüge an Ihren Vermieter. Nur so können Sie Ihre Rechte wahren und spätere Diskussionen vermeiden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Beweislast
Die Beweislast legt fest, welche Partei vor Gericht die Tatsachen beweisen muss, die ihre Behauptung untermauern. Ohne diesen Grundsatz könnten sich Parteien beliebig auf Sachverhalte berufen, ohne sie zu belegen. Das Gesetz sorgt damit für Klarheit und verhindert, dass Gerichte ins Blaue hinein entscheiden müssen.
Beispiel: Im vorliegenden Fall scheiterten die Mieter mit ihren Kürzungswünschen, weil sie die mangelhafte Treppenhausreinigung nicht konkret und substanziiert beweisen konnten.
Einwendungsausschluss
Ein Einwendungsausschluss bedeutet, dass ein Mieter später keine Einwände mehr gegen eine Nebenkostenabrechnung geltend machen kann, wenn er zuvor nur einzelne Positionen gerügt und den Rest vorbehaltlos akzeptiert hat. Juristen wollen durch diese Regel Rechtssicherheit schaffen. Sie soll verhindern, dass Vermieter in ihren Planungen für abgeschlossen gehaltene Abrechnungen immer wieder neu mit Überraschungen rechnen müssen, wenn Mieter erst nach langer Zeit neue Kritikpunkte vorbringen.
Beispiel: Die Mieter lösten den Einwendungsausschluss aus, indem sie der Vermieterin per E-Mail nur die Treppenhausreinigung beanstandeten und den Restbetrag der Nebenkostenabrechnung zahlten.
Endgültige und ernsthafte Leistungsverweigerung
Von einer endgültigen und ernsthaften Leistungsverweigerung sprechen Juristen, wenn jemand unmissverständlich klarstellt, dass er eine geschuldete Leistung nicht erbringen wird, was eine Mahnung vor Klageerhebung überflüssig macht. Dieser Rechtsgedanke erspart dem Gläubiger den unnötigen Zwischenschritt einer Mahnung, wenn der Schuldner ohnehin definitiv nicht zahlen oder leisten will. Das beschleunigt den Rechtsprozess bei offensichtlicher Sturheit.
Beispiel: Die Richter stellten fest, dass die Mieter keine endgültige und ernsthafte Leistungsverweigerung gezeigt hatten, da sie lediglich einen Teil der Nebenkostenabrechnung bestritten und den Rest beglichen.
Mängelrüge
Eine Mängelrüge ist die Mitteilung an den Vertragspartner, dass eine erbrachte Leistung fehlerhaft oder unvollständig war, oft mit der Aufforderung zur Nachbesserung. Das Gesetz verlangt diese Rüge, um dem Leistungsgeber eine Chance zu geben, den Mangel zu beheben, bevor weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Sie ist also ein Instrument der Konfliktlösung und der Qualitätssicherung.
Beispiel: Die Mieter scheiterten mit ihrer Mängelrüge für die Treppenhausreinigung, weil sie diese erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraums und zudem nur pauschal formulierten.
Versäumnisurteil
Ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die ergeht, wenn eine Partei in einem Zivilprozess einen Gerichtstermin versäumt oder bestimmte Fristen nicht einhält. Dieses Urteil dient dazu, ein Verfahren zu beschleunigen und die andere Partei nicht ungebührlich lange warten zu lassen, wenn der Gegner seinen prozessualen Pflichten nicht nachkommt. Es ist eine Sanktion für das Fernbleiben oder Schweigen.
Beispiel: Die Vermieterin erwirkte zunächst ein Versäumnisurteil gegen das Mieterpaar, das daraufhin unter Vorbehalt zahlte, um die Zwangsvollstreckung zu verhindern.
Widerklage
Eine Widerklage ist eine Gegenklage, die der Beklagte im selben Prozess gegen den Kläger erhebt, um eigene Ansprüche geltend zu machen. Mit einer Widerklage können Gerichte effizient zwei miteinander verbundene Streitigkeiten in einem einzigen Verfahren klären. Das spart Prozesskosten und Zeit für alle Beteiligten.
Beispiel: Nachdem die Mieter die fraglichen Beträge gezahlt hatten, reichten sie eine Widerklage ein, um die ihrer Meinung nach zu Unrecht gezahlten Anwaltskosten zurückzufordern.
Zahlungsverzug
Von Zahlungsverzug spricht man, wenn ein Schuldner eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt oder ein fester Zahlungstermin überschritten wurde. Dieses Konzept soll den Gläubiger vor Nachteilen schützen, die ihm durch die verspätete Zahlung entstehen, beispielsweise durch die Geltendmachung von Verzugszinsen oder die Erstattung von Anwaltskosten.
Beispiel: Die Vermieterin konnte ihre vorgerichtlichen Anwaltskosten nicht erstattet bekommen, weil sich die Mieter zum Zeitpunkt der Anwaltsbeauftragung noch nicht im Zahlungsverzug befanden.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Einwendungsausschluss durch beschränkte Rüge und Zahlung (Allgemeiner Rechtsgrundsatz)
Wer eine Abrechnung nur in bestimmten Punkten beanstandet und den Rest vorbehaltlos bezahlt, kann später in der Regel keine weiteren Posten mehr kritisieren.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Mieter beschränkten ihre Beanstandung auf die Treppenhausreinigung und zahlten den Restbetrag der Nebenkostenabrechnung vorbehaltlos, wodurch sie später mit anderen Einwänden nicht mehr gehört wurden.
- Beweislast des Mieters bei Mängeln (Allgemeiner Rechtsgrundsatz)
Wer wegen eines Mangels weniger zahlen möchte, muss diesen Mangel klar benennen, dessen Vorhandensein beweisen und die Mängel zeitnah rügen.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Mieter konnten nicht konkret darlegen oder beweisen, dass die Treppenhausreinigung mangelhaft war und ihre Rüge erfolgte zudem zu spät, weshalb sie die Kosten dafür zahlen mussten.
- Voraussetzungen des Zahlungsverzugs (§ 286 BGB)
Ein Schuldner gerät erst dann in Zahlungsverzug, wenn er eine fällige Forderung trotz Mahnung oder nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht bezahlt.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Vermieterin ihren Anwalt beauftragte, bevor die Mieter wirksam in Verzug gesetzt wurden, musste sie die dadurch entstandenen vorgerichtlichen Anwaltskosten selbst tragen.
- Rückforderung ungerechtfertigter Zahlungen (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)
Wer eine Leistung erhält, für die es keinen rechtlichen Grund gibt, muss diese Leistung an den Leistenden zurückgeben.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Mieter konnten die von ihnen unter Vorbehalt gezahlten Anwaltskosten von der Vermieterin zurückfordern, da diese keinen Anspruch darauf hatte und die Zahlung somit ohne Rechtsgrund erfolgte.
Das vorliegende Urteil
AG Elmshorn – Az.: 58 C 111/22 – Urteil vom 09.02.2024
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.