Amtsgericht Steinfurt, Az.: 21 C 987/13, Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom 10.04.2014 Der Beklagte wird verurteilt, eine Besichtigung durch die Klägerin und/oder von ihr beauftragten Dritten bei Meidung eines für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu ermöglichen und diese zu dulden. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 186,24 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten […]