Ein Bewohner pochte auf die Verjährung vom Heimfallanspruch, um nach der Kündigung durch seine Genossenschaft nicht aus seinem gewohnten Zuhause ausziehen zu müssen. Die fehlende Eintragung vom Dauerwohnrecht ins Grundbuch sowie ungelöste Baumängel stellten den sicher geglaubten Verbleib in der Wohnung plötzlich infrage.
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Ein Vermieter weigerte sich, die Elektrik zu sanieren, obwohl die Betriebssicherheit der Elektroinstallation in der Mietwohnung nicht mehr gegeben war. Vor Gericht stellte sich die Frage, ob ein gefährlicher Zustand jemals als vertragsgemäß gelten kann.
Eine Münchner WEG forderte von einem Eigentümer und einem ehemaligen Vertragspartner die Räumung der Dachfläche und den Rückbau eines Aufzugs. Der komplizierte Streitwert bei Herausgabeklagen musste nach einer seltenen Formel berechnet werden, um den gemeinsamen Gerichtsstand zu bestimmen.
Die Beschlusskompetenz der WEG für den Heizkörper-Austausch wurde angefochten, da die Teilungserklärung die Geräte ausdrücklich dem Sondereigentum zuweist. Obwohl die Maßnahme für den hydraulischen Abgleich technisch notwendig schien, konnte die Gemeinschaft nicht einfach über das Privateigentum verfügen.
Ein Gewerbe-Mieter forderte nach Aufhebung seiner Insolvenz die Fortsetzung des Mietvertrags, doch der Vermieter stellte den Anspruch auf Wiederauffüllung der Mietsicherheit nach Insolvenz. Das Gericht musste klären, ob dieser Betrag als alte Insolvenzforderung bereits erledigt war oder als neuer Sicherungszweck voll bezahlt werden muss. Zum vorliegenden | | Kontakt ÜbersichtMuss die Kaution nach einer Insolvenz wieder voll aufgefüllt werden?Was genau war zwischen Mieterin und Vermieterin passiert?Insolvenzforderung oder eigenständiger Anspruch: Wo liegt der rechtliche Kern des […]
Ein Vermieter am Potsdamer Platz wehrte sich gegen die Rückforderung überhöhter Mieten und forderte zwingend ein Sachverständigengutachten zur ortsüblichen Miete. Nun stellt sich die Frage: Reicht die Indizwirkung des einfachen Berliner Mietspiegels allein für die richterliche Feststellung der Höchstmiete aus?
Eine Vermieterin kündigte wegen Eigenbedarfs, obwohl der Mieter eine schwere psychische Erkrankung als Widerspruchsgrund geltend machte. Das Gericht sah die gesundheitliche Härtefalllage nicht als überwiegend an, gewährte dem Mieter aber eine Räumungsfrist von über anderthalb Jahren.
Ein neuer Eigentümer kündigte die Wohnung wegen Eigenbedarfs, doch eine vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts durch Altvertrag stand im Weg. Obwohl der gesetzliche Eigenbedarf nachgewiesen wurde, war die über 30 Jahre alte Mietklausel überraschend strenger als das Gesetz.
Weil eine WEG-Verwalterin 89.000 Euro Rücklagen ohne Beschluss in spekulative Anleihen steckte, droht ihr nun die volle Haftung für fehlende Mündelsicherheit. Der Hauptgrund für den Rechtsstreit war nicht der Anlageverlust, sondern die Frage, ob Verwalter Rücklagen überhaupt ohne Eigentümerbeschluss investieren dürfen.
Der Zwangsverwalter kündigte das gewerbliche Mietverhältnis bei Wohnraum für Arbeitnehmer, um die Immobilie wieder zu vermieten. Trotz der wirksamen Beendigung des Hauptvertrages verneinte das Landgericht Wuppertal den Räumungsanspruch.
Ein Berliner Vermieter forderte 26.000 Euro Schadensersatz wegen massiver Mietschäden, doch ihm drohte die sechsmonatige Verjährungsfrist im Mietrecht. Er scheiterte an der Beweispflicht für das genaue Rückgabedatum der Mietsache; der gesamte Anspruch scheiterte an einem einzigen, unpräzisen Satz.
