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Wohnung vermieten ohne WEG-Zustimmung: Wann ist es zu spät?

Ein Wohnungseigentümerpaar vermietete seine Wohnung in Schleswig-Holstein, obwohl die nötige Zustimmung der Gemeinschaft fehlte und ein Rechtsstreit drohte. Eine pünktliche Überweisung der Gerichtsgebühren führte paradoxerweise zur Prozessniederlage und dem Verbot der Vermietung.

Zum vorliegenden Urteil 37a C 6/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein Eigentümerpaar vermietete eine Wohnung ohne die nötige Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft. Diese lehnte eine nachträgliche Genehmigung der Vermietung ab.
  • Die Rechtsfrage: War die Klage eines Eigentümerpaares gegen einen Beschluss der Gemeinschaft zulässig, obwohl die Klage erst sehr spät zugestellt wurde?
  • Die Antwort: Nein. Die Klage war unzulässig, weil sie der Gegenseite zu spät zugestellt wurde. Ein Fehler bei der Zahlung der Gerichtskosten führte zur entscheidenden Verzögerung.
  • Die Bedeutung: Strikte Fristen für Klagen müssen unbedingt eingehalten werden. Ein kleiner Fehler kann dazu führen, dass eine Klage zu spät ist und scheitert.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Amtsgericht Ahrensburg
  • Datum: 28. Januar 2025
  • Aktenzeichen: 37a C 6/24
  • Verfahren: Zivilprozess
  • Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Sie wollten gerichtlich erreichen, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft ihre erfolgte Vermietung nachträglich genehmigt.
  • Beklagte: Die Wohnungseigentümergemeinschaft, bestehend aus den übrigen Eigentümern. Sie wehrte sich gegen die Klage und forderte im Gegenzug, dass die Kläger die Vermietung ohne Zustimmung unterlassen.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Die Kläger vermieteten ihre Wohnung entgegen der Gemeinschaftsordnung ohne Zustimmung der anderen Eigentümer. Die Wohnungseigentümergemeinschaft lehnte die nachträgliche Genehmigung der Vermietung ab.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: War die Klage der Wohnungseigentümer gegen die Ablehnung der Vermietung durch die Gemeinschaft zu spät eingereicht, und musste die Vermietung daher beendet werden?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Die Klage der Wohnungseigentümer wurde abgewiesen; die Widerklage der Gemeinschaft war erfolgreich.
  • Zentrale Begründung: Die Klage wurde abgewiesen, weil die gesetzliche Frist zur Anfechtung des Beschlusses nicht eingehalten wurde, wodurch der Ablehnungsbeschluss bindend wurde.
  • Konsequenzen für die Parteien: Die Wohnungseigentümer müssen die Vermietung ohne Zustimmung beenden, können bei Zuwiderhandlung mit einem hohen Ordnungsgeld bestraft werden und tragen alle Prozesskosten.

Der Fall vor Gericht


Warum landete der Streit um eine vermietete Eigentumswohnung vor Gericht?

Ein Ehepaar, Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnanlage in Schleswig-Holstein, traf im März 2024 eine folgenschwere Entscheidung. Sie schlossen einen Mietvertrag mit einer öffentlichen Verwaltung, dem Amt Bad Oldesloe-Land, um ihre Wohnung zur Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen. Was sie dabei übersahen, war eine entscheidende Klausel in ihrer Gemeinschaftsordnung, dem Grundgesetz der Eigentümergemeinschaft.

Die Fassade eines Wohnhauses mit Balkonen und bröckelndem Putz symbolisiert das strittige Sondereigentum, dessen Vermietung einem Eigentümerpaar aufgrund fehlender Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich untersagt wurde.
Amtsgericht wies Klage wegen Fristversäumnis ab; Eigentümer zur Unterlassung der unzulässigen Vermietung verurteilt. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Gemäß § 5 Abs. 2 der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung (TE/GO) ist für jede Vermietung die vorherige Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zwingend erforderlich. Ohne diese Erlaubnis hätten sie den Mietvertrag nicht abschließen dürfen. Die Eigentümer handelten also, bevor sie die notwendige Genehmigung eingeholt hatten. Als der Verwalter die übrigen Eigentümer informierte, wurde schnell klar, dass es Widerstand gab. Die Gemeinschaft war nicht bereit, der Vermietung an das Amt nachträglich zuzustimmen.

Der Konflikt mündete in eine offizielle Abstimmung auf der Eigentümerversammlung am 16. Mai 2024. Der Antrag des Ehepaares, die bereits erfolgte Vermietung nachträglich zu genehmigen, wurde von der Mehrheit der Eigentümer abgelehnt. Damit standen die vermietenden Eigentümer vor einem Problem: Sie hatten einen gültigen Mietvertrag, aber keine Erlaubnis der Gemeinschaft. Um den ablehnenden Beschluss aus der Welt zu schaffen, blieb ihnen nur der Weg zum Gericht. Sie reichten Klage beim Amtsgericht Ahrensburg ein mit dem Ziel, den Beschluss für ungültig erklären zu lassen.

Weshalb war die einmonatige Anfechtungsfrist für die Klage entscheidend?

Die Klage der Eigentümer war ein Wettlauf gegen die Zeit, denn das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) setzt hierfür eine sehr strikte Frist. Nach § 45 Satz 1 WEG muss eine Anfechtungsklage, mit der ein Beschluss für ungültig erklärt werden soll, innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und begründet werden. Diese Frist ist eine sogenannte Ausschlussfrist. Das bedeutet, sie ist unerbittlich und kann nicht verlängert werden. Versäumt ein Eigentümer diese Frist, wird der Beschluss unangreifbar und damit für alle Parteien rechtlich bindend – ganz gleich, ob er ursprünglich fehlerhaft war. Für die klagenden Eigentümer begann die Monatsfrist am Tag der Versammlung, dem 16. Mai 2024, und endete somit am 17. Juni 2024.

Doch das bloße Einreichen der Klageschrift bei Gericht genügt nicht, um die Frist zu wahren. Entscheidend ist, dass die Klage der Gegenseite, also der WEG, „demnächst“ zugestellt wird. Eine Zustellung erfolgt durch das Gericht aber erst, wenn der Kläger den Gerichtskostenvorschuss bezahlt hat. Die Kette ist also: Klage einreichen, Kosten bezahlen, Zustellung durch das Gericht. Nur wenn dieser ganze Prozess reibungslos und ohne größere, vom Kläger zu verantwortende Verzögerungen abläuft, gilt die Frist als gewahrt, selbst wenn die Zustellung erst nach dem Stichtag erfolgt. Es ist wie ein Staffellauf: Der Kläger muss seinen Teil – die Klageeinreichung und die Zahlung – schnell und fehlerfrei erledigen, damit das Gericht den Staffelstab rechtzeitig an die Gegenseite übergeben kann.

Wieso wurde die Klage trotz rechtzeitiger Zahlung des Kostenvorschusses zu spät zugestellt?

Auf dem Papier schien zunächst alles korrekt zu laufen. Die Eigentümer reichten ihre Klage über ihren Anwalt am 12. Juni 2024 ein, also noch innerhalb der Frist. Das Gericht forderte am selben Tag den Kostenvorschuss an. Die von den Klägern beauftragte Rechtsschutzversicherung überwies den Betrag auch prompt am 19. Juni 2024 an die Landeskasse. Doch hier passierte der entscheidende Fehler: Die Versicherung gab bei der Überweisung einen unzutreffenden Verwendungszweck an. Für die Landeskasse, die täglich unzählige Zahlungen erhält, war der Geldeingang damit nicht dem richtigen Gerichtsverfahren zuzuordnen. Die Zahlung lag zwar auf dem Konto, aber niemand wusste, wofür sie bestimmt war.

