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Mietminderung bei einem Schimmelbefall: Welche Beweise Mieter vorlegen müssen

Für eine Mietminderung bei einem Schimmelbefall im Gäste-WC und defekte Heizkörper behielt eine Frankfurter Mieterfamilie über Monate Teile der Miete ein. Obwohl die Bewohner dunkle Flecken mit der Kamera festhielten, gerieten sie vor Gericht in Erklärungsnot, da der Nachweis einer erheblichen Gebrauchseinschränkung völlig andere Beweise erforderte.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 33050 C 204/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
  • Datum: 19.02.2025
  • Aktenzeichen: 33050 C 204/24
  • Verfahren: Mietstreit im Nachverfahren
  • Rechtsbereiche: Mietrecht

Mieter müssen die Miete voll zahlen, wenn sie Mängel nicht durch genaue Beweise belegen.

  • Mieter müssen Mängel mit genauen Zeitpunkten und aussagekräftigen Beweisfotos für das Gericht beschreiben.
  • Kleine Flecken im Bad rechtfertigen ohne ein Gutachten kein Einbehalten der monatlichen Miete.
  • Ohne konkrete Temperaturmessungen dürfen Mieter die Miete wegen angeblich defekter Heizkörper nicht kürzen.
  • Ungenaue Angaben zu defekten Rollläden senken die zu zahlenden Mietkosten im Prozess nicht.
  • Die Mieter müssen zusätzlich rückständige Miete zahlen und tragen alle Kosten des Rechtsstreits.

Wann ist eine Mietminderung bei einem Schimmelbefall berechtigt?

Für viele Mieter ist die Situation ein Albtraum: In der Wohnung breitet sich Feuchtigkeit aus, die Heizung bleibt kalt oder die Rollläden klemmen. Der erste Impuls ist oft, die Miete zu kürzen, um den Druck auf den Vermieter zu erhöhen. Doch dieser Schuss kann nach hinten losgehen, wenn die Mängel vor Gericht nicht präzise genug bewiesen werden.

Große dunkle Schimmelflecken und Feuchtigkeitsspuren in den Fugen einer hell gefliesten Badezimmerecke.
Mietminderungen wegen Schimmelbefall erfordern eine präzise Dokumentation der Mängel, um rechtliche Risiken und Nachzahlungen zu vermeiden. Symbolfoto: KI

Genau diesen schmerzhaften Lernprozess mussten nun Mieter vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main durchlaufen. In einem langwierigen Rechtsstreit ging es um eine monatliche Kürzung von 195 Euro, die die Bewohner über Jahre hinweg einbehielten. Am Ende standen sie nicht nur ohne die erhoffte Ersparnis da, sondern wurden zur Zahlung der rückständigen Miete und zur Übernahme erheblicher Verfahrenskosten verurteilt.

Das Urteil vom 19. Februar 2025 (Az. 33050 C 204/24) zeigt eindrücklich, wie hoch die Hürden für die Beweislast für einen Mietmangel tatsächlich liegen. Es reicht nicht aus, E-Mails zu schreiben oder Fotos zu machen, die keinem Datum zugeordnet werden können. Wer die Miete mindert, trägt das volle Risiko, die Berechtigung im Prozess bis ins kleinste Detail nachweisen zu müssen.

Welche rechtlichen Hürden bestehen für die Mietminderung?

Das deutsche Mietrecht scheint auf den ersten Blick sehr mieterfreundlich zu sein. Nach § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) tritt eine Mietminderung kraft Gesetzes ein, sobald ein Mangel die Tauglichkeit der Mietsache aufhebt oder mindert. Der Mieter muss die Minderung also nicht erst beantragen oder genehmigen lassen – er darf einfach weniger zahlen. Dies gilt jedoch nur, solange der Mangel tatsächlich besteht und eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreitet.

Die Tücke liegt jedoch im Detail, genauer gesagt in der Zivilprozessordnung. Sobald der Vermieter die Existenz oder das Ausmaß der Mängel bestreitet, müssen die Mieter den vollen Beweis erbringen. Juristen sprechen hier von der Darlegungs- und Beweislast.

