LG Hamburg, Aktenzeichen: 311 O 27/14, Urteil vom 25.04.2014 Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die auf dem Grundstück . Straße …, … ., belegene Gewerbefläche im 1. OG geräumt an den Kläger herauszugeben. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen der Kosten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Räumungsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € […]
fristlose Kündigung
AG Offenbach, Az: 37 C 180/1, Beschluss vom 04.12.2013 Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Gründe Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung im Haus der Klägerin. Nachdem die Klägerin es jahreslang geduldet hatte, dass die Beklagte ihren Motorroller auf dem Grundstück abstellte, kam es hierüber zu Differenzen. Die Klägerin, die einer anderen Hausbewohnerin das Abstellen eines weiteren Rollers gestattet, hat der Beklagten das anwaltlich untersagen lassen und das Mietverhältnis mit Schreiben vom […]
Sonnt sich eine Mieterin nackt im Garten und sorgt dies bei Nachbarn und der Dorfgemeinschaft für Gesprächsstoff, so stellt dieses Verhalten einer Mieterin keinen fristlosen Kündigungsgrund für den Vermieter dar. Voraussetzung für eine außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietvertrages ist es, dass eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem kündigenden Vermieter oder Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragspartei und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses […]
Eine vorsätzlich falsche oder leichtfertig erhobene Strafanzeige des Mieters gegen den Vermieter kann eine Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter rechtfertigen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anzeige einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft grundsätzlich weder als schuldhafte Vertragsverletzung noch sonst als verwerflich anzusehen ist. Denn jeder Bürger ist grundsätzlich berechtigt, bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde solche Taten zur Anzeige zu bringen, die er selbst als Straftaten qualifiziert. Es handelt sich insoweit zunächst um die schlichte […]
Beleidigt ein Mieter den Vermieter, dessen Stellvertreter, seine Beauftragten, seine Mitarbeiter, den Hausverwalter oder andere Mietmieter so stellt dieses Verhalten eine Verletzung der mietvertraglichen Pflichten dar. Sind andere Personen betroffen, handelt es sich nicht um eine Mietvertragsverletzung. Mietvertragsverletzungen berechtigen den Vermieter nur dann zur Kündigung des Mietvertrages, wenn sie so schwer wiegen, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Eine weniger schwerwiegende Beleidigung durch den Mieter ist folgenlos, wenn es sich […]