Die Folge war eine juristische Kettenreaktion. Da die Landeskasse die Zahlung nicht zuordnen konnte, informierte sie das Amtsgericht nicht über den Eingang des Vorschusses. Ohne diese Bestätigung konnte die Richterin die Zustellung der Klage an die WEG nicht anordnen. Die Gerichtsakte vermerkte weiterhin „fehlender Zahlungseingang“. Das Gericht informierte den Anwalt der Kläger mehrfach über das vermeintlich ausstehende Geld, zuletzt Mitte Juli. Erst am 17. Juli 2024 klärte der Anwalt den Sachverhalt auf und teilte dem Gericht mit, dass die Versicherung einen falschen Verwendungszweck angegeben hatte. Eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Gerichts musste daraufhin bei der Landeskasse anrufen, um die Zahlung manuell zuordnen zu lassen. Erst dann wurde die Zahlungsanzeige erstellt und die Klage konnte am 20. Juli 2024 – über einen Monat nach Fristablauf – der WEG zugestellt werden.

Warum wies das Amtsgericht die Klage der Wohnungseigentümer ab?

Das Amtsgericht Ahrensburg wies die Klage der Eigentümer als unzulässig ab. Der Grund war die versäumte Anfechtungsfrist. Die Richterin stellte klar, dass die Zustellung am 20. Juli 2024 viel zu spät erfolgte, um die Frist, die am 17. Juni 2024 endete, noch zu wahren. Die zentrale Frage war, wer die fast einmonatige Verzögerung zwischen der Zahlung und der Zustellung zu verantworten hatte. Die Kläger argumentierten, der Fehler ihrer Rechtsschutzversicherung dürfe ihnen nicht zum Nachteil gereichen. Außerdem hätte das Gericht selbst früher bei der Landeskasse nachforschen können.

Das Gericht sah das fundamental anders. Es führte aus, dass eine Partei für Fehler ihrer Beauftragten – dazu zählt auch eine Rechtsschutzversicherung – selbst haftet. Die fehlerhafte Angabe des Verwendungszwecks war eine zurechenbare Verzögerung, die allein in der Sphäre der Kläger lag. Die Rechtsprechung, insbesondere ein Urteil des Bundesgerichtshofs, billigt zwar kleinere Verzögerungen von bis zu 14 Tagen für den Zahlungs- und Zustellungsprozess. Diese Toleranzschwelle war hier jedoch bei Weitem überschritten. Eine Pflicht des Gerichts, bei unklaren Zahlungen von sich aus Nachforschungen bei der Landeskasse anzustellen, besteht nicht. Im Gegenteil, das Gericht hatte seine Pflicht erfüllt, indem es den Anwalt der Kläger mehrfach auf den fehlenden Zahlungseingang hinwies. Die Verantwortung, den Fehler aufzuklären, lag allein bei den Klägern und ihrem Anwalt. Weil die Verzögerung ihnen zuzurechnen war, galt die Zustellung nicht mehr als „demnächst“ im Sinne des Gesetzes. Die Klage war damit verfristet und der ablehnende Beschluss der WEG wurde endgültig wirksam.

Aus welchem Grund scheiterte auch der Antrag auf eine gerichtliche Ersetzung der Zustimmung?

Für den Fall, dass die Anfechtung des Beschlusses scheitern sollte, hatten die Kläger einen zweiten Antrag gestellt: Das Gericht sollte die verweigerte Zustimmung der WEG ersetzen. Eine solche Beschlussersetzungsklage nach § 44 Abs. 1 WEG ist möglich, wenn eine bestimmte Maßnahme zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört, die Eigentümer sie aber pflichtwidrig ablehnen. Die Kläger argumentierten, die Zustimmung zur Vermietung hätte nur aus einem wichtigen Grund verweigert werden dürfen, ein solcher habe aber nicht vorgelegen.