Die Pflicht zur konkreten Dokumentation

Ein Mieter kann sich vor Gericht nicht auf pauschale Aussagen zurückziehen. Sätze wie „Im Winter war es immer kalt“ oder „Das Bad war schimmelig“ genügen den Anforderungen an die Substantiierung der Mängelanzeige nicht. Das Gericht verlangt ein detailliertes Protokoll:

  • Wann genau trat der Mangel auf?
  • Wie lange dauerte er an?
  • Welche konkreten Beeinträchtigungen im Alltag folgten daraus?
  • Wurde der Vermieter unverzüglich informiert?

Fehlt diese „ins Einzelne gehende Beschreibung“, wie es Juristen nennen, wird die Klage oft schon aus formalen Gründen abgewiesen, ohne dass ein Sachverständiger überhaupt die Wohnung betritt. Besonders bei einer Mietminderung bei einem Schimmelbefall sind die Anforderungen streng: Ohne den Nachweis einer erheblichen Gebrauchseinschränkung oder einer konkreten Gesundheitsgefahr durch ein toxikologisches Gutachten sehen Gerichte oft nur einen optischen Mangel, der kaum zur Minderung berechtigt.

Warum stritten die Parteien vor dem Amtsgericht Frankfurt?

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Mietverhältnis, das am 30. Juni 2024 endete. Die Mieter bewohnten eine Einheit, für die sie ab Oktober 2020 die Zahlungen kürzten. Sie machten eine Herabsetzung der Tauglichkeit der Mietsache geltend und zogen monatlich pauschal 10 Prozent der Bruttomiete ab – das entsprach 195 Euro.

Die Mängelliste, die die Bewohner vorbrachten, las sich durchaus ernst:

  • Ein Wasserschaden im Gäste-WC mit angeblicher Schimmelbildung (August 2020 bis April 2021).
  • Defekte Heizkörper im Kinderzimmer, die den Raum unbewohnbar machten (Januar bis Oktober 2021).
  • Ein Ausfall der Zentralsteuerung von Rollläden im Wohnzimmer (April 2021 bis April 2023).

Der Vermieter akzeptierte diese Abzüge nicht. Er bestritt nicht zwingend, dass es Probleme gab – so waren Feuchtigkeitsflecken in der Mietwohnung unstreitig vorhanden –, aber er wehrte sich gegen das Ausmaß und die behauptete Unbenutzbarkeit. Er verwies auf durchgeführte Trocknungsmaßnahmen und legte Fotos vor, die zeigten, dass die Räume trotz der Defekte hell und nutzbar waren. Bereits im November 2024 hatte er ein sogenanntes Vorbehaltsurteil erwirkt, das die Mieter zur Zahlung verpflichtete. Nun ging es im Nachverfahren darum, ob dieses Urteil bestand haben würde.

Die Mieter gingen sogar zum Gegenangriff über: Sie forderten widerklagend über 10.000 Euro zurück, die sie ihrer Meinung nach über die Jahre zu viel gezahlt hatten.

Wie bewertete das Gericht die Beweise für die Mängel?

Das Amtsgericht Frankfurt am Main zerlegte die Argumentation der Mieter in der Urteilsbegründung Punkt für Punkt. Das Gericht machte deutlich, dass die Bewohner ihrer Beweislast für einen Mietmangel nicht nachgekommen waren. Die Entscheidung ist eine Lehrstunde dafür, wie präzise man vor Gericht vortragen muss.

Der Streit um den Schimmel im Gäste-WC

Hinsichtlich des Wasserschadens im Gäste-WC räumte das Gericht zwar ein, dass Flecken vorhanden waren. Allerdings fehlte es an einem Nachweis der Gefährlichkeit. Die Mieter hatten von einer Gesundheitsgefahr durch Sporen gesprochen, diese aber nicht belegt. Ein einfaches Foto reicht hierfür nicht aus.

Alleine das Vorhandensein von Feuchtigkeitsflecken und vereinzelten Schimmelspuren begründet ohne weitere Nachweise keine erhebliche Gebrauchseinschränkung im Sinne des Gesetzes.

