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Betriebskostenabrechnung – pauschales Bestreiten zulässig?

Was tun, wenn die jährliche Betriebskostenabrechnung im Briefkasten landet und dort plötzlich Heizkörper aufgeführt sind, die es in Ihrer Wohnung gar nicht gibt? Ein aktuelles Urteil beleuchtet nun präzise, wer in einem solchen Fall beweisen muss, dass die Zahlen stimmen – der Mieter, der zweifelt, oder der Vermieter, der die Nachzahlung fordert. Dieses wegweisende Ergebnis könnte die Spielregeln für zahlreiche Mietverhältnisse neu definieren und zeigt: Manchmal genügt schon ein konkreter Widerspruch, um einen Vermieter in die Pflicht zu nehmen.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 2019-07-02 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Neustadt a. Rbge.
  • Datum: 02.07.2019
  • Verfahrensart: Klageverfahren
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Betriebskostenrecht, Heizkostenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Vermieterin forderte die Nachzahlung weiterer Betriebskosten für das Abrechnungsjahr 2017 und konnte den von den Beklagten bestrittenen Sachverhalt aus Kostengründen nicht beweisen.
  • Beklagte: Die Erben der verstorbenen Mieterin, die die inhaltliche Richtigkeit der Heizkostenabrechnung bestritten, da diese fehlerhafte Angaben zu Heizkörpern enthielt.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eine Vermieterin forderte von den Erben einer verstorbenen Mieterin eine Nachzahlung von Betriebskosten für das Jahr 2017. Die Erben bestritten die Heizkostenabrechnung, weil dort Heizkörper mit falschen Angaben oder Maßen aufgeführt waren, was die Umrechnungsfaktoren beeinflusste.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob die Vermieterin Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten hatte, obwohl die Mieter-Erben die inhaltliche Richtigkeit der Heizkostenabrechnung aufgrund falscher Heizkörperangaben bestritten und die Vermieterin den notwendigen Beweis nicht erbringen konnte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage der Vermieterin auf Nachzahlung von Betriebskosten wurde abgewiesen. Die Vermieterin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen, und eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
  • Begründung: Das Gericht wies die Klage ab, da die inhaltliche Richtigkeit der Heizkostenabrechnung nicht bewiesen werden konnte. Obwohl formal korrekt, waren die Angaben zu den Heizkörpern fehlerhaft. Die Beweislast dafür lag bei der Vermieterin, die den notwendigen Sachverständigenbeweis aus Kostengründen nicht erbrachte.
  • Folgen: Die Klage der Vermieterin auf Nachzahlung wurde abgewiesen. Sie muss die Kosten des Rechtsstreits tragen, und das Urteil ist rechtskräftig, da keine Berufung zugelassen wurde.

Der Fall vor Gericht


Streit um Heizkosten: Wer muss beweisen, dass die Abrechnung stimmt?

Jeder Mieter kennt das Gefühl: Die jährliche Betriebskostenabrechnung liegt im Briefkasten. Manchmal gibt es eine erfreuliche Rückzahlung, manchmal aber auch eine hohe Nachforderung. Doch was passiert, wenn man beim Prüfen der Abrechnung auf Posten stößt, die einem völlig falsch vorkommen? Wenn zum Beispiel Heizkörper berechnet werden, die es in der eigenen Wohnung gar nicht gibt? Ein Urteil des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge beleuchtet genau so einen Fall und klärt eine zentrale Frage: Wer muss am Ende beweisen, dass die Zahlen stimmen – der Mieter, der zweifelt, oder der Vermieter, der das Geld fordert?

Eine hohe Nachzahlung und der Zweifel an den Zahlen

Mieter prüft Betriebskostenabrechnung kritisch. Heizkörper stimmt nicht mit Rechnung überein.
Betriebskostenabrechnung: Mieter entdeckt falsche Heizkörper-Berechnung. Diskrepanzen führen zum Konflikt in Mietwohnung. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

In dem verhandelten Fall ging es um ein Mietverhältnis zwischen einer Vermieterin und einer Mieterin. Wie in den meisten Mietverträgen üblich, war die Mieterin verpflichtet, neben der Kaltmiete auch die sogenannten Betriebskosten zu tragen. Das sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Gebäude laufend entstehen, wie zum Beispiel für Heizung, Wasser, Müllabfuhr oder den Hausmeister. Für das Jahr 2017 erhielt die Mieterin von der Hausverwaltung, die für die Vermieterin tätig war, eine Abrechnung. Das Ergebnis: eine Nachzahlung von 236,95 Euro.

Ein wesentlicher Teil dieser Abrechnung war die Heizkostenabrechnung. Während des laufenden Gerichtsverfahrens verstarb die ursprüngliche Mieterin, und ihre Erben übernahmen als ihre Rechtsnachfolger den Prozess. Das bedeutet, sie traten rechtlich vollständig an die Stelle der Verstorbenen und führten den Streit fort. Die Erben schauten sich die Heizkostenabrechnung ganz genau an und widersprachen deren inhaltlicher Richtigkeit. Ihr Argument war konkret und nachvollziehbar: Die Abrechnung listete Heizkörper auf, die in der Wohnung entweder gar nicht existierten oder mit falschen Größen angegeben waren. Das ist ein entscheidender Punkt, denn die Größe und Art eines Heizkörpers bestimmen, wie sein Verbrauch gemessen und berechnet wird. Die Erben nannten sogar exakt die Heizkörper, die ihrer Meinung nach falsch waren, und beschrieben die tatsächlichen Maße der verbauten Geräte.