Auch mit diesem Antrag scheiterten die Eigentümer. Das Gericht erklärte, dass eine Beschlussersetzungsklage nur dann in Betracht kommt, wenn über den strittigen Punkt noch keine rechtskräftige Regelung existiert. Durch die verspätete Anfechtung war der ablehnende Beschluss der WEG vom 16. Mai 2024 jedoch bestandskräftig geworden. Das bedeutet, er war rechtlich endgültig und unumstößlich. Es gab also bereits eine gültige und bindende Entscheidung der Gemeinschaft zu genau diesem Thema: „Die Zustimmung wird nicht erteilt.“ Ein Gericht kann nicht eine bereits wirksam entschiedene Frage erneut aufgreifen und das Gegenteil beschließen. Der bestandskräftige Beschluss blockierte somit den Weg für eine gerichtliche Ersetzung der Zustimmung.

Weshalb verurteilte das Gericht die Eigentümer zur Unterlassung der Vermietung?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte sich nicht nur gegen die Klage verteidigt, sondern war mit einer Widerklage zum Gegenangriff übergegangen. Sie forderte das Gericht auf, die klagenden Eigentümer zu verurteilen, die Vermietung ihrer Wohnung ohne Zustimmung der Gemeinschaft sofort zu unterlassen. Für den Fall der Zuwiderhandlung sollte ein hohes Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht werden.

Diese Widerklage hatte vollen Erfolg. Das Gericht stützte den Anspruch der Gemeinschaft auf mehrere rechtliche Säulen:

  • § 5 Abs. 2 der Gemeinschaftsordnung: Diese Regelung verlangt unmissverständlich die Zustimmung der WEG.
  • Der bestandskräftige Beschluss: Die erforderliche Zustimmung wurde nachweislich und rechtlich bindend verweigert.
  • § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 14 WEG: Die Vermietung ohne die erforderliche Zustimmung stellt eine Störung des Gemeinschaftseigentums und einen Verstoß gegen die Pflichten als Wohnungseigentümer dar.

Da die Eigentümer ihre Wohnung weiterhin ohne die notwendige Erlaubnis vermieteten, verletzten sie die Regeln der Gemeinschaft. Die WEG hatte daher einen klaren Anspruch auf Unterlassung. Das Gericht verurteilte die Kläger entsprechend und drohte für den Fall der Missachtung die beantragten Zwangsmittel an. Die Kläger verloren somit nicht nur ihren eigenen Prozess, sondern wurden zusätzlich dazu verpflichtet, die Vermietung zu beenden und die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Urteilslogik

Gerichtsverfahren verlangen von Parteien höchste Sorgfalt bei der Einhaltung von Fristen und Regeln, da Fehler weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Fristenwahrung bei Gerichtsklagen: Wer gerichtliche Entscheidungen anfechten möchte, muss gesetzliche Fristen strikt einhalten und die nötigen Prozesshandlungen, wie die Zahlung von Gerichtsgebühren, unverzüglich und fehlerfrei vornehmen.
  • Verantwortung für Beauftragte: Eine Partei trägt die volle Verantwortung für Fehler ihrer beauftragten Dritten, da diese ihr Handeln als eigenes zugerechnet werden.
  • Bindung an bestandskräftige Beschlüsse: Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erlangt Rechtskraft, wenn niemand ihn fristgerecht anfocht, und kann dann nicht mehr gerichtlich durch eine andere Regelung ersetzt werden.

Wer die festgesetzten Regeln und Fristen missachtet, muss mit dem Verlust seiner Rechte und bindenden gerichtlichen Anordnungen rechnen.


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Das Urteil in der Praxis

Manchmal ist das Recht wie ein Uhrwerk: Ein winziges Sandkorn im Getriebe kann den ganzen Mechanismus zum Stillstand bringen, wie dieses Urteil eindrücklich zeigt. Die fatale Verzögerung durch einen simplen Zahlendreher der Rechtsschutzversicherung wurde den Eigentümern ohne Pardon zugerechnet und zementierte den Beschluss der WEG. Dieses Urteil ist eine gnadenlose Mahnung: Die Fristwahrung bei Anfechtungsklagen im WEG-Recht duldet absolut keine Nachlässigkeiten, auch nicht bei der scheinbar banalen Zahlung des Gerichtskostenvorschusses. Wer sich auf Dritte verlässt, trägt das volle Risiko für deren Fehler – ein teuer erkauftes Lehrstück für alle, die komplexe Verfahren unterschätzen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum muss meine WEG der Vermietung meiner Wohnung zustimmen?

Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss der Vermietung Ihrer Eigentumswohnung tatsächlich zustimmen, sofern die Gemeinschaftsordnung diese Pflicht klar vorschreibt. Diese fundamentale Regel, oft in der Teilungserklärung verankert, dient dem Schutz des gemeinschaftlichen Zusammenlebens und der Werterhaltung der gesamten Immobilie.

Warum diese Vorgabe? Ihre Wohnung ist Teil eines größeren Ganzen. Juristen nennen die Gemeinschaftsordnung das „Grundgesetz“ der WEG. Es geht darum, das friedliche Zusammenleben zu sichern und sicherzustellen, dass Vermietungen die Interessen der anderen Eigentümer nicht beeinträchtigen. Die Regel lautet: Die Gemeinschaft kann die Nutzung des Sondereigentums mitbestimmen, um das Miteinander zu schützen.

Stellen Sie sich vor, Eigentümer vermieten ihre Wohnung, ohne die Gemeinschaft zu fragen – genau das passierte kürzlich in Schleswig-Holstein. Dort verlangte die Gemeinschaftsordnung die Zustimmung, doch die Eigentümer übergingen diese Pflicht, als sie an das Amt vermieteten. Die Folge? Ein teurer Rechtsstreit und eine gerichtliche Verpflichtung zur Unterlassung der Vermietung.

Prüfen Sie deshalb vor jeder Vermietung akribisch Ihre Gemeinschaftsordnung, um böse Überraschungen und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.


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Kann ich einen ablehnenden WEG-Beschluss noch anfechten?

Einen ablehnenden WEG-Beschluss können Sie anfechten, doch die Uhr tickt gnadenlos: Nur innerhalb einer strikten Monatsfrist nach der Beschlussfassung bleibt Ihnen dieser Weg offen. Verstreicht dieser Stichtag, wird der Beschluss bestandskräftig – er ist dann rechtlich unumstößlich und Sie können ihn nicht mehr kippen. Das ist die harte Realität.

Warum diese Eile? Juristen nennen das eine Ausschlussfrist, ein Damoklesschwert über jedem Einspruch. Das Wohnungseigentumsgesetz (§ 45 Satz 1 WEG) macht hier klare Vorgaben: Eine Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Eigentümerversammlung erhoben und begründet werden. Lässt man diese Frist verstreichen, verliert der Beschluss seine Angreifbarkeit. Er wird für alle bindend, selbst wenn er fehlerhaft zustande kam.

Ein konkretes Beispiel zeigt die Brutalität dieser Regel: Ein Ehepaar legte fristgerecht Klage gegen einen ablehnenden Beschluss ihrer WEG ein. Ihre Rechtsschutzversicherung überwies den Gerichtskostenvorschuss, doch der Verwendungszweck war falsch. Die Folge? Das Geld lag zwar beim Gericht, konnte aber nicht zugeordnet werden. Die Klage wurde erst nach Fristablauf zugestellt. Das Amtsgericht Ahrensburg wies sie deshalb rigoros als unzulässig ab. Der Grund: Die zu späte Zustellung, die dem Paar angelastet wurde.

Möchten Sie einen ablehnenden WEG-Beschluss anfechten, zählt jede Stunde: Zögern Sie nicht, sonst sind Ihre Rechte unwiderruflich verloren.


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Gilt eine strenge Frist für meine WEG-Anfechtungsklage?

Ja, Ihre WEG-Anfechtungsklage unterliegt einer extrem strengen einmonatigen Ausschlussfrist nach § 45 Satz 1 Wohnungseigentumsgesetz. Verpassen Sie diesen Stichtag, wird der Beschluss der Eigentümergemeinschaft unanfechtbar und damit für alle bindend – ganz gleich, wie fehlerhaft er ursprünglich war.