Das Gericht bezeichnete die Flecken als „tellergroß“. Solche optischen Beeinträchtigungen in einem Nebenraum wie dem Gäste-WC rechtfertigen nach Ansicht der Richter keine Minderung von 10 Prozent, solange keine konkrete Darlegung der Mängel hinsichtlich einer Gesundheitsgefahr erfolgt. Da die Mieter kein Feuchtigkeitsgutachten vorlegten und ihre Fotos keinem Datum zuordnen konnten, blieb die Behauptung, das WC sei monatelang „unbenutzbar“ gewesen, unbewiesen.

Keine Mietminderung bei einem defekten Heizkörper ohne Temperaturprotokoll

Auch beim Thema Heizung scheiterten die Mieter an den formalen Hürden. Sie behaupteten, das Kinderzimmer sei von Januar bis Oktober 2021 nicht beheizbar gewesen. Doch auch hier fehlte die Substanz. Das Gericht monierte das Fehlen von konkreten Temperaturmessungen. Wer eine Mietminderung bei einem defekten Heizkörper durchsetzen will, muss protokollieren, welche Raumtemperatur zu welcher Tageszeit erreicht wurde.

Zudem wiesen die Richter darauf hin, dass ein Großteil des reklamierten Zeitraums (Mai bis Oktober) außerhalb der Heizperiode lag. In diesen Monaten muss eine Heizung ohnehin nicht permanent volle Leistung bringen, solange die Wohnräume nicht unzumutbar auskühlen. Da die Mieter keine Angaben dazu machten, ob und wie oft die Temperatur unter die vertraglich vereinbarte Marke von 20 Grad Celsius fiel, wurde auch dieser Anspruch abgeschmettert.

Der Ärger mit den Rollläden

Schließlich blieb noch der Ausfall der Zentralsteuerung von Rollläden. Die Mieter argumentierten, das Wohnzimmer sei dunkel und unnutzbar gewesen. Der Vermieter hielt mit Fotos dagegen, die zeigten, dass trotz eines defekten Rollladens genug Tageslicht in den Raum fiel. Auch hier entschied das Gericht zugunsten des Vermieters:

Der Reparaturauftrag vom Februar 2023 begründet keinen Rückschluss darauf, dass alle drei Rollläden während des gesamten streitgegenständlichen Zeitraums von zwei Jahren nicht funktionierten.

Die unzureichende Substantiierung der Mängel zog sich wie ein roter Faden durch das Urteil. Weil unklar blieb, wann genau welcher Rollladen unten blieb und wie stark die Verdunkelung wirklich war, verneinte das Gericht eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnwerts.

Was bedeutet die Unzulässigkeit einer verspätet erhobenen Widerklage?

Neben der Abwehr der Mietforderungen versuchten die Mieter, mit einer sogenannten Widerklage selbst Geld vom Vermieter zu fordern. Sie verlangten 10.010 Euro zurück. Doch diesen Vorstoß wies das Gericht als unzulässig ab. Der Grund war ein prozessualer Fehler: Die Widerklage wurde erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eingereicht.

Das Zivilprozessrecht ist hier streng. Nach dem Ende der Verhandlung dürfen keine neuen Anträge mehr gestellt werden, es sei denn, das Gericht eröffnet die Verhandlung wieder. Dies lehnte das Amtsgericht jedoch ab.

Eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung war nicht angezeigt, da die Beklagten auch materiell keinen Anspruch aus kondiktionsrechtlichen Gründen hatten.

Das Gericht argumentierte pragmatisch: Da die Mieter ohnehin keine Mängel beweisen konnten, hätte die Widerklage auch inhaltlich keinen Erfolg gehabt. Eine Wiedereröffnung des Verfahrens hätte den Prozess nur unnötig in die Länge gezogen.

Welche finanziellen Folgen hat das Urteil für die Mieter?

Das Urteil ist für die Mieter ein finanzielles Desaster. Das Gericht erklärte das sogenannte Vorbehaltsurteil für vorbehaltlos. Das bedeutet juristisch: Die vorläufige Titulierung der Mietrückstände wird endgültig. Konkret müssen die Mieter nun nicht nur die einbehaltenen 10 Prozent über Jahre hinweg nachzahlen, sondern auch die Zahlung der rückständigen Miete für Juni 2024 in Höhe von 1.050 Euro leisten.