Der Weg vor Gericht und die zentrale Frage

Da die Erben die Nachzahlung nicht leisteten, zog die Vermieterin vor Gericht. Sie klagte auf die Zahlung der ausstehenden 236,95 Euro. Vor dem Richter standen sich nun zwei Positionen gegenüber. Die Vermieterin legte ihre Abrechnung vor und meinte, diese sei korrekt und die Forderung damit berechtigt. Die Erben hielten dagegen und sagten: Die Grundlage der Berechnung, nämlich die Art und Größe der Heizkörper, ist falsch. Wie kann das Ergebnis dann stimmen?

Damit stand das Gericht vor einer zentralen Frage, die für viele Mietverhältnisse von Bedeutung ist: Wie genau muss ein Mieter seinen Widerspruch begründen? Muss er nicht nur sagen, was falsch ist, sondern auch exakt vorrechnen, wie sich der Fehler auf den Endbetrag auswirkt? Oder reicht es aus, einen fundamentalen Fehler in der Berechnungsgrundlage klar und deutlich aufzuzeigen?

Das Urteil: Die Klage der Vermieterin wird abgewiesen

Das Gericht entschied den Fall klar und deutlich: Die Klage wurde abgewiesen. Die Vermieterin erhält das geforderte Geld nicht. Darüber hinaus musste sie die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. Auch eine sogenannte Nebenintervenientin – das ist eine dritte Partei, die sich dem Prozess aufseiten der Vermieterin angeschlossen hatte, um deren Position zu unterstützen – musste ihre eigenen Kosten selbst tragen. Das Urteil ist zudem vorläufig vollstreckbar. Das bedeutet, die Erben könnten von der Vermieterin sofort die Erstattung ihrer Anwaltskosten verlangen, selbst wenn die Vermieterin theoretisch noch Rechtsmittel einlegen würde.

Warum die formale Richtigkeit der Abrechnung nicht ausreichte

Um die Entscheidung des Gerichts zu verstehen, muss man zwischen zwei Arten der Richtigkeit einer Abrechnung unterscheiden: der formalen und der inhaltlichen.

Formale Korrektheit: Sieht auf dem Papier gut aus

Das Gericht stellte zunächst fest, dass die Betriebskostenabrechnung rein formal in Ordnung war. Formal korrekt bedeutet, dass die Abrechnung alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält. Man kann es sich wie eine Checkliste vorstellen: Steht der Abrechnungszeitraum drauf? Sind alle Kostenarten einzeln aufgelistet? Ist der Verteilerschlüssel (also die Regel, nach der die Kosten auf die Mieter verteilt werden, z.B. nach Quadratmetern) angegeben? Sind die Vorauszahlungen des Mieters abgezogen? All diese Punkte waren in der Abrechnung der Vermieterin erfüllt. Auf dem Papier sah also alles gut aus.

Inhaltliche Korrektheit: Die Zahlen müssen auch der Realität entsprechen

Aber was nützt die schönste Form, wenn der Inhalt nicht stimmt? Hier lag das eigentliche Problem. Die inhaltliche Richtigkeit war wegen der falschen Angaben zu den Heizkörpern mehr als fraglich. Das Gericht argumentierte: Wenn die Abrechnung auf falschen Daten basiert – hier den nicht vorhandenen oder falsch bemessenen Heizkörpern –, dann sind auch die darauf aufbauenden Berechnungen, wie etwa die Umrechnungsfaktoren für den Verbrauch, höchstwahrscheinlich falsch. Im Zweifel, so das Gericht, muss man davon ausgehen, dass die gesamte Abrechnung inhaltlich fehlerhaft ist.

Die Macht des Widerspruchs: Ein Mieter muss kein Rechenkünstler sein

Ein zentraler Punkt in der Begründung des Gerichts war die Art des Widerspruchs durch die Erben. Ihr Einwand wurde als „Substantiiertes Bestreiten“ gewertet. Das ist ein juristischer Begriff, der einfach ausgedrückt bedeutet, dass man nicht nur pauschal „Das ist falsch!“ sagt, sondern seinen Widerspruch mit konkreten Tatsachen untermauert. Die Erben hatten genau das getan, indem sie die betroffenen Heizkörper benannten und die korrekten Maße beschrieben.

Das Gericht stellte klar, dass von den Erben nicht mehr verlangt werden konnte. Sie mussten nicht selbst zu Rechenkünstlern werden und im Detail ausrechnen, wie hoch die Nachzahlung bei Verwendung der korrekten Heizkörperdaten gewesen wäre. Die Logik dahinter ist einfach und alltagsnah: Wenn eine Berechnung auf einer offensichtlich falschen Grundlage beruht, darf man das Ergebnis pauschal anzweifeln. Stellt man fest, dass ein Handwerker den Austausch eines teuren Motors berechnet, obwohl er nur einen Ölwechsel gemacht hat, muss man auch nicht erst den korrekten Preis für den Ölwechsel recherchieren, um die Rechnung als falsch zurückzuweisen. Der Hinweis auf den fundamentalen Fehler reicht aus.

