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Stromausfall – Vermieterbenachrichtigung nur per SMS – Zugang Sicherungskasten

Die Lichter gehen aus – ein alltägliches Drama für Mieter. Doch wann wird ein Stromausfall in der Mietwohnung zum Fall für die Gerichte und erfordert einen gerichtlichen Eilantrag? Ein aktuelles Urteil zeigt, dass manchmal der Griff zum Telefon der notwendige erste Schritt ist, bevor der Gang zum Richter führt.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 C 88/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgerichts Bottrop
  • Datum: 24.04.2025
  • Aktenzeichen: 8 C 88/25

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Mieter, der zunächst gerichtlichen Zugriff auf den Stromsicherungskasten begehrte und später beantragte, die Verfahrenskosten der Vermieterin aufzuerlegen.
  • Beklagte: Die Vermieterin, die sich gegen den Antrag des Mieters verteidigte und später beantragte, die Kosten dem Mieter aufzuerlegen.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: In der Wohnung eines Mieters kam es zu einem Stromausfall, der Sicherungskasten befand sich außerhalb seiner Wohnung im Kellerraum einer Nachbarin. Der Mieter verfügte nicht über den notwendigen Schlüssel.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Mieter beantragte eine gerichtliche Eilentscheidung zur Wiederherstellung des Zugangs. Streitpunkt war, ob dieser Antrag zulässig war, obwohl der Mieter die Vermieterin zuvor nur per SMS kontaktiert hatte und andere Kontaktmöglichkeiten nicht ausreichend genutzt hatte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht wies den Antrag des Mieters auf Kostenauferlegung ab. Dies bedeutete, dass das Gericht zu dem Ergebnis kam, dass der ursprüngliche Eilantrag des Mieters mutmaßlich keinen Erfolg gehabt hätte.
  • Begründung: Das Gericht begründete dies damit, dass dem ursprünglichen Eilantrag der erforderliche Verfügungsgrund fehlte. Der Mieter hatte vor Beantragung der Eilentscheidung lediglich eine SMS an die Vermieterin gesendet und es versäumt, einfachere und naheliegendere Kontaktmöglichkeiten wie einen Telefonanruf oder ein persönliches Aufsuchen zu nutzen.
  • Folgen: Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Mieter auferlegt. Das Urteil wurde für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Der Fall vor Gericht


Stromausfall: Gericht weist Eilantrag des Mieters ab – Anruf bei Vermieterin wäre vorzuziehen gewesen

Ein Urteil des Amtsgerichts Bottrop (Az.: 8 C 88/25 vom 24.04.2025) beleuchtet die Frage, wann ein Mieter bei einem Stromausfall berechtigt ist, sofort eine gerichtliche Eilentscheidung, eine sogenannte Einstweilige Verfügung, zu beantragen.

Mieter tippt bei Stromausfall im dunklen Zuhause auf Handy, leere Stühle, verschlossene Keller Tür
Stromausfall in Mietwohnung: Sicherungskasten im Keller, der Mieter sendet SMS bei dunkler Wohnung. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Im konkreten Fall entschied das Gericht, dass der Mieter die Kosten des Verfahrens tragen muss, da er vor der Antragstellung nicht ausreichend versucht hatte, die Vermieterin auf einfacheren Wegen wie Telefon oder persönliches Aufsuchen zu kontaktieren, um das Problem zu lösen.

Ausgangssituation: Stromausfall in Mietwohnung und unzugänglicher Sicherungskasten

Der Fall begann am Morgen des 12. März 2025, als in der Erdgeschosswohnung eines Mieters im Haus Nummer 10 in Bottrop der Strom ausfiel. Eine ärgerliche Situation, die jedoch dadurch kompliziert wurde, dass sich der zugehörige Stromsicherungskasten nicht in der Wohnung des Mieters befand. Stattdessen war er im Kellerraum einer Nachbarin, Frau W##, installiert. Der betroffene Mieter besaß keinen eigenen Schlüssel zu diesem Kellerraum und konnte somit nicht selbstständig versuchen, die Sicherung wieder einzuschalten und die Stromversorgung wiederherzustellen.

Kommunikationsversuche des Mieters: Eine SMS als alleiniger Kontaktweg zur Vermieterin

Angesichts des Stromausfalls und des fehlenden Zugangs zum Sicherungskasten unternahm der Mieter einen Versuch, seine Vermieterin zu erreichen. Nach eigenen Angaben schickte er um 09:48 Uhr am selben Tag eine SMS an die Betreuerin seiner Vermieterin. In dieser Kurznachricht bat er um Zugang zum Sicherungskasten, um die Stromversorgung seiner Wohnung wieder in Gang zu bringen.

Der Mieter gab an, auf diese SMS keine Rückmeldung erhalten zu haben. Ein weiterer Versuch, das Problem über die Nachbarin, in deren Keller sich der Sicherungskasten befand, zu lösen, scheiterte ebenfalls, da Frau W## laut Aussage des Mieters nicht zu Hause gewesen sei. Aufgrund dieser Umstände sah sich der Mieter offenbar gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und beantragte bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Sein Ziel war es, die Vermieterin gerichtlich dazu zu verpflichten, ihm unverzüglich Zugang zum Sicherungskasten zu gewähren, bis der Strom wieder fließt.

Die Sicht der Vermieterin: Telefonischer Kontakt und schnelle Problembehebung

Die Vermieterin, beziehungsweise ihre Betreuerin, schilderte den Ablauf der Ereignisse jedoch anders. Sie trug vor, dass die Betreuerin gegen 10:00 Uhr einen telefonischen Anruf von der Mietpartei erhalten habe. Obwohl im Urteil an dieser Stelle von „Mieterin“ die Rede ist, legt der Kontext nahe, dass es sich um eine Reaktion auf die Kontaktaufnahme des betroffenen Mieters handelte. Unmittelbar nach diesem Telefonat habe sich ein Zeuge, Herr ##, zur Adresse des Mieters begeben. Dort habe er den Keller aufgeschlossen und den Strom für die Wohnung des Mieters wieder eingeschaltet. Nach Darstellung der Vermieterin vergingen zwischen dem Anruf und der Wiederherstellung der Stromversorgung lediglich 30 bis 45 Minuten. Die zuvor vom Mieter versendete SMS habe die Betreuerin erst zu einem späteren Zeitpunkt gelesen.

Erledigung des Rechtsstreits und die Frage der Kosten nach Wiederherstellung der Stromversorgung

Tatsächlich wurde die Stromversorgung in der Wohnung des Mieters am Abend des 12. März 2025 um 18:50 Uhr wiederhergestellt. Dieser Zeitpunkt lag zwar nachdem der Mieter den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bei Gericht eingereicht hatte, aber noch bevor es zu einer mündlichen Verhandlung gekommen war.

Nachdem der Strom wieder funktionierte, erklärte der Mieter mit einem Schreiben vom 13. März 2025 den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Er ging also davon aus, dass sein ursprüngliches Anliegen – die Wiederherstellung der Stromversorgung – erfüllt war. Die Vermieterin jedoch widersprach dieser Erledigungserklärung mit einem Schreiben vom 21. März 2025.

Da keine einvernehmliche Erledigung des Rechtsstreits zustande kam, musste das Gericht nun darüber entscheiden, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Diese Entscheidung hängt maßgeblich davon ab, wie das Gericht den ursprünglichen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bewertet hätte, wäre es nicht zur zwischenzeitlichen Wiederherstellung des Stroms gekommen. Der Mieter beantragte, die Kosten der Vermieterin aufzuerlegen, während die Vermieterin die Abweisung dieses Antrags forderte. Zur Klärung des genauen Ablaufs hatte das Gericht den von der Vermieterin benannten Zeugen ## vernommen.

Gerichtsentscheidung: Mieter muss Kosten des Eilverfahrens tragen – Antrag als unbegründet bewertet

Das Amtsgericht Bottrop wies den Antrag des Mieters auf Kostenübernahme durch die Vermieterin ab. Dies bedeutet im Ergebnis, dass der Mieter die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen muss. Die Entscheidung des Gerichts basierte auf der Einschätzung, dass der ursprüngliche Antrag des Mieters auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, auch zum Zeitpunkt seiner Einreichung, voraussichtlich keinen Erfolg gehabt hätte.

Das Gericht interpretierte die einseitige Erledigungserklärung des Mieters gemäß der gängigen juristischen Praxis. Demnach wollte der Mieter festgestellt wissen, dass sein Antrag ursprünglich zulässig und begründet war, aber durch das spätere Ereignis – die Wiederherstellung des Stroms – gegenstandslos geworden sei. Da die Vermieterin dem widersprach, musste das Gericht die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen treffen, wobei es den mutmaßlichen Erfolg des ursprünglichen Antrags zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses berücksichtigte.

Begründung des Gerichts: Fehlende Dringlichkeit nach § 940 ZPO – Mieter hätte vor Eilantrag anrufen oder Vermieterin aufsuchen müssen

Der zentrale Punkt in der Begründung des Gerichts war das Fehlen eines sogenannten Verfügungsgrundes gemäß § 940 der Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen eine einstweilige Verfügung erlassen werden kann. Sie dient dazu, einen vorläufigen Zustand zu regeln, wenn dies zur Abwendung wesentlicher Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötig erscheint. Dies gilt insbesondere bei dauernden Rechtsverhältnissen wie einem Mietverhältnis.