Ein Mieter in Hamburg, seit vier Jahrzehnten Bewohner, geriet wegen ausstehender Betriebskosten in den Mietrückstand. Obwohl die Vermieter eine telefonische Ratenzahlung vehement bestritten, scheiterte die fristlose Kündigung überraschend.
Eine Vermieterin klagte auf Räumung wegen Mietrückständen und sprach eine neue Kündigung direkt in ihren digitalen Schriftsatz ein. Doch das Landgericht erklärte die Kündigung für unwirksam, weil sie den Mietern nicht "klar erkennbar" zugestellt wurde.
Ein älterer Mann fand sich nach jahrelanger Bewohnung plötzlich vor der verschlossenen Tür seiner Wohnung wieder, sein gesamtes Hab und Gut bereits geräumt. Er pochte darauf, er habe mit seiner Nichte einen mündlichen Mietvertrag über 900 Euro monatlich für die 76 Quadratmeter große Wohnung geschlossen und stets gezahlt. Doch die Eigentümerin bestritt jeglichen mündlichen Mietvertrag vehement und beharrte darauf, die Nutzung sei lediglich eine kostenlose, längst beendete Leihe gewesen. Der Mann forderte nun die Wiedereinräumung […]
Eine Wohnungseigentümerin in einer rheinischen Großstadt forderte ihr bewohntes Eigentum zurück, doch die scheinbar alltägliche Räumungsklage wurde zum juristischen Tauziehen um hohe Prozesskosten. Obwohl der jährliche Nutzungswert der Wohnung unstreitig 7.200 Euro betrug, legte das Landgericht einen geringeren Streitwert fest. Diese Diskrepanz entzündete eine Streitwertbeschwerde. Sie warf die Frage auf, ob das Geltendmachen des Eigentumsrechts die Verfahrenskosten zwangsläufig in die Höhe treiben muss.
Stellen Sie sich vor, Ihre Hausverwaltung bucht Geld ab, liefert aber nicht die versprochenen Leistungen. Genau das erlebte eine Eigentümergemeinschaft im Jahr 2019: Über 8.000 Euro für nie erbrachte Sonderleistungen flossen, und sie vernachlässigte Kernpflichten aus dem Verwaltervertrag. Ein Gericht gab der Gemeinschaft Recht, doch die ehemalige Verwalterin weigerte sich, alles zurückzuzahlen.
Zwei Eigentümer einer Wohnanlage sahen ihre Rechte missachtet, als die Gemeinschaft wichtige Beschlüsse unter fragwürdigen Umständen – in einer unbeheizten Waschküche kurz vor Weihnachten – traf. Sie klagten, um diese ungültigen Beschlüsse der WEG anzufechten, darunter die Beauftragung eines teuren Energieberaters und neue, weitreichende Duldungspflichten für ihre Wohnungen. Das Amtsgericht Essen kippte jedoch nicht alle auf dieser Versammlung getroffenen Entscheidungen und konfrontierte die Eigentümergemeinschaft mit einem unerwarteten Ausgang.
Monate werden zu Jahren, während Ihre gewinnbringende Immobilie in eine Geisterbaustelle verwandelt wird. Über drei Jahre lang war die Wohnung unbenutzbar, entkernt für eine notwendige Sanierung des gesamten Gebäudes, die über 200.000 Euro Mieteinnahmen kostete. Wer so ein Opfer für die Gemeinschaft bringt, erwartet Ausgleich – doch eine fast vergessene Klausel im Fundament der Gemeinschaft stellt diese grundlegende Erwartung auf den Kopf.
Stellen Sie sich vor, Sie verhandeln erfolgreich, um eine Räumungsklage zu beenden und Ihr Zuhause zu verlassen. Die Erleichterung ist groß, doch dann fordert ein Gericht plötzlich die gesamten Kosten von Ihnen – mit der Begründung, Sie hätten den nie geführten Prozess ohnehin verloren.
Mietminderung – wenn Schimmel die Wände ziert und Wasser durch die Decke tropft, fühlen sich viele Mieter berechtigt, die Miete zu kürzen. Doch im Fall eines Vermieters und seiner ehemaligen Mieterin musste das Amtsgericht Hanau klären, ob die angeblichen Wohnungsmängel tatsächlich eine Zahlungsminderung rechtfertigten. Wann darf man bei Mietmängeln die Zahlung tatsächlich mindern und welche Rolle spielt ein unterschriebenes Übergabeprotokoll dabei?