Die Last des Beweises: Wer etwas will, muss es belegen

Damit kam das Gericht zu einem entscheidenden Punkt im Zivilprozess: der Beweislast. Die Beweislast beschreibt, wer von den Streitparteien dem Gericht die notwendigen Beweise für seine Behauptungen vorlegen muss. Die Regel lautet hier: Wer etwas von einem anderen fordert, trägt die Beweislast. Die Vermieterin forderte Geld, also musste sie beweisen, dass ihre Forderung berechtigt ist. Nachdem die Erben die Richtigkeit der Heizkostenabrechnung substantiiert bestritten hatten, lag der Ball also im Feld der Vermieterin. Sie hätte nun beweisen müssen, dass die in der Abrechnung genannten Heizkörper doch korrekt waren oder dass die Fehler zumindest keine Auswirkung auf das Endergebnis hatten.

Wie hätte sie das tun können? Das Gericht machte deutlich, dass dafür ein Sachverständigengutachten nötig gewesen wäre. Ein Sachverständiger, also ein unabhängiger Experte wie ein Heizungsbaumeister, hätte die Wohnung besichtigen und die Heizkörper überprüfen müssen. Doch die Vermieterin wollte die Kosten für diesen Beweis nicht tragen. Ein für das Gutachten gezahlter Vorschuss reichte nicht aus, und sie war nicht bereit, mehr zu zahlen. Da sie somit den notwendigen Beweis nicht erbrachte, ging das Gericht zugunsten der Erben davon aus, dass deren Behauptungen stimmten und die Abrechnung inhaltlich falsch war.

Die Konsequenz: Ohne korrekten Verbrauch zählt nur die Wohnfläche

Was passiert nun, wenn eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung als falsch eingestuft wird? Das Gesetz hat für diesen Fall eine klare Regelung. Wenn der Verbrauch nicht korrekt ermittelt werden kann, darf nicht mehr nach Verbrauch abgerechnet werden. Stattdessen werden die gesamten Heizkosten des Hauses einfach nach einem anderen, unstrittigen Schlüssel verteilt: der Wohnfläche.

Das Gericht rechnete also nach. Die Gesamtheizkosten für das Haus waren unstrittig. Diese wurden nun rein nach dem Anteil der Wohnfläche auf die Wohnung der Mieterin umgelegt. Das Ergebnis dieser Neuberechnung war für die Vermieterin ernüchternd: Der Anteil der Erben an den Heizkosten war nun sogar um 330,29 Euro niedriger als in der ursprünglich fehlerhaften Abrechnung. Da die Vermieterin aber eine Nachzahlung von 236,95 Euro gefordert hatte, war ihre Klage nicht nur unbegründet – die Mieterin hatte im Abrechnungsjahr sogar zu viel bezahlt. Die Klage musste daher zwangsläufig abgewiesen werden.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt klar, dass Mieter berechtigt sind, Betriebskostenabrechnungen zu hinterfragen, wenn sie konkrete Fehler entdecken – sie müssen dabei aber nicht selbst nachrechnen, wie sich diese Fehler auf den Endbetrag auswirken. Wenn ein Mieter substantiiert darlegt, dass die Abrechnungsgrundlagen falsch sind (wie hier nicht vorhandene oder falsch bemessene Heizkörper), muss der Vermieter beweisen, dass trotzdem alles korrekt ist – gelingt ihm das nicht, gilt die Abrechnung als fehlerhaft. Bei fehlerhaften Heizkostenabrechnungen wird dann nicht mehr nach Verbrauch, sondern nur noch nach Wohnfläche abgerechnet, was für Mieter oft günstiger ist. Die Entscheidung stärkt damit die Position von Mietern erheblich und macht deutlich, dass Vermieter sorgfältig arbeiten müssen, wenn sie Nachzahlungen durchsetzen wollen.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie kann ich überprüfen, ob meine Betriebskostenabrechnung korrekt ist?

Eine Betriebskostenabrechnung zu prüfen, erfordert Aufmerksamkeit für verschiedene Details. Der Prozess lässt sich in eine formale und eine inhaltliche Überprüfung sowie die Prüfung der zugrundeliegenden Belege unterteilen.