Hinzu kommen erhebliche Nebenkosten. Da die Mieter den Prozess vollständig verloren haben, müssen sie die Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten tragen. Bei einem Streitwert, den das Gericht auf bis zu 22.000 Euro festsetzte, summieren sich diese Gebühren schnell auf mehrere tausend Euro.

Das Gericht ordnete zudem an, dass das Urteil gegen eine Sicherheitsleistung von 4.000 Euro vorläufig vollstreckbar ist. Der Vermieter kann also – wenn er diese Sicherheit hinterlegt – sofort den Gerichtsvollzieher beauftragen, selbst wenn die Mieter noch in Berufung gehen sollten.

Was können Mieter aus diesem Fall lernen?

Der Fall aus Frankfurt zeigt, dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Dinge sind, besonders wenn es um die Dokumentation geht. Eine Mietminderung bei geringfügigen Flecken oder technischen Defekten ist ein riskantes Manöver, wenn die Beweise nicht lückenlos sind.

Für Mieter ergeben sich aus der Urteilsbegründung klare Handlungsanweisungen für zukünftige Konflikte:

  • Führen Sie ein Mängelprotokoll: Schreiben Sie täglich auf, wie sich der Mangel äußert (z.B. Temperaturwerte, Feuchtigkeitsmessungen).
  • Datieren Sie Ihre Beweise: Fotos ohne Datum sind vor Gericht fast wertlos. Nutzen Sie die Datumsfunktion der Kamera oder legen Sie eine aktuelle Tageszeitung ins Bild.
  • Holen Sie Fachrat ein: Bei Schimmel ist oft ein Privatgutachten nötig, um die Gesundheitsgefahr zu belegen, bevor man die Miete drastisch kürzt.
  • Zahlen Sie unter Vorbehalt: Statt die Miete einfach nicht zu zahlen, ist es oft sicherer, die volle Miete „unter Vorbehalt der Rückforderung“ zu überweisen. So riskieren Sie keine Kündigung wegen Zahlungsverzugs und können den Betrag später einklagen, wenn die Beweise gesichert sind.

Das Gericht hat durch die vorbehaltlose Erklärung eines Vorbehaltsurteils klargestellt: Wer Miete einbehält, spielt Bank – und muss am Ende beweisen, dass das Geld ihm gehört. Gelingt das nicht, wird die gesamte Summe nebst Zinsen fällig.


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Die Hürden für eine rechtssichere Mietminderung sind hoch, wie aktuelle Urteile zur Beweislast zeigen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Mängel wie Schimmel oder Heizungsausfälle korrekt zu dokumentieren und rechtssicher gegenüber Ihrem Vermieter geltend zu machen. Vermeiden Sie das Risiko hoher Nachzahlungen und Prozesskosten durch eine fundierte rechtliche Strategie.

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Experten Kommentar

Vorsicht bei der Strategie, die Miete als Druckmittel einfach einzubehalten. Das ist faktisch ein Kredit auf einen ungewissen Prozessausgang, der extrem teuer werden kann. Das böse Erwachen kommt oft Jahre später, wenn die einbehaltene Summe längst ausgegeben ist, aber sofort nachgezahlt werden muss. Ich erlebe regelmäßig Mandanten, die dieser finanzielle Rückschlag völlig unvorbereitet trifft und in ernsthafte Schwierigkeiten bringt.

Der taktisch klügere Weg ist fast immer die Zahlung unter Vorbehalt. Damit verliert man zwar den kurzfristigen Hebel, riskiert aber keine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, falls die Minderungshöhe streitig ist. Zudem reagieren Gerichte allergisch auf pauschale Abzüge ohne lückenloses Störungsprotokoll. Wer hier nicht Buch führt wie ein Buchhalter, hat den Prozess oft schon vor der ersten Verhandlung verloren.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt mein Minderungsanspruch auch bei Schimmel in einem selten genutzten Nebenraum oder Abstellraum?