Das Gericht sah diese „Nötigkeit“ im vorliegenden Fall als nicht gegeben an. Es stellte kritisch fest, dass der Mieter lediglich eine einzige SMS um 09:48 Uhr an die Vermieterin beziehungsweise deren Betreuerin gesendet hatte. Nach Ansicht des Gerichts hätte es für den Mieter jedoch nahegelegen, vor der Einreichung eines gerichtlichen Eilantrags zunächst den Versuch einer telefonischen Kontaktaufnahme mit der Betreuerin der Vermieterin zu unternehmen. Ein solcher Anruf hätte möglicherweise zu einer schnelleren Klärung und Behebung des Problems führen können, da hierbei eine direkte Kommunikation stattfindet.

Das Gericht argumentierte, dass ohne einen solchen weitergehenden Kontaktversuch per Telefon nicht sichergestellt gewesen sei, ob die Betreuerin die SMS überhaupt erhalten, geschweige denn rechtzeitig gelesen habe, um eine schnelle Reaktion zu ermöglichen. Eine SMS kann leicht übersehen werden oder erst mit Verzögerung zur Kenntnis genommen werden, insbesondere wenn die empfangende Person anderweitig beschäftigt ist.

Darüber hinaus wies das Gericht auf einen weiteren wichtigen Aspekt hin: Die Wohnung der Betreuerin der Vermieterin – eine Information, die in der mündlichen Verhandlung zur Sprache kam – lag nur etwa drei Autominuten beziehungsweise zehn Gehminuten von der Wohnung des Mieters entfernt. Unter diesen Umständen sei es dem Mieter laut Gericht auch zuzumuten gewesen, die Betreuerin persönlich aufzusuchen, um sein dringendes Anliegen bezüglich des Stromausfalls vorzubringen. Ein persönliches Vorsprechen hätte die Dringlichkeit der Situation unmittelbar verdeutlichen und möglicherweise eine sofortige Lösung herbeiführen können.

Da der Mieter diese einfacheren, naheliegenderen und potenziell schnelleren Kontaktmöglichkeiten zur Problemlösung nicht ausgeschöpft hatte, bevor er den gerichtlichen Eilantrag stellte, fehlte es nach Überzeugung des Gerichts an der für eine einstweilige Verfügung erforderlichen Dringlichkeit beziehungsweise Notwendigkeit. Ein Verfügungsgrund gemäß § 940 ZPO lag somit nicht vor, was zur Konsequenz hatte, dass der ursprüngliche Antrag als unbegründet angesehen wurde.

Weitere Entscheidungen: Streitwert und vorläufige Vollstreckbarkeit der Kostenentscheidung

Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits basiert auf § 91 ZPO. Diese Vorschrift legt fest, dass die Partei, die im Rechtsstreit unterliegt, die Kosten zu tragen hat. Da der Antrag des Mieters auf Kostenübernahme durch die Vermieterin abgewiesen wurde, weil sein ursprünglicher Eilantrag als aussichtslos eingestuft wurde, galt er als unterlegene Partei.

Das Urteil wurde zudem für vorläufig vollstreckbar erklärt. Dies bedeutet, dass die Vermieterin die ihr zugesprochenen Kosten vom Mieter einfordern kann, auch wenn dieser noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen sollte. Dem Mieter wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, diese Zwangsvollstreckung durch die Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, es sei denn, die Vermieterin leistet ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe.

Der Streitwert für das Verfahren wurde vom Gericht auf 1.000,00 EUR festgesetzt. Dieser Wert dient unter anderem als Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren.


Die Schlüsselerkenntnisse

Bei einem Stromausfall in der Mietwohnung muss ein Mieter vor Einleitung gerichtlicher Schritte zunächst angemessene Kontaktversuche mit dem Vermieter unternehmen, wie telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme – eine SMS allein reicht nicht aus. Das Gericht erwartet von Mietern, dass sie vor Beantragung einer einstweiligen Verfügung alle naheliegenden und einfacheren Lösungswege ausschöpfen, besonders wenn der Vermieter in unmittelbarer Nähe wohnt. Die Entscheidung verdeutlicht, dass ein gerichtliches Eilverfahren erst dann gerechtfertigt ist, wenn zumutbare Selbsthilfemöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, andernfalls trägt der Mieter das Kostenrisiko.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Pflichten hat ein Vermieter bei einem Stromausfall in einer Mietwohnung?

Wenn in Ihrer Mietwohnung der Strom ausfällt, bedeutet das oft eine erhebliche Beeinträchtigung im Alltag. Nach deutschem Mietrecht gehört es zu den grundlegenden Pflichten des Vermieters, die Wohnung in einem Zustand zu erhalten, der dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch ermöglicht. Das bedeutet: Die Wohnung muss so beschaffen sein, dass Sie sie für Wohnzwecke normal nutzen können. Eine funktionierende Stromversorgung ist dafür unerlässlich.

Ein Stromausfall in der Mietwohnung stellt daher in der Regel einen Mangel der Mietsache dar. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen Mangel zu beheben, also die Stromversorgung wiederherzustellen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Instandhaltungspflicht des Vermieters.

Reaktion des Vermieters bei Stromausfall

Da ein Stromausfall oft gravierende Auswirkungen hat (kein Licht, keine Heizung, kein Kühlschrank etc.), gilt er meist als dringender Mangel. Das bedeutet, der Vermieter muss sich unverzüglich um die Reparatur oder Wiederherstellung kümmern, sobald er davon erfährt. „Unverzüglich“ bedeutet in solchen dringenden Fällen so schnell wie möglich, oft noch am selben Tag oder in den frühen Morgenstunden des nächsten Tages, je nach Uhrzeit des Ausfalls und der Ursache. Was genau eine angemessene Reaktionszeit ist, hängt vom Einzelfall ab – aber bei Strom ist Eile geboten.

Zugang zum Sicherungskasten

Oft liegt die Ursache für einen Stromausfall im Sicherungskasten der Wohnung, zum Beispiel durch eine überlastete Leitung, die eine Sicherung zum Auslösen bringt. Es gehört zur normalen Nutzung einer Wohnung, dass der Mieter in der Lage ist, eine ausgelöste Sicherung selbst wieder einzuschalten oder eine durchgebrannte Sicherung auszutauschen. Daher muss der Vermieter sicherstellen, dass der Mieter jederzeit freien und ungehinderten Zugang zum Sicherungskasten der Wohnung hat. Der Vermieter darf den Zugang nicht versperren oder dem Mieter den Schlüssel zu einem Raum entziehen, in dem sich der Sicherungskasten befindet.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Stromversorgung in der Wohnung funktioniert. Bei einem Ausfall muss er schnell reagieren und dafür sorgen, dass der Mieter Zugriff auf wichtige Einrichtungen wie den Sicherungskasten hat, um einfache Störungen selbst beheben zu können.


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Welche Kommunikationswege sind im Notfall (z.B. Stromausfall) angemessen, um den Vermieter zu benachrichtigen?

In einem Notfall, der die Mietwohnung betrifft, wie beispielsweise ein Stromausfall, ist es für Mieter sehr wichtig, den Vermieter schnell zu informieren. Das Mietrecht sieht generell vor, dass Mieter dem Vermieter Mängel oder Schäden an der Mietsache unverzüglich melden müssen. Bei Notfällen bedeutet „unverzüglich“ so schnell wie möglich, damit der Vermieter (oder ein von ihm beauftragter Notdienst) reagieren kann, um größeren Schaden zu verhindern oder die Störung zu beheben.

Die Frage, welcher Kommunikationsweg im Notfall angemessen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, da es darauf ankommt, dass die Nachricht den Vermieter tatsächlich und zeitnah erreicht. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene einzige Methode.

Ein Telefonanruf ist oft der direkteste Weg und ermöglicht im besten Fall eine sofortige Absprache. Wenn der Vermieter nicht persönlich erreichbar ist, kann ein Anrufbeantworter oder eine Mailbox eine Option sein, aber es besteht die Unsicherheit, wann die Nachricht abgehört wird.

Das Senden einer SMS oder einer Nachricht über Messenger-Dienste ist schnell und hinterlässt eine schriftliche Spur. Dies kann sinnvoll sein, um den Notfall kurz zu dokumentieren und zu melden. Allerdings kann das alleinige Senden einer SMS im Notfall riskant sein, wenn Sie nicht sicher sein können, dass der Vermieter diese Nachricht sofort liest und darauf reagiert. Es ist denkbar, dass eine einzelne SMS übersehen wird oder der Vermieter gerade nicht erreichbar ist.

E-Mail ist für Notfälle in der Regel nicht schnell genug. Persönlicher Kontakt ist oft nur möglich, wenn der Vermieter in unmittelbarer Nähe wohnt oder arbeitet.

Für Sie als Mieter bedeutet das, dass es im Notfall am besten ist, einen Weg oder eine Kombination von Wegen zu wählen, die die höchste Wahrscheinlichkeit bieten, dass der Vermieter oder der von ihm benannte Notfallkontakt die Information umgehend erhält und versteht. Das kann bedeuten, dass Sie versuchen anzurufen und zusätzlich eine SMS schicken, besonders wenn Sie vom Vermieter spezifische Notfallkontaktdaten erhalten haben.

Wichtig ist, dass Sie im Streitfall möglicherweise nachweisen müssen, dass Sie versucht haben, den Vermieter zu benachrichtigen. Das Führen eines kurzen Protokolls über Ihre Versuche (Datum, Uhrzeit, verwendeter Kommunikationsweg, Ergebnis – z.B. „angerufen, Mailbox“, „SMS geschickt“) kann hilfreich sein.

Letztlich zählt, dass der Vermieter so schnell wie möglich von dem Notfall erfährt, damit notwendige Schritte eingeleitet werden können. Ob eine einzelne SMS im konkreten Fall ausreichend war, kann im Nachhinein schwer zu beurteilen sein und hängt von den Umständen ab, insbesondere davon, ob der Vermieter aufgrund dieser SMS tatsächlich Kenntnis erlangt hat.

Worauf es bei der Benachrichtigung ankommt

  • Schnelligkeit: Die Information muss den Vermieter unverzüglich erreichen.
  • Zuverlässigkeit: Der gewählte Weg muss geeignet sein, um sicherzustellen, dass die Nachricht ankommt.
  • Erreichbarkeit: Nutzen Sie bevorzugt die Kontaktdaten, die Ihnen der Vermieter für Notfälle gegeben hat.
  • Nachweisbarkeit: Es kann von Vorteil sein, wenn Sie Ihre Benachrichtigungsversuche dokumentieren können.

Es gibt keinen einfachen „richtigen“ Weg, aber die Kombination aus schnellen Methoden wie Telefon und SMS, die eine hohe Wahrscheinlichkeit der Kenntnisnahme bieten, ist oft die sicherste Vorgehensweise, um Ihrer Pflicht nachzukommen.


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Wann ist es gerechtfertigt, bei einem Stromausfall sofort eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter zu beantragen?

Ein Stromausfall in der Mietwohnung ist in der Regel ein erheblicher Mangel. Das bedeutet, die Wohnung hat nicht mehr den Zustand, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Der Vermieter hat die Pflicht, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Versorgung mit Strom.

Grundsätzlich gilt bei Mängeln: Sie müssen den Vermieter über den Mangel informieren (sogenannte Mängelanzeige) und ihm eine angemessene Frist setzen, das Problem zu beheben. Eine einstweilige Verfügung ist eine schnelle gerichtliche Entscheidung für dringende Fälle, nicht der Regelfall.

Eine sofortige Beantragung einer einstweiligen Verfügung könnte in Betracht kommen, wenn die Situation durch den Stromausfall extrem dringend ist und der Vermieter nicht oder nicht rechtzeitig reagiert.

Wichtige Faktoren, die dabei eine Rolle spielen können (immer im Einzelfall zu prüfen):

  1. Dringlichkeit der Situation: Ist der Stromausfall nur kurz oder betrifft er nur einzelne Geräte? Oder ist es ein kompletter, länger andauernder Ausfall, der die grundlegende Nutzung der Wohnung unmöglich macht? Beispiele für extreme Dringlichkeit können sein:
    • Im Winter fällt die Heizung aus, die Strom benötigt, und es wird in der Wohnung sehr kalt.
    • Es gibt kein Licht und keine Möglichkeit zu kochen oder Lebensmittel zu kühlen über einen längeren Zeitraum.
    • Die Wohnung kann ohne Strom nicht sicher genutzt werden (z. B. wegen medizinischer Geräte, die Strom brauchen).
  2. Reaktion des Vermieters: Haben Sie versucht, den Vermieter oder den Notdienst des Vermieters sofort zu erreichen? Reagiert er gar nicht, ist er nicht erreichbar oder erklärt er, dass er das Problem nicht zeitnah lösen kann? Die sofortige gerichtliche Hilfe ist eher dann denkbar, wenn der normale Weg der Mängelanzeige mit Fristsetzung keine Abhilfe verspricht oder aus Dringlichkeitsgründen unmöglich ist.

Wann der Gang zum Gericht im Eilverfahren eine Option sein kann

Eine einstweilige Verfügung ist nur dann möglich, wenn eine besondere Eilbedürftigkeit vorliegt. Das Gericht prüft genau, ob die Situation so dringend ist, dass nicht abgewartet werden kann. Es wird auch geprüft, ob Sie versucht haben, das Problem zuerst außergerichtlich mit dem Vermieter zu lösen, oder warum das nicht möglich war.

Kurz gesagt: Eine sofortige einstweilige Verfügung bei einem Stromausfall ist kein Automatismus. Sie ist ein juristisches Notfallwerkzeug für wirklich kritische Situationen, in denen der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt und die weitere Nutzung der Wohnung ohne Strom unzumutbar und dringend gefährdet ist. Der Versuch, den Vermieter zu erreichen und ihm die Möglichkeit zur Reparatur zu geben, ist oft notwendig, bevor man gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt, es sei denn, die Umstände (z.B. Unerreichbarkeit des Vermieters in einer extremen Notlage) rechtfertigen ausnahmsweise das sofortige Handeln.


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Wer trägt die Kosten für ein Gerichtsverfahren, wenn sich ein Problem (z.B. Stromausfall) nach Antragstellung, aber vor der Verhandlung erledigt hat?

Stellen Sie sich vor, Sie beantragen wegen eines dringenden Problems wie einem Stromausfall ein Gerichtsverfahren. Bevor es jedoch zu einem Gerichtstermin oder einer Entscheidung kommt, wird das Problem behoben. Auch wenn der ursprüngliche Grund für das Verfahren weggefallen ist, muss das Gericht trotzdem noch entscheiden, wer die Kosten des Verfahrens tragen muss.

Das Gericht schaut sich in dieser Situation genau an, wie die Lage war, als Sie das Verfahren beantragt haben. Es fragt sich: Hätten Sie nach der damaligen Situation wahrscheinlich Recht bekommen, wenn das Problem nicht behoben worden wäre und es zu einer Entscheidung gekommen wäre?

  • Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass Ihr Antrag zu Recht gestellt wurde und Sie voraussichtlich gewonnen hätten (weil zum Beispiel der Vermieter verpflichtet gewesen wäre, den Stromausfall sofort zu beheben und dies nicht getan hat), dann wird in der Regel die Gegenseite die Kosten des Verfahrens tragen müssen. Dies gilt, obwohl das Problem später gelöst wurde.
  • Wenn das Gericht hingegen meint, dass Ihr Antrag von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (weil zum Beispiel das Problem sehr geringfügig war oder der Vermieter bereits dabei war, es zu beheben), dann können die Kosten Ihnen auferlegt werden, selbst wenn Sie das Verfahren eingeleitet haben.

Die Entscheidung über die Kosten hängt also stark von der ursprünglichen Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung ab und davon, wer damals rechtlich im Vorteil gewesen wäre. Das Gericht trifft diese Entscheidung nach billigem Ermessen, indem es den mutmaßlichen Ausgang des Verfahrens bewertet.


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Was bedeutet „Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären“ und welche Folgen hat das?

Wenn in einem Gerichtsverfahren eine Partei erklärt, der Rechtsstreit sei „in der Hauptsache für erledigt“, bedeutet das, dass der ursprüngliche Grund für den Prozess weggefallen ist. Die Angelegenheit, um die es ursprünglich ging (die „Hauptsache“), hat sich außerhalb des Gerichtsverfahrens geklärt oder ist aus einem anderen Grund nicht mehr aktuell.

Warum erklärt man einen Rechtsstreit für erledigt?

Das kann passieren, wenn zum Beispiel die Mietwohnung, um die es im Prozess ging, geräumt wurde, die Mängel, die Gegenstand der Klage waren, doch noch beseitigt wurden, oder die Zahlung, auf die geklagt wurde, zwischenzeitlich erfolgt ist. Der ursprüngliche Klagegrund ist also nicht mehr vorhanden.

Folgen der Erledigungserklärung

Die Erklärung, dass der Rechtsstreit erledigt ist, führt dazu, dass das Gericht nicht mehr über die ursprüngliche „Hauptsache“ entscheiden muss, da diese ja nicht mehr besteht.

Das Gericht muss dann nur noch eine Entscheidung treffen: Wer trägt die Kosten des bisherigen Verfahrens?

Diese Kostenentscheidung ist der zentrale Punkt, der nach einer Erledigungserklärung vom Gericht geprüft wird.

Wie entscheidet das Gericht über die Kosten?

Das Gericht prüft für die Kostenentscheidung, wie der Rechtsstreit wahrscheinlich ausgegangen wäre, wenn das Ereignis, das zur Erledigung geführt hat, nicht eingetreten wäre. Es wird also eine Art „summarische“ oder „fiktive“ Prüfung des ursprünglichen Falls vorgenommen.

Dabei berücksichtigt das Gericht folgende Punkte:

  • Wer hätte voraussichtlich gewonnen? Das Gericht schaut, wer nach der anfänglichen Sach- und Rechtslage die besseren Erfolgsaussichten im Prozess hatte.
  • Wer hat Anlass zur Klage gegeben? War die Klage von Anfang an notwendig und begründet, weil die andere Partei sich falsch verhalten hat?
  • Wurde die Erledigung durch das Verhalten einer Partei herbeigeführt? Hat zum Beispiel die beklagte Partei die Forderung erst erfüllt, nachdem die Klage erhoben wurde?

Die Kosten des Rechtsstreits werden dann in der Regel der Partei auferlegt, die nach dieser fiktiven Prüfung voraussichtlich unterlegen wäre. Wenn beispielsweise ein Vermieter auf Räumung geklagt hat und der Mieter die Wohnung nach Klagezustellung freiwillig verlassen hat, erklärt der Vermieter den Rechtsstreit oft für erledigt. Das Gericht prüft dann, ob die Klage zur Zeit ihrer Einreichung begründet war. War sie begründet (z.B. weil Mietrückstände bestanden), werden die Kosten oft dem Mieter auferlegt.

Für die betroffenen Parteien bedeutet die Erledigungserklärung also nicht das Ende aller gerichtlichen Tätigkeit. Statt über die ursprüngliche Forderung entscheidet das Gericht nun über die Verteilung der Prozesskosten auf Basis einer Prüfung des ursprünglichen Sachverhalts.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – Fragen Sie unverbindlich unsere Ersteinschätzung an.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Einstweilige Verfügung

Eine einstweilige Verfügung ist eine schnelle, vorläufige gerichtliche Entscheidung, die in dringenden Fällen erlassen wird, um einen bestimmten Zustand vorläufig zu sichern oder eine drohende Rechtsverletzung abzuwehren. Sie dient dazu, während eines laufenden Hauptverfahrens eine schnelle Regelung zu schaffen, wenn ein sofortiges Handeln erforderlich ist. Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines sogenannten Verfügungsgrundes, also eine besondere Eilbedürftigkeit, die kein Abwarten bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung zulässt (§ 940 ZPO). Im hier geschilderten Fall ging es darum, den Vermieter zur kurzfristigen Gewährung des Zugangs zum Sicherungskasten zu verpflichten.

Beispiel: Wenn in einer Mietwohnung der Strom dauerhaft ausfällt und dadurch die Wohnnutzung erheblich beeinträchtigt ist, kann der Mieter eine einstweilige Verfügung beantragen, um den Vermieter schnell zur Beseitigung des Mangels zu zwingen.


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Verfügungsgrund (§ 940 ZPO)

Der Verfügungsgrund beschreibt die Notwendigkeit einer einstweiligen Verfügung, also die Dringlichkeit, mit der das Gericht vorläufig eingreifen muss. Nach § 940 der Zivilprozessordnung (ZPO) muss die Maßnahme notwendig sein, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder eine drohende Verletzung zu verhindern. Dabei prüft das Gericht, ob ohne sofortige gerichtliche Entscheidung ein Schaden entstehen würde, der nicht ohne weiteres durch eine spätere Hauptentscheidung ausgeglichen werden kann. Im beschriebenen Fall fehlte es dem Mieter an einem nachweisbaren Verfügungsgrund, weil er nicht ausreichend versucht hatte, den Vermieter vorher telefonisch oder persönlich zu kontaktieren.

Beispiel: Wenn ein Vermieter nach einem Stromausfall umgehend erreichbar ist und die Störung rasch beheben kann, fehlt es meist am Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung, da die Lage keine zwingende vorläufige gerichtliche Maßnahme verlangt.


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Erledigungserklärung in der Hauptsache

Eine Erledigungserklärung in der Hauptsache bedeutet, dass eine Partei dem Gericht mitteilt, dass der eigentliche Streitgegenstand des Verfahrens (also der Kern der Klage) nicht mehr besteht. Das Verfahren in der Hauptsache muss dann nicht mehr entschieden werden, weil beispielsweise das Problem mittlerweile behoben ist. Allerdings bleibt die Frage zu klären, wer die bisherigen Prozesskosten trägt. In solchen Fällen beurteilt das Gericht, wie der Rechtsstreit wahrscheinlich ausgegangen wäre, hätte er nicht seinen Erledigungspunkt erreicht. Im vorliegenden Fall erklärte der Mieter den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, weil der Strom wiederhergestellt war.