Formaler Aufbau und erste Prüfungsschritte

Zunächst ist es wichtig, dass die Abrechnung formal korrekt ist. Dies bedeutet, sie muss für Sie als Mieter verständlich aufgebaut sein. Folgende Punkte sind dabei entscheidend:

  • Abrechnungszeitraum: Die Abrechnung muss einen klaren Abrechnungszeitraum von zwölf Monaten umfassen. Typischerweise ist dies ein Kalenderjahr, kann aber auch ein anderer Zeitraum sein, sofern er zwölf Monate nicht überschreitet.
  • Fristgerechtigkeit: Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein. Eine verspätete Abrechnung führt in der Regel dazu, dass ein Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen kann. Ihr Anspruch auf ein Guthaben bleibt jedoch bestehen.
  • Übersichtlichkeit: Sie sollte die Gesamtkosten des Gebäudes, Ihren Anteil daran (oft in Prozent oder als Bruch), Ihre geleisteten Vorauszahlungen und das resultierende Guthaben oder die Nachforderung klar ausweisen.
  • Detaillierung der Posten: Die Abrechnung muss die einzelnen Betriebskostenarten (z.B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Grundsteuer) übersichtlich auflisten. Pauschale Angaben ohne detaillierte Aufschlüsselung sind nicht ausreichend.

Inhaltliche Überprüfung der einzelnen Posten

Nach der formalen Prüfung folgt die Kontrolle der Inhalte. Hier schauen Sie genauer auf die einzelnen Positionen:

  • Umlagefähigkeit der Kosten: Überprüfen Sie, ob alle aufgeführten Kostenarten tatsächlich zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören. Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Beispiele sind die Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Gartenpflege, Beleuchtung oder Grundsteuer. Kosten für Verwaltung (z.B. Kontoführungsgebühren des Vermieters, Hausverwaltungsgebühren) oder für Instandhaltung und Instandsetzung (Reparaturen am Haus) gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.
  • Verteilerschlüssel: Jede Kostenart muss nach einem korrekten und vereinbarten Verteilerschlüssel auf die Mieter umgelegt werden. Dieser Schlüssel kann sich nach der Wohnfläche, der Personenzahl oder dem Verbrauch (bei Heizung und Wasser) richten. Oft ist der Verteilerschlüssel im Mietvertrag festgelegt. Gibt es keine vertragliche Regelung, werden Kosten in der Regel nach der Wohnfläche verteilt. Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach Verbrauch abgerechnet werden.
  • Plausibilität der Kosten: Vergleichen Sie die Gesamtkosten einzelner Posten mit denen des Vorjahres oder mit durchschnittlichen Werten für ähnliche Wohnungen. Auffällige Abweichungen nach oben können ein erster Hinweis auf mögliche Fehler sein.
  • Gutschrift Ihrer Vorauszahlungen: Prüfen Sie, ob alle von Ihnen geleisteten monatlichen Vorauszahlungen für den Abrechnungszeitraum vollständig und korrekt angerechnet wurden.

Das Recht auf Belegeinsicht

Der wichtigste Schritt für eine umfassende Überprüfung ist Ihr Recht auf Belegeinsicht. Dieses Recht erlaubt es Ihnen, die Originalbelege und Rechnungen einzusehen, auf denen die Abrechnung basiert.

  • Umfang der Einsicht: Sie können Einsicht in alle relevanten Unterlagen verlangen, die zur Erstellung der Abrechnung herangezogen wurden, wie z.B. Rechnungen von Versorgern, Versicherungsverträge, Wartungsverträge oder auch die Berechnungsbögen des Vermieters.
  • Ort der Einsicht: Die Einsichtnahme findet in der Regel beim Vermieter oder der Hausverwaltung statt. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass Ihnen die Belege zugesandt werden oder Kopien kostenlos angefertigt werden (Kopien können jedoch gegen Erstattung der Kosten verlangt werden).
  • Zweck der Einsicht: Durch die Belegeinsicht können Sie überprüfen, ob die in der Abrechnung aufgeführten Kostenpositionen tatsächlich angefallen sind, ob die Beträge korrekt sind und ob der richtige Verteilerschlüssel angewendet wurde. Wenn Sie bei der Belegeinsicht Ungereimtheiten feststellen, kann dies auf Fehler in der Abrechnung hindeuten.

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Welche Arten von Fehlern können eine Betriebskostenabrechnung ungültig machen?

Eine Betriebskostenabrechnung ist ein wichtiges Dokument, das für Mieter verständlich und nachvollziehbar sein muss. Wenn eine solche Abrechnung nicht korrekt oder unvollständig ist, kann dies dazu führen, dass sie rechtlich unwirksam wird. Dabei lassen sich die Mängel grob in zwei Bereiche unterteilen: Solche, die die Form und Struktur der Abrechnung betreffen, und solche, die den Inhalt der abgerechneten Posten betreffen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die fristgerechte Zustellung.