Diese Frist ist kein bloßer Richtwert. Juristen nennen das eine „Ausschlussfrist“, ein gnadenloses Verfallsdatum für Ihr Recht, sich gegen einen Beschluss zu wehren. Das Gesetz will schnell klare Verhältnisse schaffen und Rechtssicherheit für alle Eigentümer gewährleisten. Die Uhr tickt ab dem Tag der Beschlussfassung.

Stellen Sie sich vor: Ein Ehepaar wollte einen Mietbeschluss anfechten. Ihr Anwalt reichte die Klage fristgerecht ein, die Rechtsschutzversicherung überwies den Gerichtskostenvorschuss – doch mit falschem Verwendungszweck. Das Gericht konnte die Zahlung nicht zuordnen, die Klagezustellung verzögerte sich erheblich. Die Richter entschieden: Diese Verzögerung lag allein im Verantwortungsbereich des Klägers. Ergebnis? Klage abgewiesen, obwohl das Geld längst beim Gericht war.

Markieren Sie Beschlussdaten und die Frist für Ihre Anfechtungsklage deshalb sofort fett in Ihrem Kalender – jeder Tag zählt!


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Wann gilt mein Gerichtskostenvorschuss als rechtzeitig bezahlt?

Ihr Gerichtskostenvorschuss gilt als rechtzeitig bezahlt, sobald die Zahlung dem zuständigen Gericht eindeutig zugeordnet werden kann und die Klage daraufhin „demnächst“ zugestellt wird. Entscheidend ist nicht nur der Zahlungseingang, sondern dessen korrekte Identifikation für Ihr Verfahren.

Die Regel lautet: Gerichte stellen Klagen erst zu, wenn der vorgeschriebene Vorschuss eingegangen ist. Juristen nennen das „demnächst“ im Sinne der Prozessordnung. Dieser Begriff ist dehnbar, aber nicht grenzenlos. Betrachten Sie es als Staffellauf: Sie als Kläger müssen Ihren Teil – Einreichung und Zahlung – fehlerfrei und zügig erledigen, damit das Gericht den Staffelstab übernehmen kann.

Eine falsche Betreffzeile kann hier alles zerstören. So geschehen in einem Fall vor dem Amtsgericht Ahrensburg. Eine Rechtsschutzversicherung zahlte den Vorschuss pünktlich, doch der Verwendungszweck stimmte nicht. Folge: Die Landeskasse konnte das Geld nicht zuordnen, das Gericht wartete vergeblich. Die Klage wurde mit fast einem Monat Verspätung zugestellt. Klingt harmlos? Nicht vor Gericht.

Achten Sie deshalb penibel auf den korrekten Verwendungszweck bei jeder Gerichtsüberweisung; sonst ist Ihr Verfahren schneller aus als Sie denken.


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Was tun, wenn meine Gerichtskosten nicht zugeordnet werden?

Wenn Ihre Gerichtskosten nicht zugeordnet werden, müssen Sie sofort handeln. Die Verantwortung für die korrekte Zuordnung des Vorschusses liegt immer beim Kläger. Ohne bestätigten Zahlungseingang verzögert sich die Klagezustellung und im schlimmsten Fall verpassen Sie entscheidende Fristen, was zur Abweisung Ihres gesamten Verfahrens führen kann.

Die Gerichte stellen eine Klage erst zu, wenn der geforderte Vorschuss bezahlt ist. Klingt logisch. Doch selbst bei rechtzeitiger Überweisung, etwa durch Ihre Rechtsschutzversicherung, lauert eine tückische Falle: der falsche Verwendungszweck. Für die Landeskasse, die täglich Tausende von Buchungen verarbeitet, ist Ihre Zahlung dann unsichtbar – wie ein anonymer Brief im Gerichtspostfach. Die Folge? Das Gericht wartet auf Geld, das längst da ist, aber nicht zugeordnet werden kann.

Das Amtsgericht Ahrensburg erlebte genau das. Ein Anwalt zahlte den Vorschuss für seine Mandanten pünktlich, doch die Versicherung trug den falschen Verwendungszweck ein. Die Richterin konnte die Klage nicht zustellen. Mehrmals forderte das Gericht das vermeintlich fehlende Geld an. Erst nach Wochen klärte der Anwalt den Fehler auf. Das Urteil war hart: Die Richterin wies die Klage ab. Der Grund? Eine Verzögerung, die dem Kläger zuzurechnen war – denn er haftet für die Fehler seiner Beauftragten. Eine Pflicht zur Nachforschung hat das Gericht nicht.

Prüfen Sie deshalb umgehend nach der Überweisung den Eingang Ihres Gerichtskostenvorschusses und reagieren Sie auf jede Nachfrage des Gerichts – Ihr Verfahren steht auf dem Spiel.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Ausschlussfrist

Eine Ausschlussfrist ist eine gnadenlose zeitliche Grenze, nach deren Verstreichen ein Recht oder Anspruch unwiederbringlich erlischt, ganz gleich, wie berechtigt er ursprünglich war. Das Gesetz schafft mit solchen Fristen klare Verhältnisse und fördert eine zügige Rechtsverfolgung, um endlose Streitigkeiten zu verhindern. Diese starre Regelung garantiert Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Beispiel: Die Klage der Eigentümer scheiterte, weil die einmonatige Ausschlussfrist für ihre WEG-Anfechtungsklage durch die verspätete Zustellung nicht gewahrt werden konnte.

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Beschlussersetzungsklage

Eine Beschlussersetzungsklage ist ein spezialisiertes juristisches Instrument, mit dem das Gericht die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ersetzt, wenn diese eine rechtlich gebotene Maßnahme pflichtwidrig abgelehnt hat. Diese Klageart dient dazu, die ordnungsgemäße Verwaltung einer Wohnanlage auch gegen den Willen einer blockierenden Mehrheit zu gewährleisten. Das Gericht tritt hier quasi an die Stelle der WEG.

Beispiel: Nachdem die Anfechtungsklage scheiterte, versuchten die Kläger über eine Beschlussersetzungsklage die verweigerte Zustimmung zur Vermietung noch zu erlangen, hatten aber wegen der bereits bestandskräftigen Ablehnung keinen Erfolg.

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Bestandskräftig

Ein Beschluss wird bestandskräftig, wenn er rechtlich endgültig und unumstößlich geworden ist, weil keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können oder entsprechende Fristen abgelaufen sind. Juristen nennen diesen Zustand die formelle Rechtskraft, die absolute Rechtssicherheit für alle Parteien herstellt und eine erneute Diskussion der Sache vor Gericht ausschließt.

Beispiel: Da die Anfechtungsfrist abgelaufen war, wurde der ablehnende Beschluss der WEG bestandskräftig und blockierte somit den Weg für eine gerichtliche Ersetzung der Zustimmung zur Vermietung.

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Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung ist das Grundgesetz einer Wohnungseigentümergemeinschaft und legt fest, wie die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums organisiert ist und welche Rechte und Pflichten die einzelnen Eigentümer haben. Sie dient dazu, das Zusammenleben zu regeln, Konflikte zu vermeiden und den Wert der Immobilie langfristig zu sichern.

Beispiel: Gemäß § 5 Abs. 2 der Gemeinschaftsordnung war für die Vermietung der Wohnung der Eigentümer die vorherige Zustimmung der WEG zwingend erforderlich.

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Gerichtskostenvorschuss

Der Gerichtskostenvorschuss ist eine Vorauszahlung der Verfahrensgebühren, die Kläger vor Beginn eines gerichtlichen Verfahrens leisten müssen, damit das Gericht tätig wird und beispielsweise Klageschriften zustellt. Der Gesetzgeber verlangt diese Zahlung, um die Kosten des Verfahrens zu decken und Mutwilligkeit bei Klagen zu verhindern.

Beispiel: Obwohl die Rechtsschutzversicherung den Gerichtskostenvorschuss pünktlich überwies, konnte das Gericht die Zahlung aufgrund eines falschen Verwendungszwecks nicht zuordnen und die Klage nicht zustellen.

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Widerklage

Eine Widerklage ist eine Gegenklage des Beklagten innerhalb desselben Rechtsstreits, mit der er eigene Ansprüche gegen den Kläger geltend macht. Dieses juristische Instrument spart Zeit und Kosten, da beide Streitigkeiten in einem einzigen Verfahren verhandelt und entschieden werden können.

Beispiel: Die Wohnungseigentümergemeinschaft wehrte sich nicht nur gegen die Klage der Eigentümer, sondern ging mit einer Widerklage zum Gegenangriff über und forderte die sofortige Unterlassung der Vermietung.

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Zurechenbare Verzögerung

Eine zurechenbare Verzögerung ist eine Verzögerung im Verfahrensablauf, die einer Partei oder deren Beauftragten rechtlich angelastet werden kann, auch wenn sie nicht direkt selbst verursacht wurde. Die Rechtsprechung sieht solche Verzögerungen als im Einflussbereich des Klägers liegend an, da jeder für das Verhalten seiner Helfer haftet.

Beispiel: Das Gericht wies die Klage der Eigentümer ab, weil die fehlerhafte Angabe des Verwendungszwecks durch ihre Versicherung eine zurechenbare Verzögerung darstellte, die allein in ihrer Sphäre lag.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


Anfechtungsfrist für WEG-Beschlüsse (§ 45 Satz 1 WEG)
Ein Wohnungseigentümer muss einen gerichtlichen Antrag gegen einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft innerhalb eines Monats nach der Abstimmung stellen und dafür sorgen, dass er demnächst zugestellt wird.
Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Kläger versäumten es, ihre Klage innerhalb der vorgeschriebenen Monatsfrist der Wohnungseigentümergemeinschaft zustellen zu lassen, da die Zahlung des Gerichtskostenvorschusses aufgrund eines Fehlers der Rechtsschutzversicherung nicht rechtzeitig zugeordnet werden konnte.

Zurechnung von Fehlern Dritter (Allgemeiner Rechtsgrundsatz)
Eine Partei ist rechtlich für die Fehler oder Versäumnisse ihrer Beauftragten verantwortlich, auch wenn sie diese nicht direkt selbst verursacht hat.
Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht rechnete den Klägern den Fehler ihrer Rechtsschutzversicherung bei der Überweisung des Kostenvorschusses zu, was zur verspäteten Zustellung der Klage führte und letztlich die Klage als unzulässig erscheinen ließ.

Bestandskraft von WEG-Beschlüssen (Allgemeines Rechtsprinzip)
Wird ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht fristgerecht angefochten, wird er für alle Eigentümer rechtlich bindend und kann nicht mehr rückwirkend geändert oder durch ein Gericht ersetzt werden.
Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Anfechtungsfrist für den ablehnenden Beschluss der WEG versäumt wurde, wurde dieser bestandskräftig, was bedeutete, dass die Kläger weder den Beschluss selbst erfolgreich anfechten noch gerichtlich eine Ersetzung der Zustimmung durchsetzen konnten.

Unterlassungsanspruch bei Pflichtverletzung (§ 1004 BGB, § 14 WEG i.V.m. Gemeinschaftsordnung)
Ein Eigentümer ist verpflichtet, die Regeln der Gemeinschaftsordnung einzuhalten, und die Gemeinschaft kann verlangen, dass unzulässige Nutzungen oder Störungen unterlassen werden.
Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Gemeinschaftsordnung die Zustimmung der WEG für die Vermietung vorsah und diese rechtskräftig verweigert wurde, hatte die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Anspruch darauf, dass die Kläger die fortgesetzte Vermietung unterlassen.


Das vorliegende Urteil


AG Ahrensburg – Az.: 37a C 6/24 – Urteil vom 28.01.2025


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