LG Hamburg, Aktenzeichen: 311 O 27/14, Urteil vom 25.04.2014 Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die auf dem Grundstück . Straße …, … ., belegene Gewerbefläche im 1. OG geräumt an den Kläger herauszugeben. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen der Kosten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Räumungsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € […]