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Betriebssicherheit der Elektrik: Welche Pflichten Vermieter trotz Bestandsschutz haben

Ein Vermieter weigerte sich, die Elektrik zu sanieren, obwohl die Betriebssicherheit der Elektroinstallation in der Mietwohnung nicht mehr gegeben war. Vor Gericht stellte sich die Frage, ob ein gefährlicher Zustand jemals als vertragsgemäß gelten kann.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 101 C 69/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Pankow (Berlin)
  • Datum: 25.11.2025
  • Aktenzeichen: 101 C 69/24
  • Verfahren: Teilurteil in einem Mietstreit über Mängelbeseitigung und Mietminderung
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht

  • Das Problem: Eine Mieterin forderte ihren Vermieter auf, die Elektroinstallation in ihrer Wohnung umgehend zu reparieren, da ein Fachbetrieb die Anlage als nicht mehr betriebssicher einstufte. Sie verlangte außerdem die Beseitigung weiterer Mängel sowie eine Mietminderung.
  • Die Rechtsfrage: Muss ein Vermieter eine vorhandene elektrische Anlage reparieren, wenn diese die Betriebssicherheit der Wohnung gefährdet, und ist eine Mietminderung deshalb zulässig?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht entschied, dass der Vermieter die uneingeschränkte Betriebssicherheit der Elektrik herstellen muss. Wegen dieses Mangels ist die Miete bis zur vollständigen Reparatur um 5 Prozent gemindert. Weitere Mängelklagen, etwa zum Streichen von Heizungsrohren, wies das Gericht mangels Schlüssigkeit ab.
  • Die Bedeutung: Sicherheitsmängel einer Mietsache, insbesondere die fehlende Betriebssicherheit technischer Anlagen, stellen stets einen Mangel dar. Ein solcher Mangel kann nicht als vertragsgemäßer, alter Zustand hingenommen werden. Der Vermieter trägt die Kosten für die Herstellung des Sicherheitsstandards.

Muss der Vermieter eine unsichere Elektrik reparieren?

In einer Altbauwohnung in Berlin-Pankow entbrannte ein klassischer Konflikt zwischen einer Langzeitmieterin und ihrem Vermieter, der grundsätzliche Fragen zur Sicherheit in Mietwohnungen aufwirft. Die Mieterin bewohnt die gut 114 Quadratmeter große Wohnung bereits seit dem 1. Juni 1998. Über die Jahre hinweg fanden im und am Gebäude umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen statt, die ab 2019 zu einer konkreten Auseinandersetzung führten. Im August jenes Jahres stellte eine Fachfirma fest, dass die Elektroinstallation in der Wohnung der Mieterin nicht mehr betriebssicher sei. Ein entsprechender Arbeitsbericht dokumentierte den kritischen Zustand.

Die Vermieterin weigerte sich jedoch, die Anlage instand zu setzen. Ihre Argumentation stützte sich darauf, dass der Zustand der Elektrik möglicherweise schon bei Vertragsbeginn im Jahr 1998 so bestanden habe und damit als „vertragsgemäß“ gelte. Zudem bestritt sie die Mangelhaftigkeit pauschal und warf ein, dass eine Reparatur einer Modernisierung gleichkäme, an deren Kosten sich die Mieterin beteiligen müsse. Vor dem Amtsgericht Pankow forderte die Mieterin unter dem Aktenzeichen 101 C 69/24 nun die Herstellung der vollen Betriebssicherheit sowie die Feststellung einer Mietminderung. Das Gericht musste entscheiden, ob Sicherheitsmängel unter Bestandsschutz fallen können oder ob die Betriebssicherheit der Elektroinstallation in der Mietwohnung zwingend gewährleistet sein muss.

Welche Pflichten hat der Vermieter bei der Instandhaltung?

Um den Konflikt juristisch einzuordnen, muss man den Kern des Mietvertrages verstehen. Gemäß § 535 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Man kann sich dies wie bei einem Mietwagen vorstellen: Wer ein Auto mietet, zahlt nicht nur für das Blech, sondern für die Möglichkeit, sicher von A nach B zu fahren. Funktionieren die Bremsen nicht, ist der Vertragszweck verfehlt.

Nahaufnahme eines offenen, veralteten Sicherungselements in der Wand, umgeben von brüchigen, freiliegenden Elektrokabeln.
Amtsgericht Pankow entschied: Vermieter müssen unsichere Elektroinstallationen in Mietwohnungen reparieren. | Symbolbild: KI

Übertragen auf die Wohnung bedeutet dies, dass die Pflicht des Vermieters zur Reparatur und Herstellung immer dann greift, wenn die Tauglichkeit zum Wohnen eingeschränkt ist. Ein solcher Mangel berechtigt den Mieter nach § 536 BGB zudem dazu, die Miete zu mindern. Der Streitpunkt in vielen Gerichtsverfahren ist jedoch oft die Definition dessen, was „vertragsgemäß“ ist. Während bei optischen Mängeln wie abgenutzten Teppichen durchaus ein niedrigerer Standard vereinbart sein kann, stellt sich die Frage, ob dies auch für essenzielle Sicherheitsaspekte gilt.

Wann liegt ein Mangel an der Elektroinstallation vor?

Das Amtsgericht Pankow fällte am 25. November 2025 ein Teilurteil, das sich intensiv mit der Frage auseinandersetzte, wann eine Elektrik nicht mehr betriebssicher ist und welche juristischen Konsequenzen dies hat. Das Gericht verurteilte die Beklagte dazu, die uneingeschränkte Funktionstauglichkeit und Betriebssicherheit der Elektroinstallation herzustellen. Die Analyse der Entscheidungsgründe offenbart dabei eine klare Haltung zum Thema Wohnsicherheit.

Kann ein Sicherheitsmangel vertragsgemäß sein?

Ein zentrales Argument der Vermieterin war der Verweis auf das Baujahr und den Einzugstermin. Sie argumentierte sinngemäß, dass die Mieterin die Wohnung 1998 in diesem Zustand angemietet habe und eine alte Elektrik somit den vereinbarten Standard darstelle. Das Gericht erteilte dieser Ansicht eine klare Absage. Zwar können Parteien bei rein ästhetischen Fragen oder Komfortmerkmalen einen „Substandard“ vereinbaren, doch gilt dies nicht für die Sicherheit. Die Richter betonten, dass die Betriebssicherheit einer Elektroinstallation essenziell für die Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung ist. Eine Mietminderung bei fehlender Betriebssicherheit der Elektrik ist folglich berechtigt, da eine unsichere Anlage den Vertragszweck „Wohnen“ an sich gefährdet. Ein Zustand, der Leib und Leben bedroht, kann niemals rechtswirksam als vertragsgemäß akzeptiert werden.

Reicht ein einfacher Bericht als Beweis?

In prozessualer Hinsicht war entscheidend, wie das Gericht die Beweislage würdigte. Die Mieterin legte eine E-Mail und einen Arbeitsbericht der Firma Elektro-B## GbR vor, die den Mangel attestierten. Die Vermieterin bestritt dies lediglich pauschal, ohne sich inhaltlich mit dem technischen Bericht auseinanderzusetzen oder ein eigenes Gutachten vorzulegen. Das Gericht wertete den Bericht der Fachfirma als ausreichendes Indiz. Da die Vermieterin ihrerseits keinen substantiierten Gegenbeweis antrat, galt der Sicherheitsmangel in der Mietwohnung als prozessual unstreitig festgestellt.

Wer zahlt, wenn die Reparatur den Standard hebt?

Ein weiterer spannender Aspekt betraf die Kostenverteilung. Die Vermieterin wandte ein, dass eine Reparatur den Wohnwert steigern würde und die Mieterin daher finanziell zu beteiligen sei. Auch hier folgte das Gericht der Vermieterseite nicht. Wenn der Vermieter für Sicherheitsmängel haftet, ist die Herstellung der Sicherheit seine Pflicht. Dass eine alte Elektroinstallation reparieren durch Vermieter zwangsläufig zu einem moderneren und damit besseren Zustand führt als im Jahr 1998, liegt in der Natur des technischen Fortschritts. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Kostenübernahme für die Reparatur der Elektroanlage alleinige Sache des Eigentümers ist, solange dieser nicht beweisen kann, dass der Mieter den Schaden verursacht hat. Da die Vermieterin keinen Beweis für ein Verschulden der Mieterin erbrachte, muss sie die Instandsetzung vollständig auf eigene Kosten durchführen.

Wie viel Mietminderung bei defekter Elektrik ist zulässig?

Das Urteil schafft Klarheit für die beteiligten Parteien und dient als Referenz für ähnliche Fälle. Das Gericht stellte fest, dass die Miete bis zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Wohnung um 5 Prozent gemindert ist. Diese Quote spiegelt den Minderwert der Wohnnutzung wider, der durch die potenzielle Gefahr einer nicht betriebssicheren Elektrik entsteht. Die Entscheidung zeigt deutlich, dass Sicherheitsdefizite schwerer wiegen als optische Mängel.

Während die Mieterin mit ihrem Begehren zur Elektrik voll durchdrang, wies das Gericht andere Forderungen ab. Die Ansprüche auf das Streichen von Heizungsrohren und die Sanierung des Balkonbodens scheiterten daran, dass der Vortrag der Klägerin hierzu unschlüssig war. Es fehlte an einer konkreten Beschreibung, warum diese Zustände einen echten Mangel darstellen und nicht nur Schönheitsfehler sind. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung von 5.000 Euro vorläufig vollstreckbar, wobei die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten bleibt. Für Mieter und Vermieter bleibt die Erkenntnis: Sicherheit ist kein Luxus, sondern die unverzichtbare Basis des Mietvertrags.

Mängel an der Elektrik? So sichern Sie Ihre Rechte

Eine veraltete oder defekte Elektroinstallation ist nicht nur ein Ärgernis, sondern eine ernsthafte Gefahr. Entscheidend ist jetzt, den Mangel korrekt anzuzeigen und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihren Fall, unterstützen Sie bei der rechtssicheren Kommunikation und klären, welche Mietminderung Ihnen zusteht.

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Experten Kommentar

Was ich im Kanzleialltag immer wieder erlebe, ist ein gefährliches Missverständnis beim Thema „Bestandsschutz“. Viele Eigentümer klammern sich daran, dass die Anlage zum Einzug ja abgenommen war, und übersehen dabei das massive Haftungsrisiko – auch gegenüber der Gebäudeversicherung im Brandfall. Der eigentliche strategische Fehler liegt oft in der Reaktion: Wer als Vermieter ein detailliertes Fachgutachten des Mieters einfach nur pauschal bestreitet, statt sofort einen eigenen Experten zu schicken, manövriert sich prozessual ins Abseits. Richter orientieren sich im Zweifel an dem einzigen vorliegenden technischen Beleg. Mein Rat: Investieren Sie lieber proaktiv in einen regelmäßigen E-Check, statt später von Zwangssanierung und Prozesskosten überrollt zu werden.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss der Vermieter die Betriebssicherheit der alten Elektroinstallation garantieren?

Ja, der Vermieter muss die Betriebssicherheit der elektrischen Anlage zwingend gewährleisten. Diese Pflicht gilt uneingeschränkt, unabhängig vom Alter der Installation oder dem Zustand beim Einzug des Mieters. Ein Mangel, der Leib und Leben gefährdet, darf niemals rechtswirksam als vertragsgemäßer Zustand akzeptiert werden.

Die Pflicht des Vermieters zur Instandhaltung ergibt sich direkt aus § 535 Abs. 1 S. 2 BGB. Er muss die Mietsache während der gesamten Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Wenn die Elektrik nicht sicher ist, ist die essenzielle Gebrauchstauglichkeit der Wohnung zum Wohnen massiv eingeschränkt. Bestandsschutz kann zwar für rein ästhetische oder Komfortmängel gelten, verliert jedoch seine Gültigkeit an der Gefahrengrenze.

Das Amtsgericht Pankow bestätigte dies in einem vergleichbaren Fall, in dem der Vermieter den Zustand von 1998 als vertragsgemäß ansah. Das Gericht stellte klar: Sicherheit darf keinesfalls unter einen vereinbarten niedrigeren Standard fallen, selbst wenn ältere Wohnungen angemietet werden. Die Garantie der Betriebssicherheit ist eine zwingende Verpflichtung und muss jederzeit über dem Bestandsschutz stehen.

Fordern Sie den Vermieter unverzüglich und schriftlich auf, die gesetzliche Erhaltungspflicht nach § 535 BGB unter explizitem Hinweis auf die Gefahr für Leib und Leben zu erfüllen.


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Habe ich Anspruch auf Mietminderung wegen unsicherer Elektrik in meiner Wohnung?

Ja, der Anspruch auf Mietminderung besteht sofort, wenn die Elektroinstallation in Ihrer Wohnung nicht betriebssicher ist. Dieser Zustand stellt juristisch einen gravierenden Mangel dar, da die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache erheblich eingeschränkt wird. Gemäß § 536 BGB ist die Miete automatisch gemindert, solange dieser Mangel tatsächlich vorliegt.

Die Pflicht des Vermieters zur Instandhaltung greift immer, wenn die Tauglichkeit zum Wohnen eingeschränkt ist. Eine unsichere Elektrik birgt erhebliche Risiken für Leib und Leben und kann daher niemals als vertragsgemäß gelten, selbst wenn die Anlage bereits beim Einzug in die Wohnung alt war. Juristisch gilt: Die Garantie der Betriebssicherheit steht höher als der bloße Bestandsschutz älterer Anlagen. Solche essenziellen Sicherheitsdefizite wiegen für Gerichte klar schwerer als rein optische Mängel.

Die Gerichte legen realistische Quoten fest, die dem Minderwert der Nutzung entsprechen. Das Amtsgericht Pankow urteilte in einem vergleichbaren Fall, dass eine Minderung von 5 Prozent der Bruttowarmmiete angemessen ist, bis der vertragsgemäße Zustand hergestellt wurde. Dies dient als wichtiger Anhaltspunkt für die finanzielle Kompensation des Sicherheitsrisikos. Die Minderung beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Vermieter nachweisbar über den Mangel informiert haben.

Berechnen Sie 5 Prozent der Bruttowarmmiete und kündigen Sie die Mietminderung unter Berufung auf § 536 BGB schriftlich beim Vermieter an.


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Wie beweise ich einen Sicherheitsmangel an der Elektroinstallation gegenüber dem Vermieter?

Mieter sind oft unsicher, ob sie ein teures Sachverständigengutachten benötigen, um den Vermieter zum Handeln zu zwingen. Glücklicherweise ist dies meist nicht erforderlich. Ein detaillierter, schriftlicher Arbeitsbericht einer neutralen Elektrofachfirma dient in der Regel als starker Beweis. Dieser Nachweis ist deutlich kosteneffizienter und genügt, um die Mangelhaftigkeit der Anlage festzustellen.

Der Bericht muss die fehlende Betriebssicherheit der Elektroinstallation explizit dokumentieren und darf keine vagen Empfehlungen für eine zukünftige Modernisierung enthalten. Entscheidend ist eine klare Feststellung, dass die Anlage die gesetzlichen Mindestanforderungen der Sicherheit nicht erfüllt. Nur wenn die uneingeschränkte Funktionstauglichkeit nicht gegeben ist, liegt ein juristisch relevanter Mangel vor. Sie benötigen eine präzise Dokumentation des kritischen Zustands, nicht nur eine allgemeine Bewertung des Alters der Anlage.

Das Amtsgericht Pankow bestätigte diese Beweispraxis in einem konkreten Fall. Das Gericht wertete den detaillierten Bericht der beauftragten Fachfirma als ausreichendes Indiz für das Vorliegen des Mangels. Die Vermieterin versuchte, den Mangel lediglich pauschal zu bestreiten, legte jedoch keinen eigenen, substanziierten Gegenbeweis vor. In diesem Fall galt der Sicherheitsmangel prozessual als festgestellt, weil der Vermieter die Beweispflicht der Mieter nicht widerlegen konnte.

Beauftragen Sie immer eine zertifizierte Elektrofachfirma, den Mangel schriftlich zu belegen, und stellen Sie dem Vermieter den Bericht nachweisbar zu.


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Muss ich die Kosten tragen, wenn die Reparatur der Elektrik zum besseren Standard führt?

Nein, diese Sorge ist unbegründet. Reparaturen, die der Wiederherstellung der Betriebssicherheit dienen, sind stets eine gesetzliche Pflicht des Vermieters. Selbst wenn dabei modernere Komponenten als beim Einzug verwendet werden, liegt keine umlagefähige Modernisierung vor. Der Vermieter trägt die Kosten für die Mangelbeseitigung allein, da dies zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung gehört.

Die Regel: Der Vermieter muss die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten, wie es § 535 BGB vorschreibt. Die Behebung eines akuten Sicherheitsmangels, etwa bei einer unsicheren Elektrik, ist daher zwingend eine Instandsetzung. Dies unterscheidet sich fundamental von einer freiwilligen Modernisierung, die den Wohnwert über den vertraglich geschuldeten Standard hinaus erhöht. Technische Fortschritte, wie der notwendige Einbau aktueller Schutzvorrichtungen, muss der Eigentümer im Rahmen seiner Pflicht hinnehmen.

Konkret: Wenn eine Anlage den Sicherheitsstandards von 1998 nicht mehr genügt und eine Gefahr darstellt, muss sie repariert werden. Dass die reparierte Anlage automatisch einen höheren, moderneren Standard erreicht, berechtigt den Eigentümer nicht zur Kostenumlage. Eine finanzielle Beteiligung des Mieters kommt nur dann in Frage, wenn der Vermieter zweifelsfrei beweisen kann, dass der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat.

Widersprechen Sie immer schriftlich, wenn der Vermieter die Reparatur als Modernisierungsmaßnahme ankündigt, und bestehen Sie auf die Herstellung der vollen Betriebssicherheit.


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Wann schützt der Bestandsschutz den Vermieter nicht vor der Pflicht zur Instandsetzung?

