1. Allgemein: Das Recht der Mietminderung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es stellt eine Hauptleistungspflicht des Vermieters dar die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Unterbleibt dies, ist die Miete unter Umständen von Gesetzes wegen gemindert oder in Extremfällen die Mietzahlungspflicht sogar vollständig aufgehoben. Der Mieter muss dann nur einen geringeren als den vereinbarten oder gar keinen Mietzins […]