ES KOMMT DARAUF AN, ob durch den Befall die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Wohnung objektiv erheblich beeinträchtigt wird oder lediglich ein geringfügiger optischer Mangel vorliegt. In selten genutzten Nebenräumen wie Abstellkammern oder Gäste-WCs rechtfertigen kleinere Schimmelstellen meist keine nennenswerte Mietminderung, da die Beeinträchtigung des gesamten Wohnwerts oft als unerheblich eingestuft wird. Eine Minderung setzt voraus, dass der vertragsgemäße Gebrauch nicht nur marginal gestört ist.

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 536 BGB, wonach eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit den Mieter nicht zur Kürzung der monatlichen Mietzahlung berechtigt. In Funktionsräumen, die nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen, werten Gerichte optische Mängel wie isolierte Feuchtigkeitsflecken häufig als hinzunehmende Beeinträchtigung ohne tatsächliche Gebrauchseinschränkung. Ohne den Nachweis einer konkreten Gesundheitsgefahr durch ein toxikologisches Gutachten wird eine Unbenutzbarkeit der gesamten Wohnung aufgrund von Mängeln in Nebenräumen nur sehr selten richterlich anerkannt. Die Rechtsprechung verlangt hierbei eine spürbare Auswirkung auf die Lebensqualität, die bei einem selten betretenen Abstellraum ohne Geruchsentwicklung in der Regel fehlt.

Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der Schimmelbefall im Nebenraum so massiv ausfällt, dass Sporen nachweislich in die angrenzenden Wohnräume gelangen und dort die Luftqualität beeinträchtigen. Auch wenn die Einlagerung von Gegenständen durch Feuchtigkeit unmöglich wird, kann ein Mangel vorliegen, sofern die Lagerung vertraglich zugesichert oder für den jeweiligen Raumtyp absolut üblich war.

Unser Tipp: Messen Sie die betroffene Schimmelfläche im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung aus und prüfen Sie sorgfältig, ob eine tatsächliche Geruchsbelästigung oder Gesundheitsgefahr vorliegt. Vermeiden Sie pauschale Mietkürzungen von zehn Prozent oder mehr, da solche Forderungen bei Mängeln in untergeordneten Nebenräumen vor Gericht regelmäßig als überzogen abgewiesen werden.


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Verliere ich den Anspruch, wenn ich Schimmelsporen nicht sofort durch ein teures Gutachten nachweise?


ES KOMMT DARAUF AN, wobei das Risiko eines Anspruchsverlustes ohne fachgerechte Dokumentation der Sporenkonzentration in der gerichtlichen Praxis als sehr hoch einzustufen ist. Zwar erlischt Ihr Anspruch nicht automatisch durch das Fehlen eines sofortigen Gutachtens, doch ohne den Nachweis einer konkreten Gesundheitsgefahr durch einen Sachverständigen stufen Gerichte Schimmelbefall oft lediglich als optischen Mangel ein. Dies hat zur Folge, dass eine weitreichende Mietminderung oder eine fristlose Kündigung mangels ausreichender Substantiierung der Gefahrenlage rechtlich meist keinen Bestand hat.

Die rechtliche Problematik liegt in der Beweislastverteilung, wonach der Mieter die Mangelhaftigkeit der Mietsache und die daraus resultierende Gebrauchsbeeinträchtigung gemäß § 536 BGB vollumfänglich beweisen muss. Während oberflächliche Fotos von schwarzen Flecken lediglich das Vorhandensein von Schimmel belegen, erlauben sie keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Toxizität oder die für den Menschen gefährliche Sporenkonzentration in der Raumluft. Wenn der Vermieter die Gesundheitsgefahr substantiiert bestreitet, fordern Richter regelmäßig ein toxikologisches Gutachten, um eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit im Sinne des § 543 BGB festzustellen. Ohne diese wissenschaftlich fundierte Grundlage scheitern viele Klagen bereits an der notwendigen Darlegungslast, da die bloße Vermutung einer Gefährdung für eine rechtssichere Mietminderung in der Regel nicht ausreicht.

Ein teures Gutachten ist ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn der Schimmelbefall so massiv ist, dass bereits die einfache Inaugenscheinnahme eine unzumutbare Belastung zweifelsfrei erkennen lässt. Zudem entfällt die Beweisnot für den Mieter, falls der Vermieter den Mangel und die damit verbundene Gesundheitsgefahr bereits schriftlich anerkannt oder unstreitig gestellt hat.

Unser Tipp: Recherchieren Sie vor der Einleitung rechtlicher Schritte die Kosten für ein qualifiziertes Kurzgutachten zur Schimmelbelastung, um Ihre Beweisposition kosteneffizient zu stärken. Vermeiden Sie es, sich bei einer Minderung ausschließlich auf Fotos zu verlassen, da diese die unsichtbare Gefahr durch lungengängige Sporen nicht rechtssicher dokumentieren können.


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Muss ich für eine Heizungsminderung täglich ein Protokoll mit Uhrzeit und genauer Raumtemperatur führen?


JA, für eine rechtssichere Mietminderung ist das Führen eines detaillierten Temperaturprotokolls mit konkreten Uhrzeiten und Raumwerten zwingend erforderlich. Ein solches Logbuch stellt sicher, dass der Mieter seiner sogenannten Substantiierungslast nachkommt und den Mangel gegenüber dem Vermieter oder im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht ausreichend präzise nachweist. Pauschale Behauptungen über eine zu kalte Wohnung reichen ohne messbare Daten in der Regel nicht aus, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Die Rechtsprechung verlangt eine ins Einzelne gehende Beschreibung der Beeinträchtigung, da der Mieter die Beweislast für das Vorliegen eines erheblichen Mangels gemäß § 536 BGB trägt. Ein bloßer Hinweis auf eine mangelhafte Heizleistung wird von Gerichten oft als zu ungenau zurückgewiesen, weshalb messbare Daten wie die exakte Gradzahl, die Uhrzeit der Messung sowie idealerweise die Außentemperatur dokumentiert werden müssen. Besonders außerhalb der offiziellen Heizperiode, die üblicherweise von Oktober bis April dauert, muss zweifelsfrei belegt werden, dass die Raumtemperatur unter die Grenze von 20 Grad Celsius gesunken ist. Da der Vermieter die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung erhalten muss, dient das Protokoll zudem als objektive Grundlage für die Berechnung der angemessenen Minderungsquote über den gesamten Zeitraum des Heizungsausfalls.

Obwohl bei einem Totalausfall der Heizungsanlage im tiefsten Winter geringere Anforderungen an die Dokumentation gestellt werden könnten, bleibt die tägliche Protokollierung zur Vermeidung von Beweisnotständen immer der sicherste Weg. Sollten nur einzelne Räume betroffen sein oder die Heizung lediglich zeitweise ausfallen, ist die exakte Erfassung der betroffenen Zimmer und Zeitspannen unerlässlich für die rechtliche Bewertung der individuellen Wohnwertminderung durch das Gericht.

Unser Tipp: Platzieren Sie ein zuverlässiges Raumthermometer in der Mitte des Zimmers und tragen Sie die Werte morgens, mittags und abends konsequent in eine Excel-Tabelle oder ein Notizbuch ein. Vermeiden Sie es unbedingt, Gedächtnisprotokolle erst Wochen später rückwirkend zu erstellen, da diese vor Gericht aufgrund fehlender Glaubwürdigkeit oft keinen Bestand haben.


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Was kann ich tun, wenn der Vermieter ein Vorbehaltsurteil wegen meiner einbehaltenen Miete erwirkt?


Sie müssen im Nachverfahren sofort lückenlose Beweise für die behaupteten Mängel vorlegen, um die endgültige Verurteilung zur Mietnachzahlung noch abzuwenden. Ein Vorbehaltsurteil ist ein vorläufiger Titel, der den Vermieter zur Vollstreckung berechtigt, Ihnen jedoch im anschließenden Nachverfahren die Chance lässt, Ihre Einwendungen durch Beweismittel zu untermauern. Ohne diese Beweisführung wird der Vorbehalt im Urteil aufgehoben.

In einem Mietrechtsprozess kann das Gericht gemäß § 302 ZPO ein Vorbehaltsurteil erlassen, wenn der Vermieter seinen Anspruch beweisen kann, während Ihre Gegenrechte noch eine langwierige Beweisaufnahme erfordern würden. Das Gericht trennt das Verfahren rechtlich auf, damit der Vermieter schnell einen Titel erhält, schützt Sie aber durch den Vorbehalt Ihrer Rechte in einem späteren Termin. In diesem sogenannten Nachverfahren liegt die volle Beweislast bei Ihnen, da Sie die Rechtmäßigkeit der Mietminderung aufgrund tatsächlicher Mängel nachweisen müssen. Wenn Sie in dieser Phase keine substantiierten Beweise wie Lärmprotokolle oder Sachverständigengutachten einreichen, wird das Gericht das Vorbehaltsurteil gemäß der gesetzlichen Regelungen für vorbehaltlos erklären. Dies führt dazu, dass die vorläufig titulierten Mietrückstände samt Zinsen und Prozesskosten sofort und dauerhaft vollstreckbar werden.

Beachten Sie unbedingt, dass neue Einreden nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung im Vorverfahren oft nicht mehr rechtzeitig berücksichtigt werden können. Sollten Sie die geforderten Beweise für die Mängel nicht erbringen, bleibt oft nur die sofortige Zahlung der Rückstände, um eine drohende Zwangsräumung durch den Vermieter sicher zu verhindern.

Unser Tipp: Prüfen Sie umgehend Ihre Rechtsschutzversicherung auf Kostendeckung für das Nachverfahren und bereiten Sie alle Beweismittel lückenlos vor. Vermeiden Sie es, auf eine Beweisaufnahme durch das Gericht zu warten, ohne selbst aktiv Gutachten oder Zeugen für die Mängelanzeige anzubieten.


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Schützt mich die Zahlung unter Vorbehalt vor einer Kündigung, falls ich den Prozess verliere?


JA. Die Zahlung unter Vorbehalt stellt das sicherste Mittel dar, um das Risiko einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs vollständig auszuschließen. Durch die vollständige Überweisung der Miete an den Vermieter vermeiden Sie rechtssicher das Entstehen von Mietrückständen, die eine Kündigung gemäß § 543 BGB begründen könnten.

Wenn Sie die Miete eigenmächtig kürzen und ein Gericht später entscheidet, dass die Minderung unzulässig war, riskieren Sie bei Erreichen einer bestimmten Rückstandshöhe den sofortigen Verlust Ihrer Wohnung. Leisten Sie die Zahlung hingegen unter dem Vorbehalt der Rückforderung, erfüllen Sie Ihre vertragliche Hauptpflicht zunächst vollständig und verhindern dadurch aktiv den Eintritt eines kündigungsrelevanten Verzugs. Der juristische Streit wird durch diese Strategie von der existenziellen Frage des Wohnungserhalts auf die rein finanzielle Ebene der Rückzahlungsansprüche gemäß § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) verlagert. Selbst im Falle einer Niederlage vor Gericht bleibt Ihr Mietverhältnis somit unangetastet, da Sie zu keinem Zeitpunkt Schulden gegenüber Ihrem Vermieter angehäuft haben.

Es ist dabei zwingend erforderlich, dass Sie den Vorbehalt bei jeder Überweisung unmissverständlich deklarieren, um die spätere Rückforderung der zu viel gezahlten Beträge rechtlich abzusichern. Ohne eine solche klare Kennzeichnung könnte die Zahlung als vorbehaltlose Erfüllung gewertet werden, was den Ausschluss von Rückforderungsansprüchen zur Folge hätte und Ihre Rechtsposition im Mängelstreit erheblich schwächen würde.

Unser Tipp: Vermerken Sie im Verwendungszweck Ihrer nächsten Überweisung ausdrücklich den Zusatz „Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung wegen bestehender Mängel“. Vermeiden Sie es unbedingt, die Miete einfach kommentarlos zu kürzen oder das einbehaltene Geld ohne Rücksprache anderweitig auszugeben.


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Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.


Das vorliegende Urteil


AG Frankfurt/Main – Az.: 33050 C 204/24 – Urteil vom 19.02.2025


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