Der Bestandsschutz endet dort, wo die Betriebssicherheit der Mietsache betroffen ist. Vermieter können sich nicht hinter dem Baujahr oder dem Altbau-Charme verstecken, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht. Die gesetzliche Instandhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 BGB ist zwingend und wird durch den Bestandsschutz nicht aufgehoben. Ein Mangel, der die Gesundheit gefährdet, kann niemals vertragsgemäß sein.

Mietparteien können bei Vertragsabschluss durchaus einen niedrigeren Standard, oft als „Substandard“ bezeichnet, für optische Mängel akzeptieren. Beispiele dafür sind abgenutzte Teppichböden oder Heizungsrohre, die nicht gestrichen wurden. Solche Komfortdefizite gelten als vertragsgemäß, da sie die grundlegende Gebrauchstauglichkeit der Wohnung nicht einschränken. Sobald jedoch die essenzielle Sicherheit, beispielsweise aufgrund einer veralteten elektrischen Anlage, nicht mehr den Mindestanforderungen entspricht, endet der Bestandsschutz an dieser Gefahrengrenze.

Der Vermieter trägt die Verantwortung, die Wohnung während der gesamten Mietzeit in einem sicheren Zustand zu erhalten. Ein Zustand, der Mieter durch Brand oder Unfall bedroht, kann vor Gericht niemals als rechtswirksam vertragsgemäß gelten. Die Instandsetzungspflicht ist eine nicht verhandelbare Pflicht, selbst wenn die Anlage bereits beim Einzug vor Jahrzehnten in diesem Zustand war. Sicherheit ist somit höherrangig als jede vertragliche Vereinbarung über einen geringen Komfortstandard.

Beschränken Sie die juristische Argumentation in der Kommunikation mit dem Vermieter strikt auf die fehlende Betriebssicherheit und die damit verbundene Gefahr für Leib und Leben.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Bestandsschutz

Bestandsschutz ist das juristische Argument, dass eine alte Bausubstanz nicht an heutige Standards angepasst werden muss, solange sie zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damaligen Regeln entsprach. Das Gesetz will damit verhindern, dass Eigentümer ständig teure Nachrüstungen vornehmen müssen, nur weil sich die Vorschriften geändert haben.

Beispiel: Die Vermieterin argumentierte, der Bestandsschutz gelte für die alte Elektrik von 1998, scheiterte damit aber, weil die fehlende Betriebssicherheit eine akute Gefahr darstellte.

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Betriebssicherheit

Betriebssicherheit beschreibt den Zustand einer technischen Anlage, von der bei normaler Nutzung keine Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht. Diese Anforderung stellt sicher, dass grundlegende Schutzziele wie der Schutz vor Stromschlägen oder Bränden jederzeit erfüllt sind, unabhängig vom Alter der Anlage.

Beispiel: Das Gericht urteilte, dass die Herstellung der vollen Betriebssicherheit der Elektroinstallation Vorrang vor allen anderen Argumenten des Vermieters hat.

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Gebrauchstauglichkeit

Die Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung meint ihre grundsätzliche Eignung für den vereinbarten Zweck, also das sichere und ungestörte Wohnen. Damit wird der Kern des Mietvertrags geschützt: Ein Mieter zahlt nicht nur für vier Wände, sondern für eine funktionierende und bewohnbare Umgebung.

Beispiel: Im vorliegenden Fall war die Gebrauchstauglichkeit erheblich eingeschränkt, da eine nicht betriebssichere Elektrik das Wohnen an sich gefährdete.

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Instandhaltungspflicht

Instandhaltungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung des Vermieters, die Wohnung während der gesamten Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Juristen leiten diese Pflicht aus § 535 BGB ab, um den Wert und die Nutzbarkeit der Mietsache für den Mieter zu sichern und Verschleiß zu beheben.

Beispiel: Das Gericht bestätigte die Instandhaltungspflicht der Vermieterin für die Elektrik, obwohl die Reparatur zu einem moderneren Zustand führte als bei Mietbeginn.

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Vertragsgemäßer Zustand

Der vertragsgemäße Zustand definiert den Standard, den die Wohnung laut Mietvertrag und Gesetz mindestens erfüllen muss. Dieser Begriff dient als Maßstab, um zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt, der den Mieter zur Mietminderung oder den Vermieter zur Reparatur verpflichtet.

Beispiel: Die Vermieterin behauptete, die alte Elektrik sei Teil des vertragsgemäßen Zustands von 1998, das Gericht widersprach jedoch, da Sicherheitsmängel niemals vertragsgemäß sein können.

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Das vorliegende Urteil


AG Pankow – Az.: 101 C 69/24 – Urteil vom 25.11.2025


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