Fehler bei der Gestaltung und den erforderlichen Angaben der Abrechnung

Damit eine Betriebskostenabrechnung überhaupt gültig ist, muss sie bestimmte Informationen klar und deutlich enthalten. Fehlen diese Angaben oder sind sie unklar, kann die Abrechnung ungültig sein oder zumindest schwer nachprüfbar werden. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

  • Der Zeitraum der Abrechnung: Es muss klar ersichtlich sein, für welchen genauen Zeitraum (z.B. 01.01.2023 bis 31.12.2023) die Kosten abgerechnet werden.
  • Die Gesamtkosten der einzelnen Posten: Für jede Betriebskostenart (z.B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr) muss die Summe der angefallenen Kosten für das gesamte Haus oder die gesamte Abrechnungseinheit aufgeführt sein.
  • Der Verteilerschlüssel: Es muss genau erklärt werden, wie die Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter umgelegt werden (z.B. nach Wohnfläche, Personenanzahl, Verbrauch oder Wohneinheit). Fehlt diese Angabe für einzelne Posten, ist die Abrechnung oft unklar.
  • Die Berechnung Ihres Anteils: Es muss nachvollziehbar sein, wie sich Ihr persönlicher Anteil an den Kosten jedes Postens errechnet.
  • Der Abzug Ihrer Vorauszahlungen: Ihre bereits geleisteten Vorauszahlungen für den Abrechnungszeitraum müssen von den errechneten Kosten abgezogen werden, um das Endergebnis (Nachzahlung oder Guthaben) zu ermitteln.

Fehlen solche grundlegenden Angaben, ist die Abrechnung meist formell fehlerhaft und somit nicht wirksam.

Fehler bei den abgerechneten Inhalten und Beträgen

Auch wenn die Abrechnung auf den ersten Blick vollständig erscheint, können Fehler im Detail dazu führen, dass sie nicht korrekt ist. Hier geht es um die Richtigkeit der Zahlen und Posten selbst:

  • Falsche Kostenarten: Es werden Posten abgerechnet, die eigentlich keine Betriebskosten sind. Zum Beispiel gehören Kosten für Reparaturen am Gebäude oder für die Hausverwaltung in der Regel nicht zu den Betriebskosten, die auf Mieter umgelegt werden dürfen.
  • Unstimmige Verbrauchswerte: Besonders bei Heiz- und Wasserkosten kann es zu Abweichungen kommen, wenn die Zählerstände fehlerhaft erfasst wurden, Schätzwerte unbegründet sind oder Abrechnungen über nicht vorhandene Einrichtungen (z.B. Heizkörper, die in Ihrer Wohnung gar nicht existieren) erfolgen.
  • Doppelte Abrechnungen: Ein und derselbe Posten wird mehrfach in der Abrechnung aufgeführt und berechnet.
  • Nicht erbrachte Leistungen: Kosten werden für Leistungen aufgeführt, die tatsächlich nicht erbracht wurden (z.B. Reinigung des Treppenhauses, die nicht stattfindet).
  • Rechenfehler: Ganz einfache mathematische Fehler bei der Addition, Subtraktion oder Multiplikation der Beträge.

Solche inhaltlichen Fehler führen oft dazu, dass die geforderte Nachzahlung zu hoch angesetzt ist.

Die Frist zur Zustellung der Abrechnung

Ein weiterer entscheidender Punkt für die Gültigkeit einer Betriebskostenabrechnung ist der Zeitpunkt ihrer Zustellung. Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Wird diese Frist ohne Verschulden des Mieters versäumt, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr von Ihnen fordern. Ein eventuelles Guthaben des Mieters muss der Vermieter aber dennoch auszahlen.

Wenn Sie also eine Betriebskostenabrechnung erhalten, lohnt es sich, diese Punkte genau zu prüfen, um die Gültigkeit und Richtigkeit der Forderung einzuschätzen.


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Was bedeutet es, eine Betriebskostenabrechnung richtig zu widersprechen, und muss ich alles selbst nachrechnen?

Wenn Sie Ihre Betriebskostenabrechnung prüfen und Fehler vermuten, ist ein fristgerechter und inhaltlich konkreter Widerspruch entscheidend. Für Sie als Mieterin oder Mieter bedeutet dies, dass Ihr Widerspruch innerhalb einer bestimmten Zeit erfolgen und ausreichend begründet sein muss, damit er rechtlich wirksam ist.

Die Frist für den Widerspruch

Zunächst ist die Frist von zwölf Monaten zu beachten. Dieser Zeitraum beginnt, sobald Sie die Betriebskostenabrechnung erhalten haben. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihren Widerspruch dem Vermieter schriftlich mitteilen. Ein Widerspruch, der nach Ablauf dieser Frist eingelegt wird, ist in der Regel nicht mehr wirksam, es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten.

Was ein „richtiger“ Widerspruch bedeutet

Ein richtig formulierter Widerspruch zeichnet sich dadurch aus, dass er konkrete Beanstandungen enthält. Es reicht nicht aus, die Abrechnung pauschal als falsch zu bezeichnen oder einfach nur zu erklären, dass Sie mit der Höhe der Forderung nicht einverstanden sind.

Für die Wirksamkeit Ihres Widerspruchs müssen Sie stattdessen Folgendes benennen:

  • Konkrete Anhaltspunkte für Fehler: Nennen Sie die Punkte in der Abrechnung, die Ihrer Meinung nach fehlerhaft sind. Das können beispielsweise sein:
    • Ein falscher Verteilerschlüssel (z.B. wenn für Ihre Wohnung eine größere Fläche angegeben ist, als sie tatsächlich hat).
    • Die Abrechnung von Kostenarten, die gar nicht umlagefähig sind (z.B. Reparaturkosten).
    • Doppelt aufgeführte Positionen oder überhöhte Beträge für bestimmte Leistungen.
    • Fehler in der Anzahl der abgerechneten Einheiten (z.B. Personen oder Monate).
    • Kosten für Leerstand oder Gewerbeflächen, die fälschlicherweise auf die Mieter umgelegt wurden.
  • Es ist nicht erforderlich, dass Sie die korrekte Berechnung der Betriebskosten selbst vornehmen oder den exakten finanziellen Umfang des Fehlers beziffern. Ihre Aufgabe ist es, den Fehler plausibel aufzuzeigen. Der Vermieter ist dann verpflichtet, die Berechtigung Ihres Einwands zu prüfen und die Abrechnung gegebenenfalls zu korrigieren.

Müssen Sie alles selbst nachrechnen?

Die Antwort ist Nein. Sie sind als Mieterin oder Mieter nicht verpflichtet, die gesamte Betriebskostenabrechnung detailliert selbst nachzurechnen und die exakte, korrekte Summe zu ermitteln. Die Verantwortung für eine formal und inhaltlich korrekte Abrechnung liegt beim Vermieter.

Ihre Rolle besteht darin, die Abrechnung kritisch zu prüfen und erkennbare oder vermutete Fehler konkret zu benennen. Stellen Sie sich vor, Sie sehen eine Kostenposition, die Ihnen unverständlich oder zu hoch vorkommt, oder Sie wissen, dass eine bestimmte Leistung in Ihrer Wohnung gar nicht erbracht wurde. Das sind dann konkrete Ansatzpunkte für Ihren Widerspruch. Die genaue Neuberechnung oder Klärung liegt dann im Verantwortungsbereich des Vermieters. Dies nimmt Ihnen die Angst, über umfassendes Fachwissen verfügen zu müssen, um einen wirksamen Widerspruch einzulegen.


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Wer muss beweisen, dass die Betriebskostenabrechnung korrekt ist, wenn ich widersprochen habe?

Nachdem Sie als Mieterin oder Mieter einer Betriebskostenabrechnung wirksam widersprochen haben, kehrt sich die Situation um: Die Beweislast für die Richtigkeit der Abrechnung liegt dann beim Vermieter.

Was bedeutet Beweislast?

Beweislast bedeutet, dass die Partei, die eine Forderung stellt oder einen Anspruch geltend macht, auch die Tatsachen beweisen muss, die diese Forderung begründen. Stellen Sie sich vor, jemand behauptet, Sie schulden Geld: Diese Person muss dann auch belegen können, warum diese Forderung besteht.

Im Kontext der Betriebskostenabrechnung bedeutet dies konkret:

  • Der Vermieter verlangt von Ihnen eine Zahlung oder die Anerkennung einer bestimmten Summe. Daher muss er belegen, dass diese Forderung zu Recht besteht.
  • Sie als Mieter haben der Abrechnung widersprochen. Damit haben Sie die Richtigkeit der Forderung in Frage gestellt. Nun ist es Aufgabe des Vermieters, Ihre Zweifel auszuräumen.

Was muss der Vermieter beweisen?

Der Vermieter muss sowohl die formelle Richtigkeit als auch die materielle Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung nachweisen:

  • Formelle Richtigkeit: Dies betrifft die äußere Form der Abrechnung. Der Vermieter muss zeigen, dass die Abrechnung alle notwendigen Angaben enthält, wie zum Beispiel die Gesamtkosten, die angewendeten Verteilerschlüssel, Ihren Anteil und die geleisteten Vorauszahlungen. Sie muss transparent und nachvollziehbar aufgebaut sein.
  • Materielle Richtigkeit: Hier geht es um die inhaltliche Korrektheit der Zahlen. Der Vermieter muss nachweisen, dass die abgerechneten Kosten tatsächlich entstanden sind (z.B. durch Vorlage von Rechnungen für Heizöl, Wasser oder Versicherungen) und dass diese Kosten korrekt auf alle Mieter verteilt wurden. Auch die Angabe der Gesamtwohnfläche oder die Richtigkeit des Verteilerschlüssels sind Teil der materiellen Richtigkeit.

Was passiert, wenn der Vermieter die Richtigkeit nicht beweisen kann?

Kann der Vermieter die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung oder einzelner Positionen nicht belegen, kann er die entsprechenden Beträge möglicherweise nicht von Ihnen einfordern. Dies bedeutet, dass seine Forderung ganz oder teilweise unbegründet sein kann. In komplexen Fällen, insbesondere wenn es um hohe Beträge oder technische Fragen geht, kann es notwendig werden, die Richtigkeit durch ein Sachverständigengutachten überprüfen zu lassen.


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Was passiert, wenn sich herausstellt, dass meine Betriebskostenabrechnung fehlerhaft ist?

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Betriebskostenabrechnung Fehler enthält und diese Fehler nachgewiesen werden können, hat dies direkte Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Zahlungsverpflichtungen oder Ihrer Ansprüche auf eine Erstattung. Eine fehlerhafte Abrechnung muss vom Vermieter korrigiert werden. Nur eine korrekte Abrechnung bildet die Grundlage für Ihre tatsächliche Forderung oder Gutschrift.

Arten von Fehlern und deren Korrektur

Fehler in einer Betriebskostenabrechnung können vielfältig sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Rechenfehler: Einfache mathematische Fehler, die die Gesamtsummen verfälschen.
  • Falsche Kosten: Der Vermieter hat Posten abgerechnet, die gar keine umlagefähigen Betriebskosten sind (z.B. Kosten für Reparaturen oder Verwaltung).
  • Falscher Umlagemaßstab: Die Kosten wurden nicht nach dem im Mietvertrag vereinbarten Maßstab (z.B. Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch) auf die Mieter verteilt.
  • Fehlende Belege: Der Vermieter kann die abgerechneten Kosten oder deren korrekte Erfassung nicht durch entsprechende Belege nachweisen.

Wird ein solcher Fehler festgestellt, muss der Vermieter die Abrechnung entsprechend anpassen. Das Ergebnis kann sein, dass Ihre ursprünglich geforderte Nachzahlung geringer ausfällt oder dass Sie sogar eine Rückzahlung erhalten.

Besondere Situation: Mängel bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung

Ein besonders relevanter Fehler tritt auf, wenn Kosten, die eigentlich nach Ihrem Verbrauch abgerechnet werden müssten (wie Heizung und Warmwasser), vom Vermieter nicht korrekt ermittelt oder nachgewiesen werden können. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise:

  • Die zur Messung notwendigen Geräte (wie Heizkostenverteiler oder Wasserzähler) fehlen oder defekt waren.
  • Die Messwerte nicht oder fehlerhaft abgelesen wurden.
  • Der Vermieter die korrekte Erfassung Ihres Verbrauchs nicht belegen kann.

In solchen Fällen kann der Vermieter diese speziellen Kosten nicht auf der Basis Ihres individuellen Verbrauchs von Ihnen verlangen. Stattdessen werden diese Positionen häufig nach anderen, pauschaleren Kriterien neu aufgeteilt. Das ist in der Regel die Wohnfläche Ihrer Wohnung im Verhältnis zur Gesamtfläche aller Mietparteien im Gebäude.

Für Sie bedeutet das konkret: Wenn die verbrauchsabhängige Abrechnung nicht ordnungsgemäß nachweisbar ist, führt die gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Umlage dieser Kosten nach der Wohnfläche in vielen Situationen zu einer deutlich geringeren Nachforderung für Sie. Es kann sogar dazu kommen, dass Sie statt einer Nachzahlung einen Anspruch auf eine Rückzahlung erhalten, da die pauschale Verteilung nach Fläche für Sie finanziell vorteilhafter sein kann als die ursprünglich fehlerhafte oder nicht nachweisbare Verbrauchsabrechnung.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung den festgestellten Fehlern entsprechend zu korrigieren. Nur die korrigierte, fehlerfreie Abrechnung ist dann maßgeblich für Ihre tatsächliche Zahlungsverpflichtung oder Ihren Erstattungsanspruch.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Beweislast

Die Beweislast legt fest, welche Partei im Prozess die Verantwortung trägt, bestimmte Tatsachen zu beweisen. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass der Vermieter, der Geld fordert, nachweisen muss, dass die Betriebskostenabrechnung korrekt ist. Der Mieter oder seine Rechtsnachfolger müssen diese Richtigkeit nicht beweisen, sie tragen nur die Behauptung vor. Das ist vergleichbar mit einer Situation, in der Sie von einem Handwerker eine Rechnung erhalten: Er muss belegen, dass die angebotene Leistung tatsächlich so erbracht wurde und der Preis stimmt.

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Substantiiertes Bestreiten

Substantiiertes Bestreiten heißt, dass man nicht nur einfach sagt, „Das stimmt nicht“, sondern die eigenen Zweifel oder Einwände mit konkreten Fakten oder Argumenten belegt. Im Beispiel der Heizkostenabrechnung zeigten die Erben genau auf, welche Heizkörper falsch berechnet sind und warum die Abrechnung deswegen fehlerhaft sein könnte. Diese detaillierte Argumentation ist notwendig, damit ein Widerspruch rechtlich anerkannt wird und das Gericht den Einwand prüft. Man kann es sich wie bei einem Streit mit der Autowerkstatt vorstellen: Statt nur zu behaupten, sie hätten einen Schaden verursacht, muss man konkret sagen, welches Teil falsch repariert wurde.

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Formale Richtigkeit (der Abrechnung)

Formale Richtigkeit bedeutet, dass eine Betriebskostenabrechnung alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält und übersichtlich aufgebaut ist. Dazu zählen zum Beispiel der Abrechnungszeitraum, die vollständige Nennung der Kostenarten, der angewendete Verteilerschlüssel sowie die Verrechnung der Vorauszahlungen. Auch wenn auf dem Papier also alle wichtigen Elemente vorhanden sind, sagt die formale Richtigkeit nichts darüber aus, ob die genannten Zahlen inhaltlich korrekt sind. Das ist ähnlich, wie wenn ein Formular komplett und sauber ausgefüllt ist, aber darin falsche Angaben stehen.

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Materielle Richtigkeit (der Abrechnung)

Materielle Richtigkeit meint die tatsächliche inhaltliche Korrektheit der Abrechnung, also ob die angegebenen Kosten tatsächlich entstanden sind und richtig berechnet wurden. Im Fall der Heizkosten bedeutet das, dass die erfassten Werte für Heizkörper und deren Verbrauch der Realität entsprechen müssen. Liegen Fehler vor, zum Beispiel falsche Heizkörpergrößen, sind die daraus folgenden Berechnungen vermutlich auch falsch. Man kann sich das vorstellen wie eine Rechnung für einen Einkauf: Nur wenn alle Preise und Mengen stimmen, ist der Gesamtpreis korrekt.

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Sachverständigengutachten

Ein Sachverständigengutachten ist eine schriftliche Bewertung eines unabhängigen Experten, zum Beispiel eines Heizungsfachmanns, der technische Fragen prüft und beurteilt. Im Streitfall um die Heizkostenabrechnung hätte ein solcher Gutachter die Wohnung besichtigt und überprüft, ob die angegebenen Heizkörper tatsächlich vorhanden und korrekt bemessen sind. Das Gutachten dient dem Gericht als fachliche Grundlage zur Entscheidung, wenn die Parteien unterschiedliche Meinungen haben. Das ist vergleichbar mit einem Schadensgutachten bei einem Autounfall, das klärt, ob und wie ein Schaden entstanden ist.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Heizkostenverordnung (HeizKV), insbesondere § 10 HeizKV und § 9 HeizKV: Diese Verordnung regelt detailliert die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten für Mietwohnungen. Sie schreibt vor, dass ein erheblicher Teil dieser Kosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden muss, um Anreize zum Energiesparen zu schaffen. Wichtige Aspekte sind die Pflicht zur Erfassung des Verbrauchs, die Aufteilung der Kosten in Grund- und Verbrauchskosten sowie die Folgen bei fehlender oder fehlerhafter Verbrauchserfassung. Dies soll Transparenz und Gerechtigkeit bei der Verteilung der Heizkosten gewährleisten. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Im Fall war die inhaltliche Richtigkeit der Heizkostenabrechnung aufgrund falscher Heizkörperangaben zentral, was die Anwendung des § 10 HeizKV zur Folge hatte, da eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht möglich war.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 556 BGB und § 556 Absatz 3 BGB: Der § 556 BGB bildet die allgemeine Grundlage für die Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten im Mietrecht. Er legt fest, dass die Parteien vereinbaren können, dass der Mieter die laufenden Betriebskosten trägt. Absatz 3 regelt die Pflicht des Vermieters zur jährlichen Erstellung einer Betriebskostenabrechnung, die einzuhaltende Frist hierfür und das Widerspruchsrecht des Mieters bei Mängeln. Diese Vorschrift sichert die Transparenz und Überprüfbarkeit der Nebenkosten für den Mieter. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Mieterin war laut Mietvertrag zur Tragung der Betriebskosten verpflichtet, und die Vermieterin legte eine Abrechnung vor, gegen die die Erben fristgerecht Widerspruch einlegten.
  • Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere die Grundsätze der Beweislast und § 138 Absatz 2 ZPO: Die Beweislast legt fest, welche Partei im Gerichtsverfahren die Tatsachen beweisen muss, die ihr Anliegen stützen. Grundsätzlich trägt die Partei die Beweislast, die aus einer bestimmten Behauptung Rechte ableiten will. § 138 Absatz 2 ZPO verlangt vom Beklagten, dass er auf die Klageforderung substantiiert erwidert, also Tatsachen nicht nur pauschal bestreitet, sondern konkret darlegt, warum eine Behauptung falsch ist. Ist ein Bestreiten substantiiert, geht die Beweislast an die klagende Partei über. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Vermieterin trug die Beweislast für die Richtigkeit ihrer Forderung; die Erben haben die Heizkostenabrechnung substantiiert bestritten, wodurch die Beweislast wieder auf die Vermieterin fiel.
  • Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere die Regelungen zu den Beweismitteln (z.B. § 402 ZPO – Sachverständigenbeweis): Die Zivilprozessordnung regelt die verschiedenen Arten, wie Parteien ihre Behauptungen beweisen können, darunter Urkunden, Zeugen oder Sachverständigengutachten. Ein Sachverständiger wird vom Gericht beauftragt, wenn zur Klärung einer Frage spezielles Fachwissen erforderlich ist. Sein Gutachten dient dem Gericht als Entscheidungshilfe, wenn es um komplexe technische oder fachliche Zusammenhänge geht. Die Partei, die sich auf bestimmte Tatsachen beruft, muss in der Regel auch die Kosten für die Beweiserhebung tragen. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Vermieterin die Richtigkeit der Abrechnung beweisen musste, hätte sie ein Sachverständigengutachten beantragen und bezahlen müssen, um die Heizkörperdaten zu überprüfen, was sie jedoch nicht ausreichend tat.

Das vorliegende Urteil


AG Neustadt/Rübenberge – Az.: 47 C 1106/18 – Urteil vom 08.07.2021

 

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