Beispiel: Ein Mieter klagt auf Wiederherstellung der Stromversorgung; bevor das Gericht entscheidet, wird der Strom repariert und der Mieter erklärt, dass sich damit der Streit erledigt hat.


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Kostenentscheidung (§ 91 ZPO)

Die Kostenentscheidung bestimmt, welche Partei die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen muss. Grundsätzlich gilt gemäß § 91 ZPO, dass die unterliegende Partei die Kosten zu tragen hat. Bei einer Erledigung des Rechtsstreits ohne Entscheidung über die Hauptsache prüft das Gericht, wie der Ausgang des Verfahrens voraussichtlich gewesen wäre („fiktive Prüfung“). Im vorliegenden Fall wurde entschieden, dass der Mieter die Kosten tragen muss, da sein Antrag auf einstweilige Verfügung auch zum Zeitpunkt der Antragstellung voraussichtlich keinen Erfolg gehabt hätte.

Beispiel: Wenn ein Mieter eine einstweilige Verfügung beantragt, diese aber aus formalen oder sachlichen Gründen ohnehin abgelehnt worden wäre, trägt der Mieter die Verfahrenskosten.


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Billiges Ermessen

Das billige Ermessen ist ein rechtswissenschaftlicher Grundsatz, der dem Gericht bei Entscheidungen eine umfassende, sachgerechte und faire Abwägung aller Umstände ermöglicht. Es bedeutet, dass die Entscheidung nicht mechanisch nach starren Regeln, sondern nach einer vernünftigen, ausgewogenen Einschätzung der Situation getroffen wird. Im Kostenrecht etwa entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen, wer die Verfahrenskosten tragen soll, wenn unklar ist, welche Partei im Recht war. Hier bewertete das Gericht, wie der Ausgang des Verfahrens gewesen wäre, und legte deshalb die Kosten dem Mieter auf.

Beispiel: Bei der Kostenentscheidung beurteilt das Gericht alle Umstände und trifft eine faire Lösung, etwa wenn eine Partei zwar Recht hatte, aber durch eigenes Verhalten die Situation verschärft hat.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 940 Zivilprozessordnung (ZPO): Regelt die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung, insbesondere die Erforderlichkeit eines Verfügungsgrundes, also einer Dringlichkeit zur Abwendung wesentlicher Nachteile. Ohne diese Dringlichkeit kann ein Eilantrag abgelehnt werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht verneinte die Dringlichkeit, da der Mieter vor Antragstellung nicht alle zumutbaren Kontaktmöglichkeiten zur Vermieterin ausgeschöpft hatte, wodurch der Verfügungsgrund fehlte.
  • § 91 Zivilprozessordnung (ZPO): Bestimmt die Verteilung der Kosten im Prozess, wonach dieliegende Partei grundsätzlich die Verfahrenskosten zu tragen hat. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da der Antrag des Mieters als unbegründet abgewiesen wurde, muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
  • Grundsätze der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit im Mietrecht: Verlangt vom Mieter, bei Störungen des Mietgebrauchs zuerst zumutbare und einfache Lösungswege zu versuchen, bevor gerichtliche Hilfe eingeholt wird. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht nahm dem Mieter übel, dass er nicht zuerst telefonisch oder persönlich Kontakt zu seiner Vermieterin suchte, obwohl dies zumutbar und wahrscheinlich effizienter gewesen wäre.
  • § 535 BGB: Der Mieter hat Anspruch auf eine funktionsfähige Mietwohnung, der Vermieter auf die Erhaltung der Mietsache. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Stromausfall beeinträchtigte den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, was grundsätzlich einen Handlungsbedarf der Vermieterin begründet.
  • Grundsatz der Erledigungserklärung (§ 91a ZPO analog): Eine Partei kann den Rechtsstreit für erledigt erklären, wenn der Streitgegenstand nicht mehr besteht; das Gericht entscheidet dann über die Kostenverteilung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Mieter erklärte den Rechtsstreit nach Wiederherstellung der Stromversorgung für erledigt, die Vermieterin widersprach, weshalb das Gericht die Kostenentscheidung treffen musste.
  • § 709 ZPO: Ermöglicht die sofortige Vollstreckung eines Kostenurteils, auch gegen Rechtsmittel, mit der Möglichkeit, durch Sicherheitsleistung Vollstreckungsmaßnahmen abzuwenden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Urteil zur Kostenverteilung ist unmittelbar vollstreckbar, wodurch die Vermieterin die Kosten vom Mieter einfordern kann, trotz anhängiger Rechtsmittel.

Das vorliegende Urteil


AG Bottrop – Az.: 8 C 88/25 – Urteil vom 24.04.2025


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