Beleidigt ein Mieter den Vermieter, dessen Stellvertreter, seine Beauftragten, seine Mitarbeiter, den Hausverwalter oder andere Mietmieter so stellt dieses Verhalten eine Verletzung der mietvertraglichen Pflichten dar. Sind andere Personen betroffen, handelt es sich nicht um eine Mietvertragsverletzung. Mietvertragsverletzungen berechtigen den Vermieter nur dann zur Kündigung des Mietvertrages, wenn sie so schwer wiegen, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Eine weniger schwerwiegende Beleidigung durch den Mieter ist folgenlos, wenn